Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Vielfalt und Integration am 10. September 2026
Die Stadt Braunschweig hat sich im Dezember 2018 zum „Sicheren Hafen“ erklärt und im August 2020 die Länderkoordination für das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ in Niedersachsen übernommen.
Seit der Erklärung im Jahr 2018 stehen zivilgesellschaftliche Initiativen wie die Seebrücke Braunschweig mit Rat und Verwaltung in Kontakt, um die mit dem Status „Sicherer Hafen“ verbundenen Verpflichtungen zu konkretisieren. Aktuelle Berichte der Seebrücke Braunschweig aus dem Jahr 2026 weisen jedoch darauf hin, dass trotz zunehmender globaler Fluchtbewegungen und leerstehender Kapazitäten in Braunschweiger Wohnstandorten keine sichtbaren zusätzlichen Aufnahmeaktivitäten stattfinden und die Kommunikation seitens der Stadt als unzureichend empfunden wird.
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen – wie der Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und der Diskussion um „Ausreisezentren“ – ist es für uns von hoher Bedeutung, die tatsächliche Umsetzung der Selbstverpflichtung als „Sicherer Hafen“ zu evaluieren.
Um die Transparenz gegenüber den Bürger*innen sowie den in Braunschweig engagierten Initiativen zu gewährleisten, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Maßnahmen zur zusätzlichen Aufnahme: Welche konkreten politischen und administrativen Schritte hat die Stadt Braunschweig seit ihrer Erklärung zum „Sicheren Hafen“ im Jahr 2018 unternommen, um zusätzlich Geflüchtete – insbesondere aus dem Mittelmeerraum oder überforderten Auffanglagern – aufzunehmen, die nicht über die reguläre Quote zugewiesen werden?
Hinweis: Bei der Beantwortung bitten wir um Darlegung der hierbei erzielten Ergebnisse (z. B. Anzahl zusätzlicher Aufnahmen, Korrespondenz mit Land / Bund) sowie der Reaktion der Stadt auf die aktuell niedrigen Belegungszahlen im Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) und den kommunalen Wohnstandorten für Geflüchtete. - Rolle als Länderkoordinatorin und Infrastruktur: Wie hat sich die Rolle der Stadt Braunschweig als Länderkoordinatorin des Bündnisses „Städte Sicherer Häfen“ für Niedersachsen seit 2020 inhaltlich und strukturell entwickelt, insbesondere mit Blick auf überregionale Erfolge oder Initiativen?
- Fortführung der Schiffspatenschaft: Die Stadt Braunschweig hat in der Vergangenheit eine Schiffspatenschaft für ein Seenotrettungsschiff im Mittelmeer unterhalten. Beabsichtigt die Stadt, diese Patenschaft mit der „SOS Humanity“ oder eine vergleichbare Unterstützung der zivilen Seenotrettung im Jahr 2026 und darüber hinaus fortzuführen?
Hinweis: Falls dies wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, bitten wir bei der Beantwortung
um eine detaillierte Begründung.
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 06.08.2026 [DS 26-29271] nimmt
die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Das Bündnis Städte Sicherer Häfen, dem auch die Stadt Braunschweig angehört, hat in der
Vergangenheit wiederholt die Bereitschaft der Städte bekundet zusätzliche Geflüchtete
aufzunehmen. Der Bund hat eine Verteilung außerhalb des geltenden Verteilungssystems
ausdrücklich ausgeschlossen. Daher hat die Stadt Braunschweig bisher ausschließlich
innerhalb des geltenden Verteilungssystems nach Zuweisung durch die
Landesaufnahmebehörde aufgenommen.
Die Stadt Braunschweig hat innerhalb dieses Systems allerdings regelmäßig deutlich über
das geforderte Maß hinaus aufgenommen:
Zum Ende des letzten Verteilzeitraumes (01.10.2025 – 30.04.2026) hat die Stadt
Braunschweig 185 Personen mehr aufgenommen als nach Zuweisungsquote vorgesehen.
Im Zuweisungszeitraum davor (01.10.2024 – 30.09.2025) waren es 80 Personen mehr als mit
der Quote vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Menschen sämtlicher Personengruppen
wie Familien, allein reisende Männer und Frauen und Angehörige anderer besonderer
vulnerabler Gruppen (LSBTIQ in dezentralen Wohnungen, Beeinträchtigte in
behindertengerechten Appartements an den WSO).
Im aktuellen Zuweisungszeitraum, der noch bis 30.09.2026 gilt, hat die Stadt Braunschweig
bereits mit Stand 31.07.2026 die derzeit gültige Zuweisungsquote mit 2 Personen übererfüllt,
so dass alle weiteren Aufnahmen in den Monaten August und September wieder als
zusätzlich aufgenommene Personen zu betrachten sind.
Die vom Land festgesetzten Verteilungsquoten wurden somit in den letzten
Verteilungszeiträumen jeweils deutlich übererfüllt. Darüber hat die Verwaltung in den
Sitzungen des AfVI fortlaufend berichtet.
Zu Frage 2:
Die Stadt Braunschweig hat weiterhin formal die Länderkoordination für Niedersachsen des
Bündnisses „Städte Sicherer Häfen“ inne. Die Länderkoordinatoren Sichere Häfen haben
sich im letzten Jahr darauf verständigt die Arbeit zukünftig vom Thema „Seenotrettung“ mehr
in Richtung „Migration/Integration vor Ort“ zu verändern und zu fokussieren.
Aus personellen und organisatorischen Gründen bat die Verwaltung im Rahmen eines
Arbeitstreffens des Bündnisses am 20.11.2024 um Weitergabe der Länderkoordination
Niedersachsen. Leider fand sich dafür bis heute keine interessierte niedersächsische
Kommune.
Die Stadt Braunschweig nimmt weiter an den Online-Treffen der Bündnisses Städte Sicherer
Häfen teil, allerdings beschränken sich diese zuletzt auf Webinare, wie beispielsweise zum
Thema GEAS (08.07.2026), Seenotrettung (06.11.2025) oder kinderfreundliche Kommune
(22.05.2025). Die Organisation der Webinare erfolgte durch die Koordinierungsstelle des
Bündnisses in Potsdam.
Zu Frage 3:
Der vom Rat im Jahr 2023 beschlossene Patenschaftszeitraum von zwei Jahren ist ab-
gelaufen. Einen weiteren politischen Antrag und einen daraus resultierenden weiter-
führenden Beschluss hat es nicht gegeben (vgl. Protokoll zur Sitzung des Rates der Stadt
Braunschweig am 14.02.2023, TOP 7.2).