Wohnungslosigkeit

Kommunaler Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungslosigkeit

Antrag der SPD- und der GRÜNEN Ratsfraktion

Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 3. September 2026
Beschlussvorschlag:

1) Die Verwaltung wird beauftragt, einen kommunalen Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungslosigkeit zu erstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Aktionsplan soll sich am bundesweiten Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungslosigkeit orientieren und auf Braunschweig übertragbare Maßnahmen erarbeiten, die u. a. die Adaption des Housing-First-Ansatzes beinhalten.

2) Der Prozess der Erarbeitung erfolgt partizipativ und interdisziplinär. Die Erarbeitung und die Steuerung des Prozesses soll in der 2025 eingerichteten AG Wohnungsnotfälle erfolgen. Die AG setzt sich aus Vertreterinnen der Verwaltung, der Wohnungswirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Vertreterinnen des Rates werden in geeigneter Form hinzugezogen. Die zuständigen Fachausschüsse werden regelmäßig über den Zwischenstand informiert.

3) Der Aktionsplan soll sich an der von der AG erarbeiteten Struktur orientieren und die folgenden Aspekte aufgreifen:

a. Zielformulierung
b. Beschreibung von Rahmenbedingungen
c. Ist- Stands Erhebung bzw. Analyse des Bestands an Hilfs- und Unterstützungsangeboten
d. Feststellung des Bedarfs (unter Beachtung besonderer Zielgruppen)
e. Formulierung von Handlungsempfehlungen und Maßnahmen.

4) Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Erarbeitung des Plans benötigten Sach- und Personalressourcen bis zu den Haushaltsberatungen 2027/2028 zu benennen und im Haushaltsentwurf zu berücksichtigen.


Sachverhalt:

Die Anzahl wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen hat in den letzten Jahren bundesweit kontinuierlich zugenommen. Das ist auch in Braunschweig der Fall und lässt sich anhand der statistisch zugänglichen Daten eindeutig belegen (siehe DS 26-28910 / Mitteilung zum AfSG am 02.06.2026).

Die Ursachen sind vielfältig: Folgen des Zuwanderungsgeschehens, Armut, nach wie vor angespannter Wohnungsmarkt, Mangel an bezahlbarem Wohnraum und eine Vielzahl von individuellen Problemen und Hemmnissen. An diesen komplexen Ursachen muss ein effektiver Aktionsplan ansetzen. 2025 hat der Rat einen Prüfauftrag beschlossen, um Wege für die Erarbeitung eines Aktionsplans vorzuschlagen (siehe DS 24-24648-01 / Interfraktioneller Änderungsantrag zur Ratssitzung am 18.02.2025).

Der vorliegende Antrag folgt in weiten Teilen den bisher erarbeiteten Empfehlungen der Verwaltung.