Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Vielfalt und Integration am 28. Mai 2026
Die sprachliche und schulische Integration geflüchteter und zugewanderter Jugendlicher ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Bildungsbiografien sowie gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Insbesondere Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen oder zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Bereich Alphabetisierung benötigen häufig vorbereitende Angebote, um erfolgreich in das Regelschul- oder Ausbildungssystem einmünden zu können.
In Braunschweig ist man sich dieser besonderen Herausforderung bewusst, denn es wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Sprachförder- und Integrationsangebote für diese Zielgruppen umgesetzt. Hierzu gehörten unter anderem spezielle Sprach- und Integrationsangebote im Umfeld der berufsbildenden Schulen, die teilweise in Kooperation mit der Volkshochschule durchgeführt wurden. Ziel dieser Angebote war es insbesondere, jungen Menschen zunächst grundlegende sprachliche Kompetenzen zu vermitteln, damit anschließend der Einstieg in weiterführende schulische Bildungsgänge mit dem Ziel eines Schulabschlusses sowie einer Ausbildung erleichtert wird.
Nach unserem Kenntnisstand wurden bestehende Angebote und Strukturen in den vergangenen Jahren mehrfach verändert und teilweise neu organisiert. So wurden frühere Kooperationsmodelle zwischen berufsbildenden Schulen und externen Bildungsträgern durch schulinterne Sprach- und Integrationsklassen ersetzt. Darüber hinaus bestehen inzwischen weitere Modelle in Zusammenarbeit mit Integrationskursangeboten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), um Bildungs- und Sprachförderketten für junge Menschen nach der Berufseinstiegsschule sicherzustellen.
Gleichzeitig wird aus der Praxis berichtet, dass die Übergänge zwischen schulischen Angeboten, Integrationskursen und weiterführenden Bildungswegen organisatorisch sehr komplex sind und unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen. Zudem wurden einzelne spezielle Förderangebote in den vergangenen Jahren verändert, reduziert oder eingestellt. Nach Kenntnisstand wurden beispielsweise die speziellen Jugendintegrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die gezielt auf junge Menschen ausgerichtet waren, im vergangenen Jahr beendet. Darüber hinaus sollen die bestehenden Vorbereitungsklassen für geflüchtete und zugewanderte Jugendliche ab Sommer 2026 von bislang drei auf zwei Klassen reduziert werden. Ebenfalls auslaufen sollen zwei bislang städtisch geförderte Kurse für schulpflichtige ältere Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf im Bereich Alphabetisierung sowie Lesen und Schreiben. Für diese Zielgruppe scheint derzeit ab 2027 kein vergleichbares Angebot mehr vorgesehen zu sein.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die bestehenden Sprachförder- und Integrationsangebote aktuell ausgestaltet sind, wie sich die Bedarfe entwickelt haben und wie insbesondere für Jugendliche mit erhöhtem Sprachförder- oder Alphabetisierungsbedarf weiterhin verlässliche Bildungs- und Anschlussperspektiven sichergestellt werden können.
Daher fragen wir:
1. Welche Sprachförder- und Integrationsangebote bestehen aktuell in Braunschweig für schulpflichtige geflüchtete und zugewanderte Jugendliche mit unzureichenden Deutschkenntnissen?
2. Wie bewertet die Stadt Braunschweig die in den vergangenen Jahren erfolgten Veränderungen bzw. Reduzierungen einzelner Sprachförder- und Integrationsangebote?
3. Wie wird sichergestellt, dass Jugendliche mit besonderem Sprachförder- oder Alphabetisierungsbedarf ausreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen weiteren Bildungsweg erwerben können?
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 08.05.2026 [DS 26-28935] nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Eine Aufgabe von Schule besteht darin, zugewanderten Schüler*innen, deren Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht noch nicht ausreichen, den Erwerb sprachlicher Kompetenzen zu ermöglichen. Dies erfolgt durch Sprachfördermaßnahmen im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ), die ergänzend zum Regelunterricht an den jeweiligen Schulen angeboten werden.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Schulbildungsberatung Braunschweig (SchuBS), die insbesondere von Familien genutzt wird, die neu aus dem Ausland nach Braunschweig zugezogen sind, Kinder und Jugendliche auf Wunsch in etwa dreimonatige Vollzeitkurse der Volkshochschule Braunschweig (VHS) vermittelt. Diese Vorbereitungskurse dienen dem Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse sowie der Vorbereitung auf den Besuch einer weiterführenden Schule.
Für Schüler*innen des Sekundarbereichs I, die nicht im lateinischen Schriftsystem alphabetisiert sind, werden derzeit zwei städtisch finanzierte Alphabetisierungskurse durch die VHS angeboten. Die Kurse finden an jeweils zwei Nachmittagen pro Woche statt. Ein weiterer Alphabetisierungskurs für Schüler*innen der berufsbildenden Schulen wird an der Helene-Engelbrecht-Schule durchgeführt.
