Änderungsantrag der SPD- und der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Rates am 30. Juni 2026
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen rechtlichen und tatsächlichen
Voraussetzungen zum Schutz des Westigels und weiterer nachtaktiver Kleintiere
vor Gefährdungen durch Mähroboter eine Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet
Braunschweig erlassen werden kann.
2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Umwelt- und Grünflächenausschuss und dem Rat
bis Ende 2026 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Sofern die rechtlichen
und tatsächlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung
vorliegen, legt sie hierzu gleich eine entsprechende Beschlussvorlage vor.
3. Unabhängig hiervon wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit für städtische
Grundstücke geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz
des Westigels und weiterer Kleintiere umgesetzt oder weiterentwickelt werden
können.
4. Die Verwaltung wird gebeten, ihre Öffentlichkeitsarbeit zum igelfreundlichen Einsatz
von Mährobotern fortzuführen.
5. Die Verwaltung wird gebeten, sich im Rahmen ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten
gegenüber Land, Bund und den kommunalen Spitzenverbänden für möglichst
einheitliche und rechtssichere Rahmenbedingungen zum Schutz besonders
geschützter Tierarten vor Gefährdungen durch Mähroboter einzusetzen.
Sachverhalt:
Der Schutz des Westigels (Erinaceus europaeus) und weiterer nachtaktiver Kleintiere vor
Verletzungen durch Mähroboter hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung
gewonnen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass insbesondere der nächtliche
Einsatz von Mährobotern eine erhebliche Gefährdung für Igel darstellt. Da sich Igel bei
Gefahr instinktiv zusammenrollen, anstatt zu fliehen, können sie den Geräten häufig nicht
rechtzeitig ausweichen und werden teilweise schwer oder tödlich verletzt. Gleichzeitig gilt
der Westigel inzwischen als potenziell gefährdete Art; in Niedersachsen wird er auf der
Vorwarnliste der Roten Liste geführt (Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen,
Heft 1/2025). Die Gefährdung des Igels beruht dabei auf einer Vielzahl von Faktoren,
zu denen neben Mährobotern unter anderem der Verlust geeigneter Lebensräume,
das Insektensterben, Barrieren durch Einfriedungen sowie der Straßenverkehr gehören
(u. a. Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, BUND Niedersachsen).
Vor diesem Hintergrund hat sich die fachliche und politische Diskussion in den vergangenen
Monaten deutlich weiterentwickelt. Bereits im Jahr 2025 hat die SPD-Ratsfraktion mit einer
Anfrage auf die Problematik aufmerksam gemacht und angeregt, die Bevölkerung über
einen igelfreundlichen Einsatz von Mährobotern zu informieren (Drs. 25-25044).
Die Stadt Braunschweig hat diese Anregung aufgegriffen und sowohl eine Pressemitteilung
veröffentlicht als auch auf ihrer Website ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mähroboter
in der Dämmerung und während der Nacht zum Schutz des Igels nicht betrieben werden
sollten. Zugleich wurde über weitere Möglichkeiten einer igelfreundlichen Gartengestaltung
informiert. Damit hat die Stadt frühzeitig einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der
Öffentlichkeit geleistet.
Auch auf Landes- und Bundesebene hat sich die Diskussion inzwischen deutlich
weiterentwickelt. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen
Landtag haben mit ihrem Entschließungsantrag „Igel und andere Kleintiere vor Mäh- und
Schneidemaschinen schützen“ (LT-Drs. 19/9910) deutlich gemacht, dass technische
Verbesserungen, Verbraucherinformation sowie einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen
gemeinsam verfolgt werden sollten. Auch der Deutsche Städtetag spricht sich inzwischen
für ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter aus und verweist darauf, dass Städte
für viele Tierarten zunehmend wichtige Ersatzlebensräume darstellen (Beschluss des
Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 21.01.2026). Ebenso fordern zahlreiche Natur- und
Tierschutzverbände, darunter der Deutsche Tierschutzbund, der Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der WWF
Deutschland, in einem gemeinsamen offenen Brief vom 08.04.2026 eine bundeseinheitliche
gesetzliche Regelung zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren vor Gefährdungen
durch Mähroboter. Die antragstellenden Fraktionen unterstützen diese Bestrebungen
ausdrücklich. Langfristig sind möglichst einheitliche und rechtssichere Rahmenbedingungen
auf Landes- und Bundesebene einem Nebeneinander unterschiedlicher kommunaler
Regelungen vorzuziehen.
Die antragstellenden Fraktionen teilen das Ziel, den Schutz des Igels und weiterer
nachtaktiver Kleintiere wirksam zu verbessern. Zugleich ist zu berücksichtigen,
dass der Erlass einer Allgemeinverfügung einen Verwaltungsakt nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt. Vor ihrem Erlass sind die rechtlichen
und tatsächlichen Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen und das der zuständigen Behörde
eingeräumte Ermessen auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten ordnungsgemäß
auszuüben (§ 40 VwVfG). Hierzu gehören insbesondere die Prüfung, ob eine
Allgemeinverfügung im konkreten Fall geeignet, erforderlich und angemessen ist, sowie
die Auswahl einer rechtmäßigen und verhältnismäßigen Ausgestaltung der Regelung.
Darüber hinaus muss ein Verwaltungsakt nach § 37 Abs. 1 VwVfG inhaltlich hinreichend
bestimmt sein. Diese Anforderungen dienen der Rechtssicherheit und sollen gewährleisten,
dass eine Allgemeinverfügung auf einer tragfähigen tatsächlichen und rechtlichen Grundlage
beruht.
Die antragstellenden Fraktionen formulieren mit dem vorliegenden Änderungsantrag
deshalb bewusst einen politischen Prüfauftrag an die Verwaltung, ohne das Ergebnis
dieser fachlichen und rechtlichen Prüfung vorwegzunehmen. Dadurch wird gewährleistet,
dass die zuständige Fachverwaltung die für den Erlass einer Allgemeinverfügung
erforderlichen fachlichen und rechtlichen Prüfungen eigenverantwortlich durchführen
und ihr Ermessen ordnungsgemäß ausüben kann. Sofern die rechtlichen und tatsächlichen
Voraussetzungen vorliegen, soll die Verwaltung dem Umwelt- und Grünflächenausschuss
und dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen. Gleichzeitig soll sich die
Stadt Braunschweig im Rahmen ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten gegenüber Land, Bund
und den kommunalen Spitzenverbänden für möglichst einheitliche und rechtssichere
Rahmenbedingungen zum Schutz besonders geschützter Tierarten vor Gefährdungen
durch Mähroboter einsetzen. Damit verbindet der vorliegende Änderungsantrag das Ziel
eines wirksamen Artenschutzes mit einem rechtsstaatlich fundierten, rechtssicheren und
belastbaren Verwaltungsverfahren sowie der Perspektive einer langfristig einheitlichen
Regelung.
Unabhängig hiervon sollen die bereits begonnenen Maßnahmen der Stadt Braunschweig
fortgeführt und – soweit sinnvoll – weiterentwickelt werden. Dies betrifft insbesondere die
Öffentlichkeitsarbeit zum igelfreundlichen Einsatz von Mährobotern sowie die Prüfung
organisatorischer und technischer Maßnahmen auf städtischen Grundstücken.