Winterdienst

Verbesserung des Winterdienstes auf Radwegen und öffentlichen Gehwegen – Änderungsantrag

Antrag der SPD-Fraktion, der GRÜNEN Ratsfraktion und der Gruppe Die FRAKTION. BS

Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 28. April 2026
Beschlussvorschlag

Punkt 1: Der Rat der Stadt Braunschweig spricht sich dafür aus, die Verkehrssicherheit und Verlässlichkeit des Winterdienstes auf Radverkehrsanlagen sowie auf den in städtischer Verantwortung liegenden öffentlichen Gehwegen, Plätzen und Querungsstellen im Rahmen der Möglichkeiten weiter zu verbessern.

Punkt 2: Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch Winterdienst einzurichten. Hieran sollen insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Fachbereiche, der ALBA Braunschweig GmbH, der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, des Behindertenbeirates, des Seniorenrates sowie geeigneter Interessenvertretungen des Fuß- und Radverkehrs beteiligt werden.

Punkt 3: Ziel des Runden Tisches ist es,
a) die Erfahrungen aus den zurückliegenden Winterereignissen auszuwerten,
b) besondere Problemstellen und prioritäre Wegeverbindungen zu identifizieren,
c) praktikable Verbesserungsmöglichkeiten im bestehenden System zu entwickeln und
d) deren organisatorische, vertragliche und finanzielle Auswirkungen abzuschätzen.

Punkt 4: Dabei soll insbesondere geprüft werden,
a) ob und wie das bestehende priorisierte Winterdienstnetz für den Radverkehr weiter optimiert werden kann und welche Kriterien dafür zugrunde gelegt werden können,
b) wie die Winterdienstqualität auf den in städtischer Verantwortung liegenden Gehwegen, Plätzen, Überwegen und sonstigen besonders sensiblen Bereichen verbessert werden kann, insbesondere im Umfeld von Haltestellen, Querungsstellen, Quartierszentren, Nahversorgungsbereichen sowie städtischen Einrichtungen,
c) wie Schnittstellen zwischen den verschiedenen Zuständigkeiten im Winterdienst besser koordiniert werden können,
d) wie die Information der Öffentlichkeit über Zuständigkeiten, Prioritäten und Verhaltenspflichten der Anliegerinnen und Anlieger weiter verbessert werden kann,
e) welche Maßnahmen im Rahmen des bestehenden Leistungsvertrages umsetzbar sind und welche Maßnahmen nur mit zusätzlichem Aufwand oder im Rahmen künftiger Ausschreibungen berücksichtigt werden können.

Punkt 5: Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben bis zur Sommerpause 2026 einen Zwischenbericht und anschließend nach Abschluss der Beratungen des Runden Tisches einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen.

Sachverhalt

Die zurückliegenden Winterereignisse haben gezeigt, dass es im bestehenden System des Winterdienstes auf Radwegen sowie auf einzelnen öffentlichen Gehwegverbindungen Verbesserungsbedarf gibt. Zugleich wird deutlich, dass die bestehenden organisatorischen, technischen und vertraglichen Rahmenbedingungen enge Grenzen setzen und weitergehende Leistungsstandards regelmäßig mit zusätzlichem Personal-, Technik- und Kostenaufwand verbunden wären.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die gemachten Erfahrungen systematisch auszuwerten, prioritäre Handlungsbedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren praktikable und wirtschaftlich vertretbare Verbesserungen zu entwickeln.

Besondere Bedeutung kommt dabei einer besseren Abstimmung an Schnittstellen zwischen verschiedenen Zuständigkeiten, der Betrachtung sensibler Bereiche für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie einer transparenten Information der Öffentlichkeit über Zuständigkeiten und Prioritäten im Winterdienst zu.


Der vorgeschlagene Runde Tisch bietet hierfür einen geeigneten Rahmen, um fachlich fundierte und umsetzbare Lösungen zu erarbeiten und deren finanzielle Auswirkungen realistisch zu bewerten.

Im Rahmen der interfraktionellen Vorberatung und der Gespräche mit den Mobilitätsverbänden sind folgende Punkte diskutiert worden, die im Rahmen des Runden Tisches erneut aufzugreifen sind:

Maßnahmen Fahrradwege
  • Definition eines verlässlich zu räumenden Winterradwegenetzes in Zusammenarbeit mit den Fahrradverbänden ausgehend von den wichtigsten Wegebeziehungen. Netzelemente können Radwege, Fahrradstraßen und Fahrbahnen sein.
  • Das Winterradwegenetz muss werktags ab um 7:00 Uhr vollständig geräumt sein.
  • Auf dem Winterradwegenetz sind Maßnahmen gegen Reifglätte, Eisglätte und Glatteis durchzuführen. Dabei sind Behandlungen (z. B. mit Sole FS100) entsprechend FGSV-Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen, Ausgabe 2025, vorzusehen.
  • Die durchgehende Befahrbarkeit der zu räumenden Radwege und Straßen für Winterdienstfahrzeuge ist zu prüfen, sodass eine Räumung erfolgreich durchgeführt werden kann.
  • Der Winterdienst ist unter Berücksichtigung zusammenhängender Netze baulastübergreifend zu vergeben. Flächen, die gleichzeitig für Rad- und Fußverkehr gewidmet sind, sind vom selben Unternehmen zu räumen wie die Radwege im Netz. Die Schnittstellen zu den Nachbarkommunen sind mit diesen abzustimmen.
  • Es sind Kontrollfahrten mit dem Fahrrad seitens der Stadt Braunschweig und von unabhängigen Dritten durchzuführen (Qualitätssicherung).
  • Das Winterradwegenetz wird leicht auffindbar auf der Website der Stadt veröffentlicht und bei angekündigtem Schneefall aktiv beworben.
  • Die Machbarkeit im Rahmen des bestehenden Leistungsvertrages mit ALBA Braunschweig ist zu prüfen, die Kosten für Leistungen, die über den Vertrag hinaus erbracht werden müssten, sind abzuschätzen.
  • Bei der Neuausschreibung des Winterdienstes sind die Punkte 1 bis 6 zu berücksichtigen.
Maßnahmen Fußwege
  • Überwachung der Räumpflicht, die gemäß Straßenreinigungsverordnung durch öffentliche und private Grundstücksanlieger zu leisten ist, durch den ZOD und unabhängige Dritte.
  • Durchgehend barrierefreie Zugänge zu den ÖPNV-Haltestellen.
  • Sichere Querungsmöglichkeiten der Fahrbahnen auch an nicht geräumten Seitenstraßen.
  • Optimierung der Auftragsvergabe an Unternehmen hinsichtlich der Leistungserbringung und Ausfallsicherheit.
  • Die Maßnahmen und Netze sind im Zusammenhang mit dem sich aktuell in der Ausschreibung befindlichen „Konzept Qualitätsstandards für Fußwege“ (VA‑Beschluss vom 24.06.2025, Drs. 25-25972-02) zu präzisieren und in die Neuausschreibung des Winterdienstes einzubeziehen. Gegebenenfalls ist die Straßenreinigungsverordnung anzupassen.
  • Es ist zu untersuchen, durch welche digitalen Technologien der Winterdienst langfristig smart, d. h. auf der Grundlage vorausschauender, datenbasierter Planung, gestaltet werden kann. Die Smart-City-Strategie der Stadt Braunschweig ist entsprechend zu konkretisieren.