Im Bereich der berufsbildenden Schulen bestehen derzeit Berufseinstiegsklassen Sprache und Integration (BES). Diese werden an drei berufsbildenden Schulen in Braunschweig angeboten und dienen dem Einstieg in die deutsche Sprache sowie der Vorbereitung auf weiterführende schulische und berufliche Bildungswege. Nach erfolgreichem Besuch der ersten Klasse besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Übergangs in die weiterführende BES-Stufe mit dem Ziel des Erwerbs des Hauptschulabschlusses.
Ergänzend bestehen Sprachförder- und Integrationsangebote im Rahmen des Projekts „Sprachförderkette für die berufsbildenden Schulen“, das durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und gemeinsam mit der VHS, freien Trägern und berufsbildenden Schulen umgesetzt wird. Das Angebot richtet sich insbesondere an junge Menschen mit weiterem Sprachförderbedarf am Ende des Besuchs der Berufseinstiegsschule im Übergangssystem zu weiterführenden (Aus-) Bildungsangeboten oder in den Arbeitsmarkt.
Darüber hinaus bestehen kommunale Unterstützungsangebote im Rahmen der Jugendsozialarbeit des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie. Das Sachgebiet „Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund“ bietet Sprachförderung in kleinen, niveaugerechten Gruppen und verbindet sprachliche Förderung mit sozialpädagogischer Begleitung und sozialer Integration. Es werden zurzeit 27 Projekte durch Bezuschussung gefördert. Die Spannbreite der Träger von Sprachförderprojekten reicht über Migrationsselbstorganisationen (MSOs), freien Trägern bis zu Fördervereinen an Schulen. Die Sprachförderprojekte bieten Sprachförderung zwischen 4 und 14 Stunden wöchentlich (vorwiegend in der Schulzeit) an und bewegen sich zwischen Projekten für Kinder und Jugendlichen im Nachmittagsbereich mit einer hohen Zahl an Teilnehmenden und vielen kleinen intensiven Projekten mit Spracherstlernenden, die vormittags in der Schule stattfinden.
Seit 2023 führt die Volkshochschule zwei Alphabetisierungskurse im Auftrage der Stadt Braunschweig durch, welche die Mittel für drei Jahre zur Verfügung stellt. Durch eine Zwischenfinanzierung der Borek Stiftung im Jahr 2023 konnte die Laufzeit eines Kurses zudem um einige Monate verlängert werden.
Die Kommunale Schulsozialarbeit begleitet darüber hinaus Schüler*innen der Sprach- und Integrationsklassen insbesondere bei Übergängen in weitere schulische, berufliche und soziale Anschlussangebote. Ergänzend werden im Einzelfall Nachhilfe- und Lernförderangebote vornehmlich über das Bildungs- und Teilhabepaket vermittelt und organisiert.
Weitere Unterstützungsangebote bestehen im Rahmen der Kompetenzagentur, der Kompetenzagentur PLUS, des Pro-Aktiv-Centers sowie weiterer Angebote der Jugendsozialarbeit zur Förderung von Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen.
Zu Frage 2:
Die Angebotsstrukturen im Bereich der Sprachförderung und Integration wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst und weiterentwickelt. Hintergrund hierfür waren sowohl Veränderungen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen als auch veränderte Zugangszahlen und Bedarfe.
So wurden die früheren SPRINT-Klassen („Sprache und Integration“) an den berufsbildenden Schulen, die in Kooperation mit der Volkshochschule durchgeführt wurden und neben Sprachförderung auch Praxisanteile und betriebliche Praktika umfassten, im Jahr 2020 auf Grundlage eines Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums eingestellt und durch die heutigen Berufseinstiegsklassen Sprache und Integration (BESI) ersetzt.
Mit der Umstellung auf die BES-Strukturen wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, im Anschluss einen Hauptschulabschluss zu erwerben. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis, dass die vorhandenen Sprachkenntnisse nach Abschluss der ersten BES-Stufe nicht in allen Fällen ausreichen, um unmittelbar in weiterführende Bildungsgänge überzugehen. Hieraus ergeben sich zum Teil Anschluss- und Versorgungslücken im Übergangssystem. Zur Schließung dieser Übergänge wurden unter anderem neue Angebote im Rahmen der „Sprachförderkette BBS“ entwickelt, die durch das BAMF gefördert werden. Ziel ist es, zusätzliche Sprachfördermöglichkeiten insbesondere für junge Menschen im Übergang zwischen schulischen und beruflichen Bildungswegen zu schaffen.
