Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Vielfalt und Integration am 28. Mai 2026
Auf Nachfrage unserer Ratsfrau Dr. Elke Flake wurde im Ausschuss für Vielfalt und Integration (AVI) am 16.04.2026 von der Verwaltung mitgeteilt, dass der Teilhaushalt des Sozialreferates im Doppelhaushalt 2025/2026 um 10 % gekürzt wurde (von 70.000 auf 63.000 Euro). Umgesetzt wurde diese Kürzung in Absprache mit der VHS durch eine Reduzierung der Sprachkurse für Geflüchtete, teilweise durch Zusammenlegung. Separat kommuniziert wurde diese Reduzierung nicht, d. h. die Politik war darüber bis zu der genannten AVI-Sitzung nicht informiert.
Unseres Wissens betrifft die erfolgte Reduzierung insbesondere das beliebte und niedrigschwellige Angebot „Deutsch nebenan“ – mit Kinderbetreuung und ohne Druck bzw. Abschlussprüfung, zudem nicht abhängig von Aufenthaltstiteln. Betroffen sein dürfte auch das Angebot „Deutschkurs für Geflüchtete“.
Die aktuelle Entwicklung auf Bundesebene (Kürzung bei Sprach- und Integrationskursen) war damals noch nicht absehbar, als die Kürzung bei den VHS-Sprachkursen auf den Weg gebracht wurde. Beide Maßnahmen verstärken jedoch den Eindruck, dass hier auf unterschiedlichen Ebenen eindeutig am falschen Ende gespart wird – zulasten der Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Position vertritt die Verwaltung bzgl. der VHS-Sprachkurse mit Blick auf den nächsten Doppelhaushalt 2027/2028?
2. Ist von der Verwaltung vorgesehen, die Finanzierung der VHS-Sprachkurse im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2027/2028 wieder aufzustocken?
3. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, geflüchtete Frauen mit Kindern gezielt zu unterstützen – jenseits des Angebots „Deutsch nebenan“ bei der VHS Braunschweig?
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 13.05.2026 [DS 26-28978]
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Zum kommenden Doppelhaushalt steht die Verwaltung erst am Anfang der internen
Planungsprozesse, sodass derzeit noch keine Aussage getroffen werden kann.
Unabhängig davon misst die Verwaltung den niedrigschwelligen Sprachförderangeboten der
VHS für Geflüchtete weiterhin eine hohe Bedeutung für eine gelungene Integration bei.
Insbesondere das Angebot „Deutsch nebenan“ zeichnet sich durch seinen alltagsnahen,
handlungsorientierten Ansatz aus und erreicht Zielgruppen, die durch reguläre Integrations- und Sprachkurse oftmals nur schwer angesprochen werden. Hervorzuheben sind dabei
insbesondere die wohnortnahen Kursorte, die vertraute Lernatmosphäre, die Möglichkeit der
Kinderbetreuung sowie die Offenheit des Angebots unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder
Prüfungsdruck.
Die Kurse leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Förderung von
Selbstständigkeit im Alltag sowie zur sozialen Integration der Teilnehmenden. Gerade für
geflüchtete Frauen mit Kindern stellen diese Angebote häufig einen ersten Zugang zu
Bildung, Sprache und gesellschaftlicher Vernetzung dar. Die praxisorientierte Ausgestaltung
– etwa durch die Vermittlung von Alltagskompetenzen, Orientierung im Sozialraum und den
direkten Bezug zur Lebenswirklichkeit der Teilnehmenden – wird seitens der Verwaltung
ausdrücklich positiv bewertet.
Zu Frage 2:
Für das bereits laufende Haushaltsjahr 2026 ist aktuell davon auszugehen, dass die Mittel im
vollen Umfang für die Kurse zur Verfügung stehen.
Des Weiteren weißt die Verwaltung darauf hin, dass das gekürzte Budget für das Programm
„Deutsch nebenan“ in 2025 alle Kosten gedeckt hat und somit alle geplanten Kurse der VHS
auch stattfinden konnten. Dies wurde in der letzten Ausschusssitzung verkürzt dargestellt
und in den falschen Kontext zu den aktuellen Entwicklungen in 2026 gesetzt. In 2025 gab es
noch keine Einschränkungen bei der Zulassung zu den Integrationskursen.
Des Weiteren ist das Angebot „Deutsch nebenan“ konzeptionell nicht dafür ausgelegt,
wegfallende Integrationskurse aufzufangen. Es stellt ein niedrigschwelliges
Sprachförderangebot für Geflüchtete dar, die nicht mit den Inhalten und Zielen eines
Integrationskurses gleichgesetzt werden können. Zudem können Integrationsleistungen des
Bundes nicht einfach durch die Kommune aufgefangen werden, da die dafür notwendigen
Mittel und Ressourcen nicht zu Verfügung stehen.
Zu Frage 3:
Neben dem Angebot „Deutsch nebenan“ sieht die Verwaltung weitere Möglichkeiten,
insbesondere geflüchtete Frauen mit Kindern durch niedrigschwellige und
lebensweltorientierte Angebote beim Einstieg in Sprache, gesellschaftliche Teilhabe und
soziale Vernetzung zu unterstützen. Ziel dieser Angebote ist es insbesondere, erste
Sprachkontakte zu ermöglichen, Hemmschwellen abzubauen und den Zugang zu
weiterführenden Bildungs- und Integrationsangeboten zu erleichtern.
Hierzu zählen unter anderem Sprachcafés und offene Kommunikationsangebote in
Einrichtungen wie Frauenprojekten, Nachbarschaftszentren oder Begegnungsstätten. Diese
schaffen geschützte Räume für Begegnung, Austausch und erste praktische
Sprachanwendung im Alltag.
Darüber hinaus kommen niedrigschwellige Sprachförderangebote, darunter „Deutsch
nebenan“-ähnliche Formate, MiA-Kurse („Migrantinnen einfach stark im Alltag“),
interkulturelle Spiel- und Eltern-Kind-Gruppen sowie mehrsprachige Informationsangebote in
Betracht. Auch Angebote zur Alphabetisierung – einschließlich niedrigschwelliger
Erstalphabetisierung – stellen einen wichtigen Baustein dar, um gesellschaftliche Teilhabe zu
ermöglichen und den Zugang zu weiterführenden Sprachkursen zu eröffnen. In
Braunschweig ist eine Vielzahl dieser Angebote vorhanden und werden auch sehr gut
wahrgenommen.
Aus Sicht der Verwaltung ist insbesondere die Kombination aus Sprachförderung, sozialer
Vernetzung, Alltagsorientierung und niedrigschwelliger Ansprache entscheidend, um
geflüchtete Frauen mit Kindern nachhaltig zu erreichen und zu unterstützen.
Dr. Rentzsch