Der Ausschuss für Planung und Hochbau
Wann immer in Braunschweig ein neues Baugebiet entwickelt wird, werden die entsprechenden Vorlagen im Ausschuss für Planung und Hochbau (kurz: APH) beraten. Dies gilt sowohl für neue Wohngebiete als auch für Erschließung neuer Gewerbeflächen in der Stadt Braunschweig. Damit ist der APH der Ausschuss, in dem die wichtigsten Weichen für die künftige bauliche Stadtentwicklung gelegt werden.
In den letzten Jahren stand hierbei angesichts einer angespannten Lage auf dem Braunschweiger Wohnungsmarkt die Schaffung von neuem Wohnraum im Vordergrund. Etliche neue Wohngebiete wurden auf den Weg gebracht, so z.B. im Bereich der Neuen Nordstadt (Jütenring), in Wenden (Wenden-West), im Westlichen Ringgebiet (Feldstraße/Kälberwiese), im Lindenberg (ehemalige Heinrich der Löwe Kaserne), in Rautheim (Rautheim-Möncheberg) und in Querum (Holzmoor-Nord), um nur einige der größeren Neubaugebiete zu nennen.
Die GRÜNE Ratsfraktion ist mit einem Team von drei Ratsmitgliedern im Ausschuss für Planung und Hochbau vertreten. Unsere Co-Fraktionsvorsitzende Lisa-Marie Jalyschko ist die planungspolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion und stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Planung und Hochbau. Daneben konnten wir zwei Bürger*innenmitglieder benennen, die sich intensiv an den Diskussionen im Ausschuss und der fraktionsinternen Meinungsbildung beteiligen.
Ein Übersicht über alle Mitglieder des Ausschusses für Planung und Hochbau gibt es auf den Internetseiten der Stadt Braunschweig. Über den offiziellen Sitzungskalender der Stadt Braunschweig können außerdem die aktuellen Termine und die dazugehörigen Tagesordnungen, mit allen Themen, die bei der jeweiligen Sitzung behandelt werden, abgerufen werden.
Unser Team
Die Grundlagen
Auch bei der Entwicklung neuer Baugebiete gibt es zahlreiche für uns verbindliche rechtliche Regelungen, an die wir uns bei der Aufstellung eines Bebauungsplan halten müssen sowie Konzepte und Planungsgrundlagen, die wir uns in Braunschweig selbst gegeben haben. Hier eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- das Baugesetzbuch (BauBG)
- das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP)
- die Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- das Integrierte Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0)
- das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
- die Leitlinie „Klimagerechte Bauleitplanung“.
Auf der Grundlage dieser Regelungen bemühen wir uns in den Diskussionen mit den anderen Ratsfraktionen und der Verwaltung darum, möglichst nachhaltige Baugebiete auf den Weg zu bringen, die sich an hohen Standards in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltiges Wassermanagement orientieren.
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