Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Rates am 12. Mai 2026
Beschlussvorschlag
Der Antrag DS 26-28873 wird auf Grundlage der Hervorhebungen im Text wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis Ende des 3. Quartals 2026 ein Konzept vorzulegen, wie die bestehenden Zuständigkeiten zur Anwendung des Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetzes (NWoSchG) sowie die Durchsetzung des gültigen Mietspiegels durch eine nach außen klar erkennbare kommunale Mieterrechte-Anlaufstelle („Mira“) gebündelt, koordiniert und für betroffene Mieterinnen und Mieter niedrigschwellig zugänglich gemacht werden können.
Das Konzept soll insbesondere enthalten:
1. die organisatorische Anbindung an die bereits bestehende Zuständigkeit im Fachbereich 50 Soziales und Gesundheit,
2. ein verbindliches Verfahren zur fallbezogenen Abstimmung mit weiteren betroffenen Organisationseinheiten, insbesondere Bauordnung, Zentraler Ordnungsdienst (ZOD), Gesundheitsamt und weiteren fachlich zuständigen Stellen,
3. Vorschläge für einen regelmäßigen, anlassbezogenen Austausch mit externen Akteuren („Runder Tisch“), insbesondere mit Beratungsstellen, freien Trägern, Quartiersakteuren sowie weiteren betroffenen Institutionen, um Hinweise auf Missstände frühzeitig aufzunehmen, Informationen zu bündeln und eine abgestimmte Zusammenarbeit ohne Doppelstrukturen zu gewährleisten,
4. eine klare Abgrenzung zwischen zu zivilrechtlicher Mietberatung, wie sie beispielsweise durch den Deutschen Mieterschutzbund angeboten wird. und öffentlich-rechtlichem Tätigwerden nach dem NWoSchG
5. eine Abschätzung des notwendigen Personal- und Sachmittelbedarfs,
6. Vorschläge zur niedrigschwelligen Erreichbarkeit der Anlaufstelle sowie zur zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in Wohnanlagen und Sozialräumen, in denen wiederholt Hinweise auf erhebliche Wohnmängel, Verwahrlosung oder Überbelegung auftreten.
Erfahrungen anderer Kommunen, insbesondere aus Delmenhorst, sind daraufhin auszuwerten, welche Elemente unter den Braunschweiger Rahmenbedingungen sinnvoll und verhältnismäßig übernommen werden können.
Sachverhalt
Begründung erfolgt mündlich.