Rot/Grüner Änderungsantrag
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, ein Umsetzungskonzept für den MEP-Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, das eine Priorisierung der Einzelmaßnahmen vorsieht. Dabei ist die Maßnahme F1 „Qualitätsstandards für den Fußverkehr festlegen, umsetzen und nachrüsten“ so zu priorisieren, dass eine Vergabe der Planung im Jahr 2025 erfolgt. Das Umsetzungskonzept zu Maßnahme F1 mit Zeitplan soll den Ratsgremien nach der Sommerpause vorgelegt werden. Ziel ist es, dass in 2026 erste spürbare Verbesserungen für den Fußverkehr umgesetzt sind.
Sachverhalt
Der Rat hat am 18.02.2025 den Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ als ganzheitliche und strategische Planungsgrundlage beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die 88 Maßnahmen aus dem Zielszenario 2035 im Rahmen der verfügbaren Ressourcen zu konkretisieren und koordiniert umzusetzen. Der MEP-Maßnahmenkatalog stellt dabei zunächst eine reine Auflistung von Einzelmaßnahmen geordnet nach Handlungsfeldern dar. Da die gleichzeitige Umsetzung der vielen Maßnahmen des Mobilitätsentwicklungsplans nicht möglich ist, muss für die Priorisierung ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Dieses soll zeitnah – nach der Sommerpause – vorgelegt werden. Danach kann die Maßnahme F1 „Qualitätsstandards für den Fußverkehr festlegen, umsetzen und nachrüsten“ ausgeschrieben und vergeben werden. Hierfür ist das Produkt 1.51.5115.01 „Verkehrsplanung“ auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (FWE 171 Neu) durch Ratsbeschluss vom 17.12.2024 bereits um 25.000 € für 2025 aufgestockt worden.