Gesundes Schulessen ist gut – gerechtes ist besser: GRÜNE fordern Nachbesserung beim Mittagessenkonzept

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt zur Sitzung des Schulausschusses am 10. Oktober 2025 einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Konzept für die Mittagsverpflegung an Braunschweiger Ganztagsschulen“ (DS 25-26070) ein. Damit wollen die Grünen sicherstellen, dass das neue Konzept für die Schulverpflegung nicht nur gesünder und nachhaltiger, sondern auch sozial gerecht umgesetzt wird.

Der Änderungsantrag der Grünen sieht vor, dass der geplante Härtefallfonds um ein ergänzendes Konzept erweitert wird, um sicherzustellen, dass kein Kind vom Mittagessen ausgeschlossen bleibt.

Konkret sollen Preisreduzierungen unbürokratisch und diskriminierungsfrei erfolgen, in begründeten Einzelfällen auch mit vollständiger Kostenübernahme. Zudem sollen weitere Finanzierungsquellen geprüft werden, etwa Landesmittel, Kooperationen mit Krankenkassen oder Stiftungen, kostenfreie Zusatzkontingente von Caterern oder Unterstützung durch Fördervereine der Schulen.

Die Grünen betonen, dass sie das neue Mittagessenkonzept grundsätzlich begrüßen. Mit der geplanten 30-Prozent-Bio-Quote, der Einführung von Feedback-Systemen an Schulen und dem Freeflow-Ausgabesystem bringe die Stadt Braunschweig die Schulverpflegung auf ein modernes, zukunftsfähiges Niveau.

„Wir wollen, dass dieses gute Konzept auch sozial trägt“, so Bianca Braunschweig weiter. „Denn Fortschritt beim Schulessen bedeutet nicht nur gesünderes Essen, sondern auch echte Teilhabe für alle Kinder.“

Der Änderungsantrag wird im Schulausschuss inhaltlich beraten, die finale Abstimmung soll in der Ratssitzung am 4. November 2025 erfolgen. Die Grünen hoffen dort auf eine breite Mehrheit im Sinne sozialer Gerechtigkeit und der Bildungschancen für alle Kinder.

Zum Hintergrund:

Bereits 2017 hatte der Rat mit dem Beschluss „Kein Kind ohne Mittagessen!“ (DS 17-04825) festgelegt, dass kein Kind wegen der finanziellen Situation der Eltern vom Schulessen ausgeschlossen werden darf. Mit der neuen Beschlussvorlage reagiert die Stadtverwaltung auf aktuelle Anforderungen an Qualität, Nachhaltigkeit und Beteiligung.