Gewaltschutz

Gewaltschutzkonzept für die kommunalen Geflüchteten-Unterkünfte

Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion

Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Vielfalt und Integration am 28. Mai 2026

Im Ausschuss für Vielfalt und Integration (AVI) wurde vor knapp einem Jahr erstmals über das Thema Gewaltschutz für besonders schutzbedürftige Geflüchtete in den städtischen Unterkünften diskutiert. Anlass dafür war die Anfrage 25-26022 „Gewaltschutzkonzepte für Geflüchtete in Braunschweig“ unserer Ratsfraktion zur AVI-Sitzung am 25.06.2025.

Die Debatte um das Thema Gewaltschutz in den kommunalen Unterkünften ergab eine große Einigkeit bzgl. eines zusätzlichen Handlungsbedarfs, der über die vorhandenen Schutzmechanismen (siehe Stellungnahme 25-26022-01 der Verwaltung) hinausgeht. Verwiesen sei insbesondere auf die Anregung der Gleichstellungsbeauftragten, „auf die guten Voraussetzungen aufzubauen und diese zu einem Schutzkonzept weiterzuentwickeln“.

Die Verwaltung bekundete in ihrer schriftlichen Stellungnahme die Absicht, „mit Unterstützung konzipierter Fragebögen für Mitarbeitende, Sicherheitsbedienstete, Ehrenamtliche und Bewohnende, welche als methodisch-konzeptionelles Kernstück des Gewaltschutzmonitors dienen werden, die tatsächliche Notwendigkeit eines Gewaltschutzkonzeptes für die Stadt Braunschweig zu überprüfen und dann ggf. zur Erstellung eines solchen zu nutzen“.

Laut mündlicher Auskunft der Sozialdezernentin im Ausschuss (siehe AVI-Protokoll vom 25.06.2025) sollte zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgen, um dann ggf. Anpassungen vorzunehmen. Geplant sei ein Austausch mit allen Beteiligten, keine Evaluation mit umfangreichem Beteiligungsprozess.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der angekündigten Überprüfung der Notwendigkeit sowie Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes für die kommunalen Geflüchteten-Unterkünfte?

2. Wann legt die Verwaltung der Politik das gewünschte Gewaltschutzkonzept für die Geflüchteten-Unterkünfte in städtischer Hand voraussichtlich vor?

3. Welche Ressourcen werden möglicherweise noch benötigt, um das anvisierte Gewaltschutzkonzept für die dezentralen Geflüchteten-Unterkünfte zu erstellen?


Stellungnahme der Verwaltung

Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 13.05.2026 [DS 26-28979] nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu 1:

Trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung der Kommunen in Niedersachsen hat sich die Verwaltung entschieden, ein Gewaltschutzkonzept für die Geflüchtetenunterkünfte zu erstellen. Vorarbeiten sind bereits erfolgt. Die für die konzeptionelle Arbeit zuständige Stelle im Fachbereich Soziales und Gesundheit ist seit April 2026 nachbesetzt. Zur abschließenden Erstellung des Gewaltschutzkonzeptes für die Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Braunschweig werden voraussichtlich weitere umfangreichere Beteiligungsprozesse durch­zuführen sein.

Zu 2:

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass das gewünschte Gewaltschutzkonzept voraussichtlich in der letzten Sitzung 2026 oder in der ersten Sitzung 2027 des Ausschusses für Vielfalt und Integration vorgelegt werden kann.

Zu 3:

Die aktuellen personellen Ressourcen erscheinen unter Berücksichtigung der o. g. Stellen­besetzung und der avisierten weiteren verwaltungsinternen Unterstützung anderer Organisationseinheiten als ausreichend.