Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Seit unserem Einzug in den Braunschweiger Rat engagieren wir Grünen uns unermüdlich für eine solidarische Stadtgesellschaft. Wir setzen dabei auf das Prinzip der „Sorgenden Stadt“, die niemanden zurücklässt, Vielfalt als Stärke begreift und vulnerable Gruppen schützt. Bei diesem sozialen Leitbild sehen wir große Schnittmengen mit vielen sozialen Einrichtungen, Verbänden und Vereinen in Braunschweig. Jedem Menschen gebührt Zuwendung und Wertschätzung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Glauben, Herkunft oder Status.
Diese Grundhaltung prägt auch die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Rats- und Bürgermitglieder im Ausschuss für Soziales und Gesundheit (AfSG). Das Themenspektrum in diesem Fachausschuss reicht von Altenhilfe über Gewaltschutz, Gesundheitsförderung, Inklusion, Kinderarmut, Nachbarschaftszentren und Sozialstationen bis hin zu Wohnraumversorgung und Wohnungslosigkeit. Unser Hauptziel ist dabei, soziale Schieflagen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren – das gilt für Ungleichgewichte zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen und zwischen verschiedenen Stadtteilen.
Hintergrund unserer Arbeit
Sozialpolitik auf kommunaler Ebene wird stark von höheren politischen Ebenen beeinflusst – auch Braunschweig muss sich an die gesetzlichen Vorgaben aus Berlin oder Hannover halten. So beschäftigt z. B. das Thema „Pflegenotstand“ nicht nur unsere Ratsmitglieder, sondern auch die Abgeordneten von Bund und Ländern.
Wohlfahrtsverbände wie die AWO, die Caritas, die Diakonie, das DRK oder der Paritätische und andere gemeinnützige Freie Träger übernehmen in Braunschweig zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge und sind unverzichtbarer Bestandteil des sozialen Netzes. Die Leistungen der Wohlfahrtsverbände und aller Freien Träger im Sozialbereich – z. B. Ambet, Cura, Drobs, Frauenhaus, Institut für Persönliche Hilfen oder Mütterzentrum – sind für das Funktionieren und den Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft von elementarer Bedeutung.
Grüne Erfolge und Themen
Brennende Themen wie dem Personalmangel in der Altenpflege setzen wir immer wieder auf die Agenda. Im AfSG haben wir so erreicht, dass die Situation in der Altenhilfe und -pflege in Braunschweig dauerhaft als TOP verankert und regelmäßig bei den Sitzungen behandelt wurde. Wir werden in diesem Gremium auch künftig die Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung thematisieren und uns dafür einsetzen, bei Bedarf neue und kreative Wege zu gehen, Stichwort Wohnpflegegemeinschaften. Besonders wichtig ist uns auch die Unterstützung für pflegende Angehörige.
Die Stadtteile wollen wir durch den weiteren Ausbau der Nachbarschaftszentren stärken – ein Programm, das von uns 2018 politisch angestoßen wurde, in der laufenden Wahlperiode aber leider etwas ins Stocken geraten ist. Hier haben wir im AfSG immer wieder Druck gemacht und werden das auch weiterhin tun. Dabei werden wir die fachlichen Unterschiede und möglichen Gemeinsamkeiten zwischen dem Tätigkeitsfeld Quartiersmanagement / Stadtteilkoordination und den Aufgabenbereichen eines Nachbarschaftszentrums herausarbeiten und beachten.
Wir wehren uns zudem immer wieder gegen mögliche Kürzungen im Bereich der sogenannten „freiwilligen Leistungen“. Wer hier den Rotstift ansetzt, spart am Fundament unseres Zusammenlebens. Wir wollen die Braunschweiger Trägerlandschaft stattdessen konsequent in ihrer Vielfalt unterstützen und finanziell absichern. Zentraler Baustein dafür ist die konsequente Dynamisierung der städtischen Zuschüsse, für die wir uns sehr lange und intensiv eingesetzt haben. Denn nur wenn Förderungen verlässlich an steigende Kosten angepasst werden, bleibt die Qualität der Arbeit dauerhaft erhalten.
Gemäß Ratsbeschluss vom 16. November 2021 hat der AfSG folgende Aufgaben:
1. Beratung in sozial-, gesundheits- und wohnungspolitischen Angelegenheiten, soweit nicht dem Ausschuss für Vielfalt und Integration zugewiesen, Anhörung vor dem Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften
2. Mitwirkung bei der Beratung von Gebühren-/Entgeltsatzungen
3. Empfehlungen zur Festlegung des Produktangebotes des Fachbereiches 50 Soziales und Gesundheit/Referatsbereichs 0500 Sozialreferat
4. Empfehlungen zur Strategischen Planung des Fachbereiches/Referatsbereiches sowie produktbezogene Ziel- und Maßnahmenplanung
5. Empfehlungen zum Produkthaushalt mit Verteilung der Ressourcen auf Produkte und Leistungen innerhalb des Fachbereichs-/Referatsbudgets
6. Empfehlungen aufgrund des Berichtswesens zur Fachbereichs-/Referatsentwicklung
Gemäß Ratsbeschluss vom 16. November 2021 ist der AfSG zudem für folgende Angelegenheiten zuständig:
– Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Soziales und Gesundheit und des Sozialreferats (sofern nicht dem Ausschuss für Vielfalt und Integration zugewiesen)
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