Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Rates am 30. Juni 2026
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Einklang mit dem Braunschweiger Baulandmodell
Gewerbe (DS 22-20096) zunächst einen aktuellen Sachstandsbericht zu den Arbeitsfeldern
„Weiterentwicklung von Bestandsgebieten” und „Transformation von Bestandsgebieten” zu
geben. Dieser soll in Form einer systematischen Übersicht über reaktivierbare gewerbliche
Flächen- und Gebäudepotenziale im Stadtgebiet Braunschweig erfolgen. Die Übersicht soll
insbesondere
● versiegelte Bestands- und Brachflächen,
● leerstehende oder untergenutzte gewerbliche Gebäude und Betriebsstandorte,
● frei werdende Bestandsstandorte mit gewerblichem Nachnutzungspotenzial,
● Flächen mit bestehendem Planungs- oder Baurecht, die bislang nicht oder nicht vollständig
genutzt werden,
● Potenziale zur Nachverdichtung, Umnutzung, Aufstockung, Entsiegelung und
klimagerechten Weiterentwicklung bestehender Gewerbestandorte
umfassen. Ziel ist es, vorhandene Potenziale im Bestand transparent zu machen, bevor
über die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen entschieden wird.
Die Flächen und Standorte sollen nach Größe, Lage, derzeitiger Nutzung,
planungsrechtlicher Situation, Erschließung, Aktivierbarkeit, möglicher Anbindung an den
öffentlichen Personennahverkehr, möglichen Nutzungskonflikten (insbesondere Emissions-,
Lärm-, Verkehrs- und Umweltkonflikten) sowie zeitlicher Verfügbarkeit bewertet werden.
Darüber hinaus ist darzustellen, für welche gewerblichen oder industriellen Nutzungen
die jeweiligen Standorte aufgrund ihrer Lage und immissionsschutzrechtlichen
Rahmenbedingungen grundsätzlich geeignet erscheinen.
2. Auf Grundlage dieser Übersicht wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
welcher zusätzliche Bedarf der Stadt Braunschweig für weitere (auch interkommunale)
Gewerbeflächen in den kommenden Jahren verbleibt. Dabei sind auch die städtischen Ziele
hinsichtlich der Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelung, Ressourceneffizienz,
die Verringerung von Treibhausgasemissionen sowie die Erreichung der Klimaschutzziele
zu berücksichtigen. Ältere und etablierte Gewerbestandorte sollen ausdrücklich daraufhin
geprüft werden, welche zukunftssichernden und klimagerechten Entwicklungspotenziale
sie bieten und welche Auswirkungen diese auf Flächenverbrauch, Bodenfunktionen,
Klimaanpassung und Freiraumstrukturen hätten.
Insbesondere dargestellt werden sollen:
● welche Bedarfe nicht durch Weiterentwicklung bzw. Reaktivierung im Bestand gedeckt
werden können und aus welchen Gründen,
● welche Flächenbedarfe im Entwurf des sich aktuell in der Neuaufstellung befindlichen
Flächennutzungsplans bereits berücksichtigt sind,
● wie sich die gesamtwirtschaftliche Lage seit Erstellung des Gewerbeflächen-
Entwicklungskonzepts von 2016 verändert hat,
● welche Anforderungen an Lage, Größe, Erschließung, Branchenprofil, Klimaschutz und
Ressourceneffizienz bestehen,
● wie die gewerbliche Flächenentwicklung der Stadt Braunschweig mit dem im ISEK
formulierten Leitbild „Innen- vor Außenentwicklung“ vereinbar ist.
3. Ziel der weiteren gewerblichen Entwicklung soll die Ansiedlung und Erweiterung von
Unternehmen aus zukunftsorientierten und flächeneffizienten Bereichen sein, insbesondere
grüne Industrie, Hightech, Luft- und Raumfahrt, Forschung und Entwicklung, Mobilität,
Gesundheit und Pharmazie. Im Rahmen geeigneter Gewerbestandorte soll ausreichend
Raum für Start-ups und kleinere innovative Unternehmen vorgesehen werden.
4. Die Verwaltung wird gebeten, frühzeitig Gespräche mit dem Land Niedersachsen,
den umliegenden Kommunen, dem Regionalverband, regionalen Wirtschaftsförderungen
sowie den Kammern und Wirtschaftsverbänden aufzunehmen, um konkrete Flächenbedarfe,
Fördermöglichkeiten und Unterstützungspotenziale zu identifizieren. Ein besonderer
Schwerpunkt soll dabei auf der Aktivierung, Nachnutzung und klimagerechten
Weiterentwicklung von Flächen und Gebäuden im Bestand liegen.
Sachverhalt:
Das Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept der Stadt Braunschweig stammt aus dem
Jahr 2016. Der Ratsbeschluss über das Baulandmodell Gewerbe wurde 2022 getroffen.
Seitdem haben sich die wirtschaftlichen, ökologischen und stadtentwicklungspolitischen
Rahmenbedingungen erheblich verändert. Klimakrise, Flächenknappheit, zunehmende
Nutzungskonkurrenzen, Anforderungen an Klimaanpassung und veränderte
Unternehmensbedarfe machen eine Aktualisierung der gewerblichen Entwicklungsstrategie
erforderlich.
Gewerbeflächenpolitik ist heute zugleich Klima- und Flächenpolitik. Jede zusätzliche
Versiegelung bedeutet den dauerhaften Verlust von Bodenfunktionen, Naturflächen,
Versickerungsmöglichkeiten, Kühlung und Anpassungspotenzialen an Hitze und
Starkregen. Deshalb muss der Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ konsequent
auch für die gewerbliche Entwicklung gelten.
Bevor neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden, braucht die Stadt eine systematische
Übersicht über bereits versiegelte, brachliegende, leerstehende, untergenutzte oder
reaktivierbare Flächen- und Gebäudepotenziale.
Erst auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, welcher zusätzliche Flächenbedarf
tatsächlich besteht und welche Bedarfe durch Aktivierung des Bestands gedeckt werden
können. Ziel ist eine Gewerbeflächenstrategie, die wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht,
ohne vorschnell neue Flächen zu versiegeln.
Braunschweig braucht Raum für Innovation, gute Arbeit, Forschung, grüne Industrie, soziale
Dienstleistungen und ressourcenschonende Technologien. Diese Entwicklung muss jedoch
flächensparend, klimaverträglich und zukunftsfähig erfolgen. Bestehende Gewerbestandorte
sollen daher stärker als bisher klimagerecht weiterentwickelt, effizienter genutzt, entsiegelt,
begrünt und energetisch verbessert werden.
Der Antrag schafft dafür die notwendige Entscheidungsgrundlage.