Flucht und Asyl

Keine Streichung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und keine Kürzung bei Sprach- und Integrationskursen!

Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion

Eingereicht zur Sitzung des Rates am 12. Mai 2026
Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Braunschweig fordert den Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum dazu auf, sich gegenüber der Bundesregierung – insbesondere dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt – dafür einzusetzen, dass die funktionierenden Beratungsinstrumente und Integrationsmechanismen für Geflüchtete und Asylbewerber*innen von der jetzigen Bundesregierung – auch mit Blick auf die Interessen der Städte und Gemeinden – beibehalten und nicht abgeschafft oder reduziert werden.

Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum wird insbesondere gebeten, für die Stadt Braunschweig an die Bundesregierung bzw. den Bundesinnenminister den dringenden Appell zu richten,

a) dass die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung dauerhaft erhalten bleibt und nicht ab 2027 gestrichen wird sowie

b) dass die Sprach- und Integrationskurse weiterhin für alle Geflüchteten und Asylbewerber*innen (unabhängig vom Rechtsstatus und Verfahrensstand) uneingeschränkt offenstehen und nicht in 2026 ff. massiv gekürzt werden.

Sachverhalt

Im März 2026 wurde öffentlich bekannt, dass die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende nach dem Willen des amtierenden Bundesinnenministers Alexander Dobrindt ab 2027 nicht mehr finanziert werden soll. Damit stünde ein erst 2023 von der letzten Bundesregierung eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde dadurch eine zentrale Unterstützung wegfallen, mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.

Die Initiative des Bundesinnenministers steht im Übrigen auch im Gegensatz zu einem Gesetzentwurf der eigenen Bundesregierung (Drucksache 21/1848 vom 29.09.2025), konkret dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz).

Dort heißt es im Abschnitt Zu § 12b (Unentgeltliche Rechtsauskunft) auf S. 89/90 u. a.:

Vor der Ankündigung zum Thema Asylverfahrensberatung hatte das Bundesinnenministerium bereits mit einem anderen Vorhaben für großes Aufsehen und viel Empörung gesorgt. Nach den Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sollen etwa 40 % der bisher zum Besuch eines Integrationskurses Berechtigten – u. a. Ukrainerinnen und Ukrainer – künftig keinen Zugang zu Integrationskursen mehr erhalten. Damit würde diesen Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt massiv erschwert und die so entstehenden höheren Sozialausgaben trügen zu erheblichen Teilen die Kommunen.

Das deutsche Aufenthaltsrecht unterscheidet zwischen freiwilligen Teilnehmer*innen an einem Integrationskurs und solchen, die darauf einen Rechtsanspruch und damit auch die Pflicht haben, einen Integrationskurs zu besuchen. Einen Rechtsanspruch haben Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive, etwa anerkannte Geflüchtete. Darüber hinaus war es bisher möglich, dass auch Menschen mit Duldungsstatus „im Rahmen der verfügbaren Kursplätze“ zugelassen wurden. Im Jahr 2024 waren laut Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) 146.176 von insgesamt 363.466 Kursteilnehmer*innen in diesem Sinne Freiwillige – also etwa 40 %.

Die in den Integrationskursen vermittelten Kenntnisse der deutschen Sprache sind der Schlüssel dafür, eine Beschäftigung aufnehmen und so den eigenen Lebensunterhalt selbst sichern zu können. Werden bestimmte Gruppen vom Zugang zum Lernen der deutschen Sprache ausgeschlossen, verschlechtert das ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt rapide und führt damit zur Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu Lasten der Kommunen.

Aus diesem Grund reagierten die kommunalen Spitzenverbände auch sehr negativ auf den geplanten Zugangsstopp bei den Integrationskursen, z. B. der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Städtetag (DST). DStGB-Hauptgeschäftsführer Andre Berghegger bezeichnete die geplanten Streichungen gegenüber der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 18.02.2026 als „vollkommen falsches Signal“. Sein DST-Kollege Christian Schuchhardt äußerte gegenüber der Funke Mediengruppe am 16.02.2026: „Wenn wir von Zugewanderten zurecht Integrationsbereitschaft einfordern, erscheint es nicht hilfreich, gerade den Zugang zu Integrationsangeboten genau für diejenigen einzuschränken, die auf eigene Initiative teilnehmen wollen“.

Mit diesem Rot-Grünen Entschließungsantrag hat der Niedersächsische Landtag die Landesregierung gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,