Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Rates am 12. Mai 2026
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Braunschweig fordert den Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum dazu auf, sich gegenüber der Bundesregierung – insbesondere dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt – dafür einzusetzen, dass die funktionierenden Beratungsinstrumente und Integrationsmechanismen für Geflüchtete und Asylbewerber*innen von der jetzigen Bundesregierung – auch mit Blick auf die Interessen der Städte und Gemeinden – beibehalten und nicht abgeschafft oder reduziert werden.
Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum wird insbesondere gebeten, für die Stadt Braunschweig an die Bundesregierung bzw. den Bundesinnenminister den dringenden Appell zu richten,
a) dass die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung dauerhaft erhalten bleibt und nicht ab 2027 gestrichen wird sowie
b) dass die Sprach- und Integrationskurse weiterhin für alle Geflüchteten und Asylbewerber*innen (unabhängig vom Rechtsstatus und Verfahrensstand) uneingeschränkt offenstehen und nicht in 2026 ff. massiv gekürzt werden.
Sachverhalt
Im März 2026 wurde öffentlich bekannt, dass die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende nach dem Willen des amtierenden Bundesinnenministers Alexander Dobrindt ab 2027 nicht mehr finanziert werden soll. Damit stünde ein erst 2023 von der letzten Bundesregierung eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde dadurch eine zentrale Unterstützung wegfallen, mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.
Die Ankündigung des Bundesinnenministers stieß sofort auf massiven Widerspruch, u. a. bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). Achim Meyer auf der Heyde, Präsident der BAGFW und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes erklärte dazu: „Die auch dem Bundesinnenministerium vorgelegte praxisbasierte Expertise der BAGFW macht deutlich, dass das Programm wirkt: Es trägt nicht nur zur Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der Beschleunigung und Effizienz von Asylverfahren bei. Eine Streichung dieses wichtigen Angebots können und werden wir nicht hinnehmen.“ Siehe: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/aus-fuer-unabhaengige-asylverfahrensberatung
Scharfe Kritik an dem Vorhaben von Alexander Dobrindt kam auf Bundesebene nicht nur von der Oppositionsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sondern auch von der Regierungsfraktion SPD. Laut dem Bundestagsabgeordneten Hakan Demir sei die geplante vollständige Streichung der Mittel in der schwarz-roten Koalition nicht abgesprochen gewesen. Die SPD setze sich weiter für die unabhängige Asylverfahrensberatung ein. Zitat: „Gerade für vulnerable Gruppen wissen wir, wie wichtig es ist, nicht nur mit Behördenvertretern über ein anstehendes Asylverfahren zu sprechen.“ Siehe: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-innenministerium-will-offenbar-unabhaengige-asylberatungen-streichen-a-4f047e66-7546-435d-a334-f33b9f756a8b
Die Initiative des Bundesinnenministers steht im Übrigen auch im Gegensatz zu einem Gesetzentwurf der eigenen Bundesregierung (Drucksache 21/1848 vom 29.09.2025), konkret dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz).
Dort heißt es im Abschnitt Zu § 12b (Unentgeltliche Rechtsauskunft) auf S. 89/90 u. a.:
„(…) Neben dem in § 12b neu eingeführten Anspruch auf behördliche Rechtsauskunft bleibt die Möglichkeit, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a wahrzunehmen für Schutzsuchende bestehen. Soweit Anbieter der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung im Sinne des §12a auch Rechtsauskünfte anbieten, bleibt diese Möglichkeit auch künftig neben dem behördlichen Anspruch auf Rechtsauskunft nach § 12b bestehen. Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a umfasst auch Aspekte einer rechtlichen Beratung. (…) Für Schutzsuchende besteht folglich ein Wahlrecht, ob sie eine Rechtsauskunft von einem behördenunabhängigen Anbieter oder die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereitgestellte Rechtsauskunft wahrnehmen. (…)“ Siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/MI4/bt-GEAS-Anpassungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Vor der Ankündigung zum Thema Asylverfahrensberatung hatte das Bundesinnenministerium bereits mit einem anderen Vorhaben für großes Aufsehen und viel Empörung gesorgt. Nach den Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sollen etwa 40 % der bisher zum Besuch eines Integrationskurses Berechtigten – u. a. Ukrainerinnen und Ukrainer – künftig keinen Zugang zu Integrationskursen mehr erhalten. Damit würde diesen Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt massiv erschwert und die so entstehenden höheren Sozialausgaben trügen zu erheblichen Teilen die Kommunen.
Das deutsche Aufenthaltsrecht unterscheidet zwischen freiwilligen Teilnehmer*innen an einem Integrationskurs und solchen, die darauf einen Rechtsanspruch und damit auch die Pflicht haben, einen Integrationskurs zu besuchen. Einen Rechtsanspruch haben Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive, etwa anerkannte Geflüchtete. Darüber hinaus war es bisher möglich, dass auch Menschen mit Duldungsstatus „im Rahmen der verfügbaren Kursplätze“ zugelassen wurden. Im Jahr 2024 waren laut Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) 146.176 von insgesamt 363.466 Kursteilnehmer*innen in diesem Sinne Freiwillige – also etwa 40 %.
Die in den Integrationskursen vermittelten Kenntnisse der deutschen Sprache sind der Schlüssel dafür, eine Beschäftigung aufnehmen und so den eigenen Lebensunterhalt selbst sichern zu können. Werden bestimmte Gruppen vom Zugang zum Lernen der deutschen Sprache ausgeschlossen, verschlechtert das ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt rapide und führt damit zur Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu Lasten der Kommunen.
Aus diesem Grund reagierten die kommunalen Spitzenverbände auch sehr negativ auf den geplanten Zugangsstopp bei den Integrationskursen, z. B. der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Städtetag (DST). DStGB-Hauptgeschäftsführer Andre Berghegger bezeichnete die geplanten Streichungen gegenüber der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 18.02.2026 als „vollkommen falsches Signal“. Sein DST-Kollege Christian Schuchhardt äußerte gegenüber der Funke Mediengruppe am 16.02.2026: „Wenn wir von Zugewanderten zurecht Integrationsbereitschaft einfordern, erscheint es nicht hilfreich, gerade den Zugang zu Integrationsangeboten genau für diejenigen einzuschränken, die auf eigene Initiative teilnehmen wollen“.
Gegen die faktische Blockade der Zulassung zu Integrationskursen gibt es sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Niedersächsischen Landtag großen Widerstand. Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte im Februar 2026 den Antrag „Zugang statt Blockade – Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben“ (Drucksache 21/4280 vom 24.02.2026) ein. Siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104280.pdf
Ebenfalls im Februar 2026 brachten die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den gemeinsamen Antrag „Sprachförderung sichern – Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken“ (Drucksache 19/9909 vom 24.02.2026) ein. Siehe: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09501-10000/19-09909.pdf
Mit diesem Rot-Grünen Entschließungsantrag hat der Niedersächsische Landtag die Landesregierung gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,