Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 28. April 2026
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zu den Beratungen des Haushalts der Jahre 2027/2028 ein konkretes, nachvollziehbares, transparentes und verlässliches Umsetzungsprogramm für die Beseitigung von Schäden und Gefahrenstellen im Radwegenetz auf Grundlage der Vorlage „Systematische Befahrung und Analyse des Radverkehrsnetzes“ (DS 24-24574) vorzulegen.
Neben der Benennung von konkreten Maßnahmen soll dieses Umsetzungsprogramm auch Angaben zu den jährlich benötigten Finanzmitteln für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2031 sowie zu den erforderlichen Personalkapazitäten enthalten.
Sachverhalt
In der Vorlage „Systematische Befahrung und Analyse des Radverkehrsnetzes“ (DS 24-24574) wurde eine Vielzahl von Mängeln mit der Einstufung „dringender Handlungsbedarf“ identifiziert. Um dem Ziel „Vision Zero, keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr“ Rechnung zu tragen, müssen diese Gefahrenstellen dringend beseitigt werden.
Zu unserer Nachfrage im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, wann mit der Abarbeitung der Mängel mit Priorität 1 gerechnet werden kann, konnte die Verwaltung keine Aussage machen. Es ist daher notwendig, ein konkretes Umsetzungsprogramm zu erstellen, das die Beseitigung dieser Mängel sicherstellt und die dafür benötigten Finanzmittel sowie personellen Erfordernisse aufzeigt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des Radverkehrs und zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt.
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich zeichnet die vom Planungsbüro vorgestellte Analyse ein deutlich zu negatives Bild der Radverkehrsinfrastruktur in Braunschweig. Wie bereits in der DS 25-26459-01 kommuniziert, erfolgte für die Furten die Einteilung in verschiedene Prioritäten in erster Linie auf Grundlage ihrer StVO-Konformität und nicht auf Basis von tatsächlichen Gefährdungen. Auch wurde nicht bewertet, ob es sich dabei um ein infrastrukturelles Problem oder ein möglicherweise auch auf bewusstes Fehlverhalten zurückzuführendes Ereignis handelt.
Unfallhäufungsstellen werden im Rahmen der Unfallkommission behandelt und Lösungsmöglichkeiten beschlossen. Stellen, die die Verkehrssicherheit akut beeinträchtigen, werden durch die Straßenunterhaltung umgehend im laufenden Betrieb beseitigt.
Wie in der DS 24-24574 beschrieben, werden die gemeldeten Sachverhalte sowohl im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung als auch bei der Planung konkreter Straßenbauprojekte herangezogen, um die erhobenen Defizite im Kontext konkreter Maßnahmen oder im laufenden Betrieb beheben zu können. Die Ergebnisse des Berichts wurden und werden mit dem Ausbau- und Sanierungsprogramm abgeglichen und fließen damit in die laufenden Aktivitäten ein. Die Mängellage bezüglich der Straßenschäden ist dynamisch, nach dem Winter waren auch hier zusätzliche Schäden zu reparieren, weitere Ausbaumaßnahmen stehen an und es gehen laufend Meldungen aus der Bevölkerung ein. Insofern stellt der Bericht keinen aktuellen Sachstand mehr dar.
Um dem Beschlussvorschlag nachzukommen, müsste der Analysebericht nach nunmehr fast eineinhalb Jahren zunächst personalintensiv aktualisiert werden.
Anschließend müsste jede einzelne, noch nicht bearbeitete Meldung betrachtet, ggfs. geplant und anschließend mit Kosten versehen werden. Weiter müsste dann unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen eine Kapazitätsplanung und eine Reihenfolge aufgestellt werden. Dabei wäre dann ein Abgleich mit dem Bauprogramm des jeweiligen Jahres und ohnehin geplanten Maßnahmen erforderlich. Auf das dann geplante Umsetzungsjahr müssten dann die Kosten indexiert werden.
Alleine diese Aufbereitung würde sehr viele Personalressourcen binden, die dann nicht für andere Maßnahmen im Radverkehr (z. B. Planung von Radwegsanierungen, Beauftragung und Betreuung von Kleinmaßnahmen, Kampagnen für die Verkehrssicherheit) zur Verfügung stünden.
Um den weiter oben genannten Aufwand bei der Konzepterstellung zu vermeiden, geht die Verwaltung bei der Abarbeitung der Maßnahmen pragmatisch vor:
- Kleinere Schäden werden im Rahmen der Straßenunterhaltung abgearbeitet, jeweils in Prioritätensetzung mit neu auftretenden Schäden.
- Die Markierung von Radwegfurten erfolgt seit 2025 fortlaufend in Abhängigkeit zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Hier ist die Umsetzung der Hinweise am deutlichsten im Stadtgebiet wahrzunehmen.
- Größere Hindernisse oder umfangreichere Maßnahmen werden möglichst im Rahmen von ohnehin anstehenden Baumaßnahmen beseitigt.
Mit Blick auf den hohen Aufwand zur Erstellung des vorgeschlagenen detaillierten Umsetzungsprogramms auf Basis der überholten Daten rät die Verwaltung von einem Beschluss des Antrages ab. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, ein Konzept zur Sanierung der Radwege aufzustellen und im Herbst vorzulegen.