Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Rates am 30. Juni 2026
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Braunschweig beauftragt die Verwaltung, unter Einbeziehung der Polizeidirektion Braunschweig, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie weiterer relevanter Akteur*innen ein vollzugspraktisches Konzept für temporäre Silvester-Schutzzonen in Braunschweig zu erarbeiten und dem Rat rechtzeitig vor dem Jahreswechsel 2026/2027 zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Ziel ist es, besonders gefährdete Bereiche der Stadt wirksam zu schützen, Einsatzkräfte zu entlasten, Brandrisiken zu verringern und den Jahreswechsel für Anwohner*innen, Besucher*innen und Tiere sicherer zu gestalten.
Das Konzept soll insbesondere beinhalten:
1. Eine Darstellung der Bereiche, in denen auf Grundlage der 1. SprengV und des Gefahrenabwehrrechts das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt oder beschränkt werden kann, insbesondere in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen sowie in dicht bebauten Bereichen.
2. Eine rechtliche und praktische Bewertung, ob und in welchen räumlich klar begrenzten Bereichen Beschränkungen für das Mitführen von Pyrotechnik rechtlich zulässig, verhältnismäßig und vollzugspraktisch sinnvoll sind.
3. Eine Einbindung bestehender Regelungen, insbesondere im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden und rund um brandempfindliche Gebäude, in ein transparentes Gesamtkonzept sowie eine verständliche Kommunikation dieser Regelungen.
4. Eine fachliche Bewertung geeigneter Bereiche der Stadt, die aufgrund dichter Bebauung, besonderer Brandgefahr, historischer oder brandempfindlicher Bausubstanz, hoher Aufenthaltsdichte, besonderer Schutzbedürftigkeit sozialer Einrichtungen oder besonderer Belastungen für Anwohner*innen, Einsatzkräfte und Tiere für temporäre Schutzregelungen in Betracht kommen.
5. Ein Kommunikations- und Kennzeichnungskonzept, das Beschilderung, Öffentlichkeitsarbeit, Social Media, mehrsprachige Hinweise und Vor-Ort-Kommunikation umfasst.
6. Ein gemeinsam mit Polizei und Ordnungsbehörde abgestimmtes Kontroll- und Vollzugskonzept, das realistisch umsetzbar ist und die rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherstellung von Pyrotechnik berücksichtigt.
7. Ein Evaluationsmodell, mit dem die Wirkung nach dem Jahreswechsel bewertet wird, insbesondere hinsichtlich Einsatzaufkommen, Brandereignissen, Verletzungen, Angriffen auf Einsatzkräfte, Akzeptanz und Vollzugsaufwand.
Sachverhalt
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein Anlass zum Feiern. Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass der Einsatz privater Pyrotechnik insbesondere in dicht bebauten Bereichen erhebliche Belastungen und Gefahren mit sich bringt. Besonders betroffen sind Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei, Menschen in dicht bebauten Quartieren, Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Haus- und Wildtiere. Es geht daher nicht darum, Menschen das Feiern zu nehmen, sondern darum, die Risiken der Silvesternacht dort zu begrenzen, wo sie besonders hoch sind und wo die Stadt rechtlich und praktisch handeln kann. Silvester darf kein Ausnahmezustand für Einsatzkräfte, Anwohner*innen und unsere historische Innenstadt sein.
Auch in Braunschweig kam es in der Silvesternacht 2024/2025 zu einer erheblichen Zahl von Einsätzen. Nach den der Verwaltung bekannten Zahlen wurden 52 Feuerwehreinsätze, 126 Notfalleinsätze und 35 Krankentransporte registriert. Diese Einsatzlage verdeutlicht, dass die Silvesternacht für Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Krankenhäuser eine besondere Belastung darstellt. Hinzu kommen erhebliche Lärm-, Müll- und Feinstaubbelastungen sowie Stress für Haus- und Wildtiere. Die Folgen privater Pyrotechnik betreffen damit nicht nur einzelne Personen, sondern die Stadtgesellschaft insgesamt.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat bereits in der Vergangenheit über sicherheitsrelevante Maßnahmen im öffentlichen Raum beraten. Zudem bestehen in Braunschweig schon heute punktuelle Einschränkungen, etwa in Bereichen mit besonderer Brandgefahr oder an Orten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Diese bestehenden Regelungen sollten nun in ein transparentes, nachvollziehbares und rechtssicheres Gesamtkonzept für den Jahreswechsel eingebunden werden. Ziel ist nicht ein pauschales Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet, sondern ein differenziertes Konzept für klar definierte temporäre Schutzzonen. Grundlage eines solchen Konzepts sollen nachvollziehbare Kriterien sein. Dazu gehören insbesondere hohe Aufenthaltsdichte, dichte Bebauung, besondere Brandgefahren, historische oder brandempfindliche Bausubstanz, sensible Einrichtungen sowie besondere Belastungen für Anwohner*innen, Einsatzkräfte und Tiere. Damit können sowohl Bereiche der Innenstadt als auch andere dicht bebaute oder besonders sensible Quartiere in den Blick genommen werden. Die konkrete räumliche Abgrenzung soll dabei nicht politisch vorweggenommen, sondern anhand transparenter Kriterien fachlich vorbereitet und dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Für temporäre Silvester-Schutzzonen sprechen zahlreiche Sachargumente. Sie können dazu beitragen, Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu vermeiden, Brandrisiken in dicht bebauten Bereichen zu verringern, Angriffe auf Einsatzkräfte zu erschweren, Rettungswege freizuhalten und gefährliche Situationen in Menschenansammlungen zu reduzieren. Zugleich können sie Lärm- und Stressbelastungen für Anwohner*innen mindern, Haus- und Wildtiere besser schützen, Feinstaubspitzen und Müll im öffentlichen Raum verringern sowie die Arbeit von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Stadtreinigung planbarer machen. Ein rechtssicheres und gut kommuniziertes Konzept kann damit zu einem friedlicheren, sichereren und für alle Beteiligten besser planbaren Jahreswechsel beitragen.
