Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Vielfalt und Integration am 10. September 2026
Die Stadt Braunschweig fördert im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen“ (gültig ab 01.01.2024) Aktivitäten von Organisationen, die nachhaltig das Ziel verfolgen, Integration und Vielfalt zu fördern, transkulturelle Verständigung zu stärken sowie chancengleiche Teilhabe unabhängig von Herkunft, Religion oder Sprache zu verbessern.
Förderfähig sind insbesondere nichtkommerzielle Veranstaltungen, Maßnahmen und Projekte mit Bildungs-, Informations-, Kultur- und Freizeitcharakter, die nachweislich einen sozialintegrativen Charakter besitzen. Antragsberechtigt sind Organisationen mit anerkannter Gemeinnützigkeit, die ihren Sitz in Braunschweig haben oder eine eigene Braunschweiger Ortsgruppe unterhalten.
(Siehe https://www.braunschweig.de/leben/soziales/migration/Richtlinie-zur-Gewaehrungvon-
Integrationsmassnahmen-gueltig-ab-01.01.2024.pdf)
Im Rahmen der AVI-Sitzungen am 27.11.2024 und am 26.03.2025 hat unsere Ratsfraktion diesen Integrationsfonds mit zwei Anfragen thematisiert.
(Siehe DS 24-24753 „Förderung der Integration“ und 25-25443 „Förderbudget für Integrationsmaßnahmen bekannter machen“)
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche weiteren Maßnahmen wurden seit der letzten Thematisierung der Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen im AVI am 26.03.2025 unternommen, um interessierte Vereine und Initiativen bzgl. des Integrationsfonds noch besser zu informieren und zu beraten?
- Welche weiteren Bedarfe und möglichen Hindernisse für interessierte Vereine und Initiativen wurden dabei festgestellt (z. B. bürokratische Hürden bei der Antragstellung, Informationsdefizite, Personalkapazitäten etc.)?
- Welche Anträge auf Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen wurden von interessierten Vereinen und Initiativen in diesem Jahr bereits beantragt und bewilligt?
Hinweis: Zur Beantwortung dieser Frage bitten wir um eine aktuelle Auflistung der gestellten Anträge für das Jahr 2026 mit den konkreten Summen, die jeweils beantragt und bewilligt wurden. Aus dieser Übersicht ergibt sich dann der aktuelle finanzielle Stand des Integrationsfonds, auch bzgl. der noch verfügbaren Mittel.
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 11.08.2026 [DS 26-29300]
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Stadt Braunschweig hat aktiv Maßnahmen umgesetzt, um die Richtlinie zur Beantragung
von Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen zu bewerben und interne Prozesse zu
optimieren. So ist ein neuer Flyer zur Integrationsförderung entstanden und verteilt worden
und zwei Mal jährlich finden Informationsveranstaltungen für Vereine zur
Zuwendungsrichtlinie statt. Die nächste Informationsveranstaltung wird am 25.09.2026 im
Haus der Vielfalt stattfinden. Zu diesen Informationsveranstaltungen sind Mitarbeitende der
Stadtverwaltung vor Ort, die diese und andere Fördermöglichkeiten (darunter Demokratie
leben!, Fördermöglichkeiten durch Stiftungen etc.) vorstellen und alle Fragen zu
Voraussetzungen, Konzepterstellung, Förderfähigkeiten und Abrechnungen beantworten.
Zusätzlich zu diesen Veranstaltungen hat die Stelle 0500.10 am 10.04.2026 eine
Informationsveranstaltung zur Gemeinnützigkeit und zum Neutralitätsgebot für Vereine
organisiert, da in den Informationsveranstaltungen und auch im Beratungskontakt mit den
Vereinen, diese Fragen wiederholt gestellt wurden. In ihrer aktiven Netzwerkarbeit konnte die
Stelle 0500.10 auch Vereine miteinander vernetzen, gemeinsam Projekt umzusetzen. Auf
Anfrage und nach Bedarf finden Einzelberatungen von Vereinen statt.
Zu Frage 2:
Als Bedarf wird häufig die Vereinfachung der Förderrichtlinien angegeben. Viele Vereine
haben keine hauptamtlichen Mitarbeitenden, sodass die Zeit für die Antragsstellung fehlt und
der Zeitaufwand als zu hoch eingeschätzt wird. Die genaue Prüfung und die oftmals
notwendige Beratung, was als förderfähig gilt und was nicht, wird als zeitintensiv
eingeschätzt. Vereine, die nur über eine dünne ehrenamtliche Personaldecke verfügen,
können diese Zeit meist nicht aufbringen. Zudem sind die festgelegten Antragsfristen für
viele Ehrenamtliche zu lang. Kurzfristigere Projektideen und -umsetzungen sind dann
teilweise nicht mehr möglich. Zudem dürfen laut Zuwendungsrichtlinien die Projekte nur in
Braunschweig stattfinden. Dies ist bspw. für die Planung von Projekten außerhalb der
Schulferien relevant, sodass Fahrten zum Beispiel zu Konzentrationslagern oder zu
bestimmten Bildungseinrichtungen nicht mehr möglich sind. Ein weiteres Hemmnis bildet die
Vorgabe, dass Initiativen und eingetragene Vereine ohne anerkannte Gemeinnützigkeit
keinen Antrag mehr stellen können. Die Ehrenamtlichen stellen dann entweder gar keinen
Antrag mehr oder müssen sich einen anderen Verein suchen, mit dem in Kooperation ein
Antrag gestellt werden kann, was zu einem erhöhten Aufwand führt. Diese Gründe treten
häufig nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel auf, sodass insbesondere kleinere Vereine
oder Vereine mit wenig Förderungserfahrung von einer Antragsstellung absehen.
Zu Frage 3:
Eine Übersicht der eingegangenen Anträge auf Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen
im Jahr 2026 ist als Anlage beigefügt.
Anlage/n:
1 – Übersicht der Anträge auf Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen 2026 (öffentlich)
2 – Integrationsförderung der Stadt Braunschweig_Flyer (öffentlich)