Änderungsantrag der SPD-, der GRÜNEN und der CDU-Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Rates am 30. Juni 2026
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Unterstützung von Unternehmen,
die von langandauernden öffentlichen Tiefbaumaßnahmen in besonderer Weise betroffen
sind, auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt werden kann. Dabei
sind insbesondere die bisherigen Erfahrungen auszuwerten, geeignete finanzielle und
nichtfinanzielle Unterstützungsinstrumente zu entwickeln sowie transparente und
nachvollziehbare Kriterien für deren Anwendung vorzuschlagen.
Die Ergebnisse sind den zuständigen Ratsgremien rechtzeitig vor den Beratungen zum
Doppelhaushalt 2027/2028 vorzulegen, damit der Rat auf dieser Grundlage über das
weitere Vorgehen und gegebenenfalls über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln
entscheiden kann.
Sachverhalt:
Langandauernde öffentliche Baumaßnahmen können für unmittelbar betroffene
Unternehmen, insbesondere im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie im
Dienstleistungsbereich, erhebliche wirtschaftliche Belastungen mit sich bringen.
Gleichzeitig sind Investitionen in die kommunale Infrastruktur unverzichtbar. Sie
dienen der langfristigen Attraktivität, Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
des Wirtschaftsstandortes Braunschweig und kommen damit auch den ansässigen
Unternehmen zugute.
Die Stadt Braunschweig hat bereits verschiedene Maßnahmen entwickelt, um die
Auswirkungen größerer Baumaßnahmen auf betroffene Unternehmen möglichst gering
zu halten. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit,
des Parkraummanagements, der Information und Kommunikation mit den Anliegern
sowie Unterstützungsmaßnahmen des Stadtmarketings (vgl. Drs. 26-29063-01).
Darüber hinaus besteht weiterhin die „Richtlinie der Stadt Braunschweig für freiwillige
Unterstützungsleistungen bei umfangreichen Tiefbauarbeiten“, die durch Ratsbeschluss
vom 26.09.2017 eingeführt wurde (Drs. 17-05222-01). Ziel der Richtlinie war es, der Stadt
ein flexibles Instrument zur Unterstützung der Betriebe an die Hand zu geben, die von
langandauernden öffentlichen Tiefbaumaßnahmen in besonderer Weise betroffen sind. Für
den Doppelhaushalt 2025/2026 wurden hierfür jedoch keine Haushaltsmittel bereitgestellt.
Eine ausnahmsweise Einzelfallprüfung im Falle außerordentlicher, unzumutbarer Härten ist
damit nicht ausgeschlossen (vgl. Drs. 25-25835-01).
Nach inzwischen mehreren Jahren, in denen die 2017 beschlossene Richtlinie angewandt
wurde, erscheint es sinnvoll, die bestehenden Unterstützungsinstrumente insgesamt zu
überprüfen und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob die bisherigen Regelungen und
Unterstützungsmaßnahmen geeignet sind, Unternehmen, die von langandauernden
öffentlichen Tiefbaumaßnahmen in besonderer Weise betroffen sind, zielgerichtet zu
unterstützen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Unterstützungsleistungen nur unter
engen Voraussetzungen gewährt werden können und hierfür ein Nachweis erforderlich
ist, dass die wirtschaftliche Beeinträchtigung in außergewöhnlicher Weise durch die
Tiefbaumaßnahme verursacht wurde (vgl. Drs. 17-05222-01 u. Drs. 22-18054-01). Vor
diesem Hintergrund sollen finanzielle und nichtfinanzielle Unterstützungsmaßnahmen
betrachtet und transparente sowie nachvollziehbare Kriterien für ihre Anwendung
weiterentwickelt werden.
Ziel ist es, die berechtigten Interessen besonders betroffener Unternehmen angemessen zu
berücksichtigen und gleichzeitig den Anforderungen einer verantwortungsvollen, sparsamen
und rechtssicheren Haushaltsführung Rechnung zu tragen. Die Ergebnisse sollen rechtzeitig
vor den Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 vorliegen und dem Rat eine fundierte
Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen bieten.