Schulpflicht

Bildungsgerechtigkeit im Übergang von allgemeinbildenden zu berufsbildenden Schulen

Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion

Eingereicht zur Sitzung des Schulausschusses am 29. Mai 2026

Die Erfüllung der Schulpflicht ist eine zentrale Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. In Niedersachsen umfasst die Schulpflicht grundsätzlich zwölf Jahre, auch für Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule bereits nach der 9. oder 10. Klasse verlassen haben und keine unmittelbare Anschlussperspektive vorweisen können. Für den Übergang von den allgemeinbildenden Schulen in die berufsbildenden Schulen gibt es bestehende Strukturen und Verfahren zur Erfassung und Weiterleitung schulpflichtiger Jugendlicher. Gleichzeitig wird aus der Praxis der Schulen berichtet, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen oder Unklarheiten im Übergangsprozess kommen kann.

Insbesondere bei Jugendlichen ohne direkten Anschluss an eine Ausbildung oder weiterführende Schule stellt sich die Frage, wie eine lückenlose Erfassung und zeitnahe Zuweisung zu geeigneten schulischen Angeboten sichergestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass Anmeldungen an berufsbildenden Schulen teilweise erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem geeignete Schulplätze nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Für die betroffenen Jugendlichen kann dies Auswirkungen auf die Wahl geeigneter Bildungsgänge und ihre weiteren Bildungswege haben.

Angesichts der Bedeutung von Bildungsgerechtigkeit stellt sich daher die Frage, wie die bestehenden Verfahren zur Erfassung, Nachverfolgung und Steuerung schulpflichtiger Jugendlicher ausgestaltet sind und an welchen Stellen ggf. Weiterentwicklungsbedarf gesehen wird.

Auch mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung stellt sich die Frage, inwieweit bestehende Systeme eine transparente und koordinierte Steuerung der Übergänge unterstützen. Andere Kommunen nutzen hierfür bereits digitale Anmelde- und Steuerungssysteme, um Prozesse zu vereinfachen und frühzeitige Planungen zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, wie die bestehenden Strukturen in Braunschweig weiterentwickelt werden können, um eine möglichst frühzeitige und passgenaue Zuweisung schulpflichtiger Jugendlicher in geeignete Bildungsangebote sicherzustellen.

Daher fragen wir:

1. Wie stellt die Stadt Braunschweig sicher, dass alle schulpflichtigen Jugendlichen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen vollständig erfasst werden?

2. Welche Stelle trägt die verbindliche Verantwortung für die Nachverfolgung und Zuweisung schulpflichtiger Jugendlicher ohne Anschlussperspektive?

3. Welche Ansätze verfolgt die Stadt, um die Übergänge in die berufsbildenden Schulen künftig frühzeitiger, transparenter und digital unterstützt zu steuern?