Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion zur Beschlussvorlage 26-29349
Eingereicht zur Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschusses am 9. September 2026
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur oben genannten Vorlage wird um die folgenden Ziffern ergänzt:
1) Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zur letzten Ratssitzung des Jahres 2026 (Dezember 2026) ein konkretes, priorisiertes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zur Hitzeaktionsplanung vorzulegen. Dieses benennt für die im Konzept aufgeführten Maßnahmen (M-I.1 bis M-VIII.4) jeweils die konkretisierte Zielsetzung, die Umsetzungsverantwortung, den Umsetzungszeitpunkt bzw. -zeitraum, die Priorität sowie den konkreten Ressourcenbedarf an Personal- und Sachkosten mit Zuordnung zu konkreten Haushaltsstellen bzw. Produkten. Angesichts der wahlbedingt späten Beschlussfassung dieses Doppelhaushalts stellt die Verwaltung sicher, dass zeitkritische Maßnahmen hierdurch nicht bis zur nächsten Hitzeperiode verzögert werden.
2) Die kurzfristig wirksamen und gering investiven Maßnahmen sind bereits im Haushaltsjahr 2026 im Rahmen des geltenden Doppelhaushalts 2025/2026 zu veranlassen, vorrangig innerhalb bestehender Ansätze und soweit erforderlich über- bzw. außerplanmäßig nach § 117 NKomVG. Hierzu zählen insbesondere die verbindliche Hitzewarn- und Kommunikationskaskade (M-II.1), die Verstetigung der Informationsangebote einschließlich der Kühle-Orte-Karte (M-III.1 bis M-III.3) sowie der Aufbau des freiwilligen Hitzekontaktregisters 80+ (M-V.1).
3) Die Stadt richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für kommunales Klimafolgenanpassungsmanagement ein und kommt damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 26 NKlimaG (ab 01.01.2027) nach. Die Stelle wird im für den Klimaschutz zuständigen Dezernat für Umwelt, Stadtgrün und Hochbau angesiedelt und fachlich mit dem kommunalen Klimaschutz, der Hitzeaktionsplanung sowie der Blau-Grünen Infrastruktur verzahnt. Sie steuert die kommunale Klimafolgenanpassung gesamtstädtisch. Die Stelle wird im Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 veranschlagt. Die Stadt erhält dafür laut NKlimaG dauerhaft die Mittel für eine Vollzeitpersonalstelle der Entgeltgruppe 12 sowie im Jahr 2027 einmalig Mittel in Höhe von 50.000 Euro vom Land zugewiesen.
4) Für den gesundheitlichen Hitzeschutz wird eine Koordinierungsstelle (M-I.2) im Fachbereich Soziales und Gesundheit (FB 50) eingerichtet, in dem die Hitzeaktionsplanung fachlich verortet ist. Sie setzt die Hitzeaktionsplanung operativ um und wird im Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 veranschlagt. Sie ist der Stelle nach Ziffer 3 nicht untergeordnet, arbeitet mit dieser jedoch gleichrangig und dezernatsübergreifend über die zu verstetigende Projektgruppe Hitzeaktionsplan (M-I.1) zusammen. Die im Konzept insoweit „zu gegebener Zeit gesondert“ zurückgestellte Entscheidung wird nicht weiter vertagt.
5) Die Verwaltung berichtet dem zuständigen Fachausschuss jährlich, erstmals zum Ende des 2. Quartals 2027 (vor den Sommerferien), über Umsetzungsstand, Mittelabfluss und Wirkung der Maßnahmen. Die Berichterstattung wird an das Monitoring nach Kernelement VIII angebunden.
Sachverhalt
Das vorgelegte Konzept bündelt die bestehenden Strukturen des Hitzeschutzes erstmals in einem gemeinsamen Rahmen. Es bleibt jedoch eine Rahmenplanung ohne Termine, Kostenangaben und Zuordnung zu Haushaltsstellen. Die ressourcenwirksamen Entscheidungen sollen erst „zu gegebener Zeit gesondert“ vorgelegt werden. Ohne verbindliche Konkretisierung besteht die Gefahr, dass bis zur nächsten Hitzeperiode keine neuen wirksamen Maßnahmen finanziert und umgesetzt sind. Der aktuelle Sommer zeigt mit über 14.000 Hitzetoten, wie lebensbedrohlich Hitze für uns Menschen ist und unterstreicht den sofortigen Handlungsdruck.