Auch medizinische Fachleute weisen seit Jahren auf die erheblichen Gefahren privater Pyrotechnik hin. Die Bundesärztekammer weist seit Jahren auf die erheblichen gesundheitlichen Folgen unkontrollierter privater Pyrotechnik hin und verweist dabei insbesondere auf schwere Verletzungen an Händen, Augen und Gehör sowie auf die vermeidbare Belastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt betonte Ende 2025 erneut, dass organisierte Feuerwerke an zentralen Plätzen nicht das Problem seien, wohl aber der unsachgemäße Umgang mit privater Pyrotechnik. Diese Einschätzung unterstreicht, dass eine stärkere Steuerung privater Pyrotechnik nicht nur eine ordnungspolitische, sondern auch eine gesundheitspolitische Frage ist.
Ein zentrales Ziel ist außerdem der Schutz von Einsatzkräften. Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt daher die Forderung nach einem bundesweiten Böllerverbot seit Jahren und begründet dies insbesondere mit Angriffen auf Polizeibeamt*innen, Feuerwehr und Rettungskräfte sowie mit der erheblichen Gefährdungslage in der Silvesternacht. Anfang 2025 unterstützte die GdP Berlin die Petition „Bundesweites Böllerverbot, jetzt!“ ausdrücklich. Auch wenn die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Braunschweig begrenzter sind als die des Bundesgesetzgebers, kann die Stadt ihre kommunalen Handlungsspielräume nutzen, um Einsatzkräfte in besonders belasteten Bereichen besser zu schützen.
Die gesellschaftliche Unterstützung mehr Schutzmaßnahmen ist deutlich. Nach einer Forsa‑Umfrage sprachen sich Ende 2025 60 Prozent der Befragten für ein Verbot privaten Feuerwerks aus, lediglich 37 Prozent wollten am Status quo festhalten. Hinzu kommt die Petition „Bundesweites Böllerverbot, JETZT!“, die nach Medienberichten rund 2,2 Millionen Unterschriften erreicht hat. Diese Zahlen zeigen, dass die Forderung nach mehr Schutz, klareren Regeln und einer Entlastung der Einsatzkräfte kein Randthema ist, sondern von einem erheblichen Teil der Bevölkerung getragen wird.
Entscheidend für Akzeptanz und Wirksamkeit eines solchen Konzepts ist eine gute Kommunikation. Bürger*innen müssen rechtzeitig, verständlich und niedrigschwellig darüber informiert werden, welche Regeln wo gelten und warum sie erforderlich sind. Dazu gehören sichtbare Hinweise vor Ort, Informationen über städtische Kanäle, Social Media, Pressearbeit sowie mehrsprachige Hinweise. Ebenso wichtig ist ein realistisches Vollzugskonzept. Ein Konzept, das praktisch nicht kontrolliert werden kann, hilft weder den Einsatzkräften noch den Bürger*innen. Deshalb soll die Verwaltung gemeinsam mit Polizei und Ordnungsbehörde darstellen, welche Regelungen vor Ort tatsächlich umsetzbar sind und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherstellung von Pyrotechnik bestehen.
Der Rat der Stadt Braunschweig soll über die grundlegenden Ziele, Kriterien und Leitlinien eines solchen Konzepts entscheiden. Deshalb soll die Verwaltung dem Rat das Konzept rechtzeitig vor dem Jahreswechsel 2026/2027 zur Beratung und Entscheidung vorlegen.
Nach einem ersten praktischen Einsatz soll das Konzept schließlich evaluiert werden. Dabei sollen insbesondere Einsatzaufkommen, Brandereignisse, Verletzungen, Angriffe auf Einsatzkräfte, Vollzugsaufwand, Akzeptanz in der Bevölkerung sowie ökologische und tierschutzbezogene Effekte betrachtet werden. Auf dieser Grundlage kann der Rat anschließend entscheiden, ob und wie das Konzept weiterentwickelt werden soll. Ein rechtssicheres, räumlich differenziertes und gut kommuniziertes Konzept für temporäre Silvester-Schutzzonen ist damit ein verhältnismäßiger Beitrag zu mehr Sicherheit, weniger Belastung und einem friedlicheren Jahreswechsel in Braunschweig.