Ehrenamt

Ehrenamtskarte attraktiver machen – Wie weit ist die Umsetzung?

Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion

Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung am 17. September 2026

Am 02.12.2025 hat der Verwaltungsausschuss den Antrag „Ehrenamt in Braunschweig weiter stärken – Löwenstark für freiwilliges Engagement“ (Ds. 25-27012) angenommen.

Mit dem Antrag wurde die Verwaltung beauftragt, mehrere konkrete Maßnahmen zu prüfen und auf den Weg zu bringen, um die Ehrenamtskarte attraktiver zu gestalten und das ehrenamtliche Engagement in Braunschweig weiter zu stärken. Dazu gehören unter anderem eine bessere Bewerbung der Ehrenamtskarte, die Gewinnung weiterer Partner*innen und Vergünstigungen, die Prüfung eines finanziellen Zuschusses zum Deutschlandticket sowie eine stärkere öffentliche Würdigung des ehrenamtlichen Engagements.

Nach nunmehr neun Monaten seit der Beschlussfassung möchten wir gerne erfahren, wie der aktuelle Stand bei der Prüfung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist.

Daher fragen wir:

  1. Wie weit ist die Prüfung und Umsetzung der einzelnen Beschlusspunkte, um die Ehrenamtskarte in Braunschweig bekannter zu machen und die Zahl der Inhaber*innen zu erhöhen?
  2. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Gewinnung neuer Partnerinnen und Vergünstigungen für Inhaberinnen der Ehrenamtskarte?
  3. Welche Möglichkeiten für einen finanziellen Zuschuss zum Deutschlandticket für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte haben sich im Rahmen der Prüfung ergeben?

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Braunschweig vom 4. September 2026 (Drs. 26-29552) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung und beantwortet die einzelnen Fragestellungen zusammengefasst:

Die Ehrenamtskarte wurde im Jahr 2008 bei der Stadt Braunschweig eingeführt. Insbesondere in den letzten Jahren ist die Anzahl der jährlichen Anträge auf Erteilung der jeweils drei Jahre gültigen Ehrenamtskarte stetig gestiegen. Nicht zuletzt liegt das auch an der jetzt möglichen Online-Beantragung.

Die zugrundeliegenden Vergabegrundsätze haben hingegen keine Anpassung erfahren. Insbesondere die vom Rat der Stadt Braunschweig am 27. Juni 2008 (Drs. 12021/08) getroffene Festlegung, dass ehrenamtlich Tätige, die eine pauschale Aufwandentschädigung oder Sitzungsgelder o. ä. erhalten und die nicht nachweisen müssen, dass sie einen finanziellen Aufwand in diesem Umfang hatten, keinen Anspruch auf die Karte haben, wurde in diesem Sommer auch seitens der Politik hinterfragt (Drs. 26-29139).

Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt zur Niedersächsischen Staatskanzlei aufgenommen. Diese hat erklärt, dass eine pauschale Aufwandsentschädigung per se keine Ausschlusskriterium (mehr) darstellt. Zwischenzeitlich – möglicherweise auch mit ausgelöst durch die Nachfrage der Verwaltung – strebt die Niedersächsische Staatskanzlei eine Regelung bei den Vergabegrundsätzen an, die ehrenamtsfreundlich ist und die Wertschätzung gegenüber den Engagierten sehr deutlich zum Ausdruck bringt. Die Verwaltung hat auf eine erfolgte Abfrage Einverständnis signalisiert und hierüber dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung berichtet (Drs. 26-29277).

Die Verwaltung geht demzufolge davon aus, dass auch seitens des Landes attraktivitätssteigernde Maßnahmen in diesem Kontext eingeführt werden, auch wenn eine konkrete Regelung des Landes hierzu noch nicht vorliegt. Gleichwohl fokussiert sich die Verwaltung gegenwärtig hierauf, da zu erwarten ist, dass die Attraktivität der Ehrenamtskarte bei geänderten Rahmenbedingungen zunimmt und die Anzahl der Anträge deutlich steigt. Durch die dann zunehmende Sichtbarkeit der Ehrenamtskarte in der Öffentlichkeit dürfte auch die Bereitschaft bei Unternehmen aus der Wirtschaft zunehmen, sich zu beteiligten und Vergünstigungen für Inhaber/-innen auszuweiten. Die Kontaktaufnahme über die Stadtmarketing GmbH ist in Vorbereitung.

Daneben befasst sich federführend das Referat 0120 aktuell mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur strategischen Stärkung des Ehrenamtes in Braunschweig. In den Erarbeitungsprozess werden Anregungen aus dem VA-Beschluss vom 2. Dezember 2025 („Ehrenamt in Braunschweig weiter stärken – Löwenstark für freiwilliges Engagement“, Drs. 25-27012) einfließen. Inhaltlich behandelt werden sollen u. a. Kommunikationsaktivitäten, der Umgang mit der Ehrenamtskarte, strukturelle bzw. organisatorische Themen und Abläufe innerhalb der Verwaltung sowie die Zusammenarbeit mit externen Akteuren.