Wohnungsbauturbo: Verwaltungsvorlage gefährdet Sozial- und Umweltstandards

Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht den Verwaltungsvorschlag zur Umsetzung des „Wohnungsbauturbos“ kritisch.

In diesem Zusammenhang hat die grüne Ratsfraktion einen Fragenkatalog mit insgesamt 15 Fragen bei der Verwaltung eingereicht.

Wir erwarten eine ausführliche Beantwortung zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau am 29. April 2026. Ein Änderungsantrag befindet sich in Erarbeitung.


Fragenkatalog zum „Wohnungsbauturbo“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Braunschweig

Zu 1. Hintergrund

Frage 1: Gibt es neben den hier genannten rechtlichen Anforderungen an die Genehmigung von Wohnbauvorhaben andere generelle Ausschlusskriterien insbesondere für das Bauen im Außenbereich?

Zu 2. Genehmigung eines Vorhabens / Kriterien

Frage 2: Warum wird der Kriterienkatalog nicht zeitgleich mit dem Grundsatzbeschluss vorgelegt?

Frage 3: Gibt es zumindest einen vorläufigen Kriterienkatalog / Bearbeitungsstand, den die Verwaltung mitteilen kann?

Frage 4: Ist geplant, den Kriterienkatalog in den zuständigen Gremien vorzustellen, zu diskutieren und einen Beschluss darüber herbeizuführen?

Frage 5: Wann ist damit zu rechnen, dass der Kriterienkatalog fertiggestellt ist?

Frage 6: Welche Rolle sollen im Kriterienkatalog Beschlüsse z.B. zur baulichen Dichte, zur klimagerechten Bauleitplanung und zum Baulandmodell Wohnen spielen?

Frage 7: Wie genau begründet die Verwaltung die Gefahr, dass beim aktuellen Turnus der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Hochbau bzw. bei einer Sommerpause von ca. sechs Wochen die Gremienschiene für die Frist von drei Monaten nicht erreicht werden kann?

Frage 8: Von welchen Vorgaben eines bestehenden Bebauungsplans darf nach dem Wohnungsbauturbo abgewichen werden? Von welchen nicht?

Zu 3. Zustimmung der Gemeinde unter Bedingungen

Frage 9: Zu welchem Zeitpunkt im Vorhabenprozess wird die Zustimmungsvereinbarung bei großen Projekten mit der Politik abgestimmt? Werden die Stadtbezirksräte oder die Öffentlichkeit einbezogen?

Frage 10: Die “Größe der Vorhaben” wird lediglich bei der Schaffung von sozialem Wohnraum (siehe die folgende Frage) näher spezifiziert.  Welche Grenzen gelten für die anderen hier genannten Kriterien (Ausgleichsmaßnahmen, Erschließungsnotwendigkeiten, der Nachweis von Einstellplätzen, Beiträge zur Ausstattung mit sozialer Infrastruktur)?

Frage 11: Das Baulandmodell Wohnen sieht als Grenze für die Schaffung von Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen 1.200 m² Geschossfläche bzw. 12 Wohneinheiten vor. Wie begründet die Verwaltung angesichts der Tatsache, dass gerade in diesem Segment dringend Wohnraum benötigt wird, die Verdoppelung dieser Werte und damit die Abkehr vom Baulandmodell Wohnen?

Zu 4. Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde durch den Rat bzw. den Verwaltungsausschuss

Frage 12: Wie genau begründet die Verwaltung die Grenze von 50 Wohneinheiten bzw. 5.000 m² Bruttogeschossfläche für die Annahme einer “erheblichen städtebaulichen Bedeutung”?

Frage 13: Was bedeutet „spürbare Erweiterung“ im Außenbereich? Wie viele Wohneinheiten sind damit z.B. gemeint?

Frage 14: Welche Beispiele lassen sich für Vorhaben ohne erhebliche städtebauliche Bedeutung (< 50 WE) als Geschäft der laufenden Verwaltung bzw. für Vorhaben ohne erhebliche städtebauliche Bedeutung, die dennoch den Gremien vorgelegt werden, nennen? Was genau ist hier mit “begründeten Einzelfällen” gemeint?

Allgemeine Fragen:

Frage 15: Wie ist bei Bauvorhaben, die als Geschäft der laufenden Verwaltung eingestuft werden, sichergestellt, dass die betroffenen Stadtbezirksräte bzw. der Ausschuss für Planung und Hochbau zumindest informiert werden?