Hitze ist im Konzept als prioritäres Klimarisiko benannt. Die Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Umland erreicht in dicht bebauten Quartieren bis zu 7°C. Betroffen sind vor allem ältere und alleinlebende Menschen, Pflegebedürftige und Kleinkinder. Da die organisatorischen Vorlaufzeiten für Warnkaskade, Kontaktregister und Koordinierung mehrere Monate betragen, sind die erforderlichen Entscheidungen frühzeitig zu treffen, um eine Wirkung zur Hitzeperiode 2027 zu ermöglichen.
Zur haushaltsrechtlichen Systematik der Ziffer 2 ist Folgendes anzumerken: Der Sommer 2027 fällt in das erste Jahr des Doppelhaushalts 2027/2028, der wahlbedingt spät beschlossen wird. Bis zu seinem Inkrafttreten gilt die vorläufige Haushaltsführung nach § 116 NKomVG, in der neue freiwillige Maßnahmen im Grundsatz nicht begonnen werden dürfen. Zeitkritische Maßnahmen sind daher bereits 2026 im geltenden Doppelhaushalt 2025/2026 auszulösen, erforderlichenfalls über- bzw. außerplanmäßig nach § 117 NKomVG. Ihre Unabweisbarkeit folgt aus den gesetzlichen Klimaanpassungspflichten in Verbindung mit der planbar bevorstehenden Hitzeperiode.
Die Einrichtung zweier Stellen nach den Ziffern 3 und 4 ist sachlich begründet, da beide unterschiedliche Aufgaben in unterschiedlichen Dezernaten wahrnehmen. Das Klimafolgenanpassungsmanagement gehört fachlich zum kommunalen Klimaschutz und ist daher im Dezernat für Umwelt, Stadtgrün und Hochbau anzusiedeln. Es ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach § 26 NKlimaG ab dem 01.01.2027, steuert die gesamtstädtische Klimaanpassung strategisch und das Land weist den kreisfreien Städten dafür ab dem 1. Januar 2027 dauerhaft jährlich Mittel für eine Vollzeitpersonalstelle der Entgeltgruppe 12 sowie im Jahr 2027 einmalig Mittel in Höhe von 50.000 Euro zu (vgl. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz).
Der gesundheitliche Hitzeschutz ist demgegenüber im Fachbereich Soziales und Gesundheit verortet, in dem die Hitzeaktionsplanung erarbeitet wurde und die Zugänge zu den vulnerablen Gruppen bestehen. Die notwendige Verzahnung beider Stellen erfolgt gleichrangig über die dauerhaft zu verstetigende Projektgruppe Hitzeaktionsplan als dezernatsübergreifende Steuerungsstruktur. Damit wird der bislang projektbasiert organisierte Hitzeschutz zugleich in eine dauerhafte Verwaltungsstruktur überführt.
Die Anpassung des Berichtszeitpunkts auf das Ende des 2. Quartals gewährleistet, dass die Berichterstattung stets unmittelbar vor der sommerlichen Hitzeperiode sowie nach der Beschlussfassung des Doppelhaushalts erfolgt. Dadurch wird die notwendige politische und öffentliche Aufmerksamkeit für den Hitzeschutz jährlich wiederkehrend zur relevanten Jahreszeit sichergestellt.
Hitzeschutz ist auch wirtschaftlich geboten. Das Konzept verweist auf die Studie des BBSR zu den Kosten des Nichthandelns sowie auf Berechnungen, wonach ein einzelner Hitzetag die deutsche Wirtschaft im Schnitt rund 431 Mio. Euro kostet, überwiegend durch Produktivitätsverluste. Frühzeitige Vorsorge ist damit auch bei angespannter Haushaltslage die wirtschaftlich vernünftige Entscheidung.
Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) und das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) verpflichten Braunschweig zum Aufbau eines Klimaanpassungsmanagements und zur Aufstellung eines kommunalen Klimaanpassungskonzepts. Eine dauerhafte Koordinierungsstruktur auf einen unbestimmten späteren Zeitpunkt zu vertagen, ist mit diesen Pflichten nicht vereinbar.