Der Jugendhilfeausschuss
Unser Fachteam im Jugendhilfeausschuss (JHA) besteht aus drei Ratsmitgliedern und drei Vertreter*innen von Trägern der freien Jugendhilfe. Um die anspruchsvollen Themen im JHA kompetent bearbeiten zu können, tauschen wir uns regelmäßig bei Grünen Teamtreffen und parteiübergreifend bei Rot-Grünen Klausuren aus. Mit zahlreichen Anfragen und Anträgen haben wir Grünen wichtige Akzente gesetzt und zentrale Vorhaben vorangebracht. Und so sind wir auch in der aktuellen Ratsperiode 2021 bis 2026 wieder die treibende Kraft im JHA.
Die Tätigkeit im JHA ist für unsere Ratsmitglieder nicht nur mit wiederkehrenden Sitzungen inklusive Vorbesprechungen, Teamtreffen und Klausuren verbunden. Sie umfasst auch die Mitwirkung in Fachgremien wie der seit 2015 bestehenden Lenkungsgruppe Ganztagsgrundschule (KoGS) und der temporär eingesetzten Task Force „Personalmangel in der frühkindlichen Bildung und der Schulkindbetreuung“ (Oktober 2023 bis März 2025).
Unser Team
Hintergrund unserer Arbeit
Kinder- und Jugendpolitik beschäftigt sich mit allen Themen, die mit der Situation von Kindern, Jugendlichen und deren Familien zusammenhängen und ist damit eigentlich ein Querschnittsthema. Dieser Politikbereich beinhaltet Bildung und Schule, Betreuung, Kinderschutz, Hilfen zur Erziehung und Prävention, Jugendarbeit und Beteiligung.
Das Jugendamt heißt in Braunschweig offiziell Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie (kurz: FB 51). Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den JHA und durch die Verwaltung wahrgenommen. Der JHA hat gewissermaßen die Aufsicht über die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Dem Ausschuss obliegt die Jugendhilfeplanung und er muss in allen Fragen, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen, gehört werden.
Zusammengesetzt ist der JHA aus 9 Ratsmitgliedern oder Frauen / Männern, die in der Jugendhilfe erfahren sind, 6 Mitgliedern von Trägern der freien Jugendhilfe sowie 4 Ratsmitgliedern mit Grundmandat (d. h. beratender Stimme ohne Stimmrecht). Darüber hinaus gehören dem JHA 15 weitere Beratende Mitglieder an, u. a. der zuständige Fachbereichsleiter, die Stadtjugendreferentin, ein Vertreter des Jugendrings und seit Mai 2025 auch ein*e Vertreter*in des Jugendparlaments.
Das Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe umfasst u. a. Eingliederungshilfen, Familienförderung, Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahmen, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz sowie Vormundschaften. Schwerpunkte im JHA sind insbesondere die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertagesstätten (Kitas) und in der Kindertagespflege (0 bis 6 Jahre), der Ganztagsausbau bzw. die Schulkindbetreuung (ab 6 Jahren), die Jugendarbeit und die Förderung der Jugendverbände.
Grüne Erfolge und Themen
Eins unserer Top-Themen im JHA war und ist die Kinder- und Jugendbeteiligung: Dank Grüner Initiative wurde in Braunschweig ein eigenes Jugendbüro eingerichtet und ein Jugendparlament gegründet. Beides wollen wir dauerhaft erhalten und weiterführen, um demokratische Teilhabe und echte Mitwirkung von jungen Menschen zu ermöglichen.
Weiterer Schwerpunkt im JHA war und ist für uns der Ganztagsausbau bzw. die Schulkindbetreuung: Wir wollen den Ausbau der Kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) entschlossen vorantreiben und die Qualität der Schulkindbetreuung mit Hilfe des Braunschweiger Modells über 2026 hinaus sichern.
Auch um den Bereich Kindertagespflege haben wir uns immer wieder gekümmert: Dabei ging und geht es uns vor allem um eine bessere Bezahlung der Tageseltern, die Fortzahlung des Leistungsentgelts für 30 freie Tage sowie einen kinder- und elternfreundlichen Übergang in die jeweilige Kita.
Besonders am Herzen liegt uns zudem das Thema Kinderarmut: Das Kommunale Handlungskonzept Kinderarmut von 2012 wird aufgrund unserer Initiative in einem moderierten Beteiligungsprozess aktualisiert. Die Ergebnisse dieser Aktualisierung wollen wir in den kommenden Jahren konsequent umsetzen.
Last but not least unterstützen wir im Bereich Jugendhilfe zahlreiche Einrichtungen mit unseren Haushaltsanträgen, um Erziehungsberatungsstellen, Jugendberatungen sowie freie Kinder- und Jugendzentren finanziell abzusichern.
Weiterverfolgen werden wir auch unsere erklärten Ziele, dass Braunschweig offiziell als „Kinderfreundliche Kommune“ zertifiziert wird und dass es in unserer Stadt bald einen „Ort der Kinderrechte“ gibt, um ein deutliches Zeichen zu setzen.
Gemäß Ratsbeschluss vom 16. November 2021 hat der JHA folgende Aufgaben:
1. Nach § 71 Abs. 3 des SGB VIII i. V. m. § 5 der Satzung des Jugendamtes befasst sich der Jugendhilfeausschuss mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt über Widersprüche in Angelegenheiten der Jugendhilfe, es sei denn, die Zuständigkeit des Rates ist gegeben, weil er in dieser Angelegenheit entschieden hat. Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe, im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung des Rates in Fragen der Jugendhilfe sowie vor der Berufung einer Leiterin oder eines Leiters des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie gehört werden und hat das Recht, an den Rat Anträge zu stellen.
3. Weitere Aufgaben ergeben sich aus sonstigen Gesetzen (z. B. Schöffenwahl auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses)
4. Empfehlung zur Festlegung des Produktangebotes des Fachbereiches 51 Kinder, Jugend und Familie
5. Empfehlung zur strategischen Planung des Fachbereiches sowie produktbezogene Ziel- und Maßnahmenplanung
6. Empfehlungen zum Produkthaushalt mit Verteilung der Ressourcen auf Produkte und Leistungen innerhalb des Fachbereichsbudgets
7. Empfehlungen aufgrund des Berichtswesens zur Fachbereichsentwicklung
Aktuelle Beiträge
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