Die Reduzierung der Zahl der BES-Klassen von bislang drei auf künftig zwei Klassen steht im Zusammenhang mit rückläufigen Zuzugs- und Flüchtlingszahlen in den vergangenen Jahren. Hieraus ergibt sich insgesamt ein geringerer quantitativer Bedarf an Erstintegrationsangeboten für neu zugewanderte schulpflichtige Jugendliche. Gleichzeitig stellt die Verwaltung fest, dass der individuelle Unterstützungsbedarf vieler bereits länger in Deutschland lebender junger Menschen weiterhin hoch ist. Insbesondere Sprachbildung, Alphabetisierung sowie die Vorbereitung auf schulische Abschlüsse und Ausbildung benötigen häufig mehrjährige Förderprozesse. Ohne weiterführende und verlässliche Unterstützungsangebote ist das Erreichen eines Schulabschlusses für einen Teil der Jugendlichen nur eingeschränkt realistisch.
Aus Sicht der Kommunalen Schulsozialarbeit bestehen weiterhin Herausforderungen hinsichtlich der Durchgängigkeit und Verbindlichkeit der Übergänge zwischen Sprachförderung, schulischer Bildung, Integrationskursen und beruflicher Integration. In der Praxis zeigt sich, dass die bestehenden Systeme nicht in allen Fällen ausreichend kohärent miteinander verzahnt sind. Dies kann dazu führen, dass junge Menschen zeitweise keine passgenauen Anschlussangebote erhalten und Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung erschwert werden.
Vor diesem Hintergrund wird ein Bedarf an langfristig angelegten Sprachförderstrukturen, verlässlichen Übergangsregelungen sowie einer stärkeren institutionellen Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren gesehen. Die Verwaltung ist dazu noch im internen Austausch.
Die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV-Kurse) des BAMF unterstützen Auszubildende dabei, ihre berufsbezogenen Deutschkenntnisse gezielt zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen sprachliche Kompetenzen, die für den Ausbildungsalltag wichtig sind, wie Fachwortschatz, Kommunikation im Betrieb sowie das Verstehen und Verfassen beruflicher Texte. Die Kurse können sowohl vor Beginn der Ausbildung als auch ausbildungsbegleitend stattfinden und helfen den Teilnehmenden dabei, sprachliche Sicherheit zu gewinnen und ihre Chancen auf einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu erhöhen. Gleichzeitig bestehen in der Praxis häufig Herausforderungen bei der Umsetzung und Wahrnehmung der Angebote, beispielsweise durch mangelnde Informationen, organisatorische Hürden, begrenzte Kurskapazitäten oder Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit mit den Arbeits- und Ausbildungszeiten. Zukünftig soll das Onlineangebot dieser Kursformate weiter ausgebaut werden.
Zu Frage 3:
Der Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse erfolgt derzeit durch das Zusammenwirken schulischer Sprachförderung, ergänzender kommunaler Angebote sowie weiterer Unterstützungsangebote von Bund, Land und freien Trägern.
Jugendliche mit besonderem Sprachförder- oder Alphabetisierungsbedarf werden aktuell insbesondere durch die bestehenden Alphabetisierungskurse, Angebote der Berufseinstiegsschulen, ergänzende Sprachförderangebote sowie durch individuelle Lernförderung und Nachhilfe unterstützt. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete bestehen darüber hinaus zusätzliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Jugendhilfe.
Die kommunalen Sprachförder- und Alphabetisierungsangebote ergänzen hierbei den Sprachbildungs- und Sprachförderauftrag der Schulen. Die Sicherstellung ausreichender Sprachkenntnisse kann daher nicht allein durch die Stadtverwaltung gewährleistet werden, sondern erfordert ein abgestimmtes Zusammenwirken der beteiligten Systeme und Institutionen.
Gleichzeitig bestehen weiterhin Herausforderungen hinsichtlich der langfristigen Absicherung einzelner Förderangebote. Das Auslaufen eines der drei parallelen SchuBS-Vorbereitungskurse im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2026 sowie das geplante Auslaufen der beiden Alphabetisierungskurse zum Ende des Jahres 2026 führen dazu, dass bestehende Fördermöglichkeiten entfallen. Insbesondere für nicht alphabetisierte Jugendliche würde sich dadurch die zielgruppenspezifische Förderung deutlich reduzieren.
Wie die Unterstützung dieser Zielgruppe künftig ausgestaltet werden kann, befindet sich derzeit noch in Klärung. Hierzu stehen die beteiligten Stellen weiterhin im Austausch miteinander.
Unabhängig hiervon besteht aus Sicht der Verwaltung weiterhin ein erheblicher Bedarf an verlässlichen und langfristigen Sprachförder- und Alphabetisierungsangeboten, um nachhaltige Bildungs- und Teilhabeperspektiven für geflüchtete und zugewanderte Jugendliche sicherzustellen.