Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau am 29. April 2026
Bereits zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau am 05. Februar 2025 hat die Grüne Ratsfraktion nach den Auswirkungen der Neufassung des § 23 „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) auf die Planungen der Bahnstadt gefragt (DS 25-25216). In ihrer Stellungnahme hierzu hat die Verwaltung eingeräumt, „dass durch derzeit nicht freigestellte Flächen dieses wichtige Stadtentwicklungsprojekt enorm erschwert wird“. Am 17. Juli 2025 hat es zwar eine erneute Novelle des AEG gegeben, durch die die strikten Vorgaben zur Freistellung von Bahnflächen etwas aufgeweicht wurden. Die Hürden sind allerdings nach wie vor hoch.
Jüngst hat die Verwaltung in einer Pressemitteilung vom 25.03.2026 zum Bebauungsplan „Schefflerstraße-Süd“ auf die große Bedeutung der Planungen zur Bahnstadt hingewiesen. Dies nehmen wir zum Anlass, um uns vor dem Hintergrund der letzten AEG-Novelle erneut nach dem aktuellen Stand zu erkundigen.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welchen neuen Sachstand gibt es zu den Planungen der Bahnstadt seit der Beantwortung der oben erwähnten Anfrage der Grünen Ratsfraktion?
2. Gibt es Flächen, bei denen bereits jetzt feststeht, dass sie für die Entwicklung der Bahnstadt im Plangebiet nicht zur Verfügung stehen werden?
3. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung hieraus für das Gesamtvorhaben Bahnstadt?
Stellungnahme Verwaltung
Wir werden die Stellungnahme der Verwaltung hier veröffentlichen, sobald sie uns vorliegt.