Entsiegelungspotenziale

Erstellung eines Entsiegelungskatasters nach § 19 Abs. 1 NKlimaG

Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion

Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau am 04. März 2026

Das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) sieht vor, dass auch die Stadt Braunschweig bis zum 31. Dezember 2026 zu ermitteln hat, “für welche Flächen ihres Gebietes die Möglichkeit zur Entsiegelung besteht. Die Erfassung erfolgt in einem vom Land zu diesem Zweck elektronisch bereitgestellten Entsiegelungskataster” (§ 19 Abs. 1 NKlimaG). Demnach müssten auch bei den zuständigen Verwaltungseinheiten der Stadt Braunschweig die Arbeiten am Entsiegelungskataster bereits auf Hochtouren laufen.

Parallel dazu wird über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 (FNP) diskutiert. Die Flächen, die in den Steckbriefen zum FNP als Potenzialflächen genannt werden, haben eine Gesamtfläche von ca. 1.000 Hektar. Wenn man berücksichtigt, dass darin z.B. auch Flächen für Freiflächenphotovoltaik enthalten sind, die nicht als versiegelte Flächen gelten werden, kommt man trotzdem noch auf eine Fläche von schätzungsweise ca. 500 Hektar, die in den nächsten Jahren auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig neu versiegelt werden könnte. Dies geht nach dem Entwurf des FNP insbesondere zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen.

Im Bereich der Verkehrsplanung hat die Verwaltung in einer Stellungnahme zu einem Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion (DS 23-22076) das Regelwerk „E-Klima 2022“ der FGSV als „Stand der Technik“ bezeichnet, das wie „andere Regelwerke dieser Kategorie bei der Stadt ohne besondere Hervorhebung der Verwendung Anwendung“ findet. Das Regelwerk „E-Klima 2022“ weist insbesondere auf die Entsiegelungskapazitäten durch den Rückbau von überdimensionierten Verkehrsflächen und die Neuordnung von Parkflächen hin.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Zwischenergebnisse aus der Bearbeitung der Vorgaben des niedersächsischen Entsiegelungskatasters kann die Verwaltung bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorlegen?

2. Werden die Vorgaben des NKlimaG auch bei der Neuaufstellung des FNP berücksichtigt, z.B. indem dort eine detaillierte Ent- bzw. Versiegelungsbilanz vorgelegt wird?

3. Inwieweit werden insbesondere auch Entsiegelungspotenziale bei Verkehrsflächen betrachtet, die gerade in den hoch verdichteten innenstadtnahen Quartieren oft die einzige Möglichkeit zur Entsiegelung darstellen dürften?


Stellungnahme der Verwaltung

Das Entsiegelungskataster des Landes dient den niedersächsischen Kommunen zur Erfassung und Verwaltung kommunaler Entsiegelungspotenziale und wird in Form einer WebGIS-Anwendung vom Land bereitgestellt. Die Entsiegelungspotenziale basieren auf mittels Künstlicher Intelligenz und weiterer Kenngrößen automatisch ermittelten versiegelten Flächen. Neben diesen Entsiegelungspotenzialen erhalten die Kommunen die Möglichkeit, eigene Entsiegelungspotenziale digital zu erfassen und zu verwalten.

Das Entsiegelungskataster ist vom Land erst Mitte Februar 2026 freigegeben worden. Eine Nutzung durch die Kommunen ist für die kommenden Wochen in Aussicht gestellt worden. Die Verwaltung beabsichtigt dann, auf Grundlage des Entsiegelungskatasters sowie eigener Daten, ein effizientes und auf Kernmaßnahmen fokussiertes Entsiegelungskonzept zu erstellen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als vorbereitender Bauleitplan nur die beabsichtigte allgemeine Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet nach den voraussehbaren Grundbedürfnissen dar. Bezüglich der Entwicklung von Baugebieten ist er nur ein „Plan der Möglichkeiten“, da er bewusst viele Optionen einer baulichen Entwicklung bietet. Ob Baupotenziale letztlich genutzt und in welchem Grad Flächen dabei versiegelt werden, wird erst auf nachfolgenden Planungsebenen (Bebauungsplanung, Baugenehmigung) geklärt. Noch weniger steuert der Flächennutzungsplan eine mögliche Entsiegelung von Flächen. 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 9. Februar 2026 wie folgt:

Zu Frage 1:

Es liegen noch keine Zwischenergebnisse vor, da die Verwaltung bisher noch nicht mit den Daten arbeiten konnte.

Zu Frage 2:

Nein, es wird keine detaillierte Ent- bzw. Versiegelungsbilanz vorgelegt,  da der FNP keine Baurechte schafft und somit das künftige Maß der baulichen Nutzung nicht auf FNP-Ebene abgebildet werden kann. 

Zu Frage 3:

Im Zuge von Neuplanungen sowie der Umgestaltung von Verkehrsflächen wird das Ziel verfolgt, den Versiegelungsgrad auf ein Mindestmaß zu begrenzen und so Potenziale für Entsiegelungen zu heben.