Haushalt & Finanzen

Grundsteuererhöhung nach der Kommunalwahl?

Grüne Antworten auf RND-Fragen

Am 6. August 2026 erreichte uns eine Presseanfrage der RND Fortis GmbH aus Hannover zum Thema Mögliche Grundsteuererhöhung. Diese Presseanfrage haben unsere beiden Fraktionsvorsitzenden Leonore Köhler und Lisa-Marie Jalyschko heute fristgerecht beantwortet. Die Grünen Antworten auf die RND-Fragen sind unten zu finden.

Anlass für die Presseanfrage von Janine Kokoska (Reporterin Braunschweig) war eine Mitteilung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen. Darin gehe der Verband davon aus, dass nach der Kommunalwahl 2027 in vielen Kommunen wieder häufiger die Grundsteuer B angehoben werden könnte. Braunschweig gehöre mit einem Hebesatz von 750 Prozent bereits zu den Städten mit den höchsten Hebesätzen in Niedersachsen.

In diesem Zusammenhang hat uns die RND-Reporterin 4 konkrete Fragen gestellt. Wir veröffentlichen hier die 4 Antworten unserer beiden Fraktionsvorsitzenden:

1. Hält Ihre Fraktion den aktuellen Hebesatz der Grundsteuer B in Braunschweig für angemessen?

„Ja, unter den aktuellen angespannten finanziellen Rahmenbedingungen halten wir den derzeitigen Hebesatz für vertretbar. Mit diesen Einnahmen finanzieren wir unter anderem Schulen und Kitas, Klimaschutzmaßnahmen, soziale und kulturelle Einrichtungen, unsere Infrastruktur und viele weitere Angebote, die das Leben in Braunschweig lebenswert machen. 

Gleichzeitig kann die Grundsteuer leider über die Nebenkosten auf Mieter*innen umgelegt werden. Gerade angesichts steigender Mieten und hoher Lebenshaltungskosten muss sichergestellt werden, dass wir zusätzliche Belastungen für Mieter*innen – insbesondere für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen – vermeiden.“

2. Schließt Ihre Fraktion eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B in der kommenden Wahlperiode aus?

„Der Hebesatz wurde in Braunschweig erst vor zwei Jahren angehoben. Über eine weitere Erhöhung sowie über alle weiteren konkreten haushaltspolitischen Entscheidungen in der kommenden Wahlperiode wird nur der bei der Kommunalwahl im September neu gewählte Rat entscheiden können. Was sich jetzt schon sagen lässt, ist, dass seriöse Haushaltspolitik für uns bedeutet, dass wir angesichts der schwierigen finanziellen Lage unserer Kommune heute keine Entscheidungen für eine gesamte Wahlperiode vorwegnehmen können.

Entscheidend wird für uns sein, zunächst andere finanzpolitische Möglichkeiten auszuschöpfen und gleichzeitig Bund und Land stärker in die Verantwortung zu nehmen. Denn die Kommunen bekommen seit Jahren immer mehr zusätzliche gesetzliche Aufgaben übertragen, ohne dass die dafür notwendigen finanziellen Mittel ausreichend mitgeliefert werden.“

3. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Erhöhung aus Sicht Ihrer Fraktion denkbar?

„Aktuell kommt eine weitere Erhöhung für uns nur als letztes Mittel in Betracht, wenn sich unsere Haushaltslage anders nicht stabilisieren lässt und zuvor alle anderen sozial und ökologisch vertretbaren Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Denn wir haben immer die sozialen Folgen im Blick. Wir wollen insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen in Zeiten von Inflation nicht zusätzlich durch höhere Wohnnebenkosten unter Druck setzen. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass notwendige Infrastruktur verfällt, öffentliche Einrichtungen geschlossen, Vereine nicht mehr ausreichend unterstützt oder wichtige soziale und kulturelle Angebote abgebaut werden. Zwischen diesen Folgen muss verantwortungsvoll abgewogen werden.“

4. Welche Alternativen sieht Ihre Fraktion, um den städtischen Haushalt zu entlasten, ohne die Grundsteuer B weiter anzuheben?

„Wir sehen auf der Einnahmenseite der Stadt Braunschweig diverse Potenziale, beispielsweise bei der Parkraumbewirtschaftung und den Parkgebühren, bei der Bettensteuer und der Leerstandssteuer oder unter Umständen auch bei der Gewerbesteuer.

Alle Steuern und Gebührenerhöhungen müssen dabei immer auf die Sozialverträglichkeit geprüft werden, um hier weitere Belastungen in der angespannten wirtschaftlichen Lage für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu vermeiden. Außerdem unterstützen wir die Initiative der Einführung einer Vermögensteuer für sehr große Vermögen auf Bundesseite, die entweder durch die Kommunen erhoben werden kann oder den Kommunen zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zugutekommt. 

Gleichzeitig müssen wir auf der Ausgabenseite kontinuierlich prüfen, wo Mittel effizienter eingesetzt werden können. Dazu gehört für uns auch, bei großen und kostspieligen Projekten klare Prioritäten zu setzen. Millionenprojekte wie das Haus der Musik müssen angesichts der Haushaltslage neu bewertet werden. Es wäre aus unserer Sicht nicht vermittelbar, solche Projekte unverändert weiterzuverfolgen, während gleichzeitig viele Braunschweiger*innen künftig möglicherweise über eine höhere Grundsteuer zusätzlich belastet werden oder wichtige freiwillige Leistungen der Stadt unter finanziellen Druck geraten.

Aber auch hier gilt: Das grundlegende Problem lässt sich nicht allein kommunal lösen. Bund und Land müssen die Städte endlich auskömmlich für die Aufgaben finanzieren, die sie ihnen übertragen. Außerdem halten wir ein starres Festhalten an den bisherigen Regeln zur Begrenzung der öffentlichen Verschuldung angesichts des enormen Investitionsbedarfs in unseren Städten für nicht zukunftsfähig. Hier braucht es Rahmenbedingungen, die notwendige Investitionen in Schulen, Klimaschutz, Verkehr und andere öffentliche Infrastruktur ermöglichen. 

Unser Ziel ist ein handlungsfähiges Braunschweig, das seine Infrastruktur und seine sozialen, kulturellen und öffentlichen Angebote erhalten kann, ohne die Belastungen einseitig bei Mieter*innen und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen abzuladen.“