Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung am 17. September 2026
Mit einer Pressemitteilung vom 29. Juli 2026 hat die Stadt bekannt gegeben, dass sie den Ankauf der Liegenschaft Dankwardstraße 1 prüft und hierzu ein Memorandum of Understanding mit der NORD/LB unterzeichnet hat. Zur Finanzierung führt die Stadt aus, dass im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 „unter Berücksichtigung von Haushaltsresten der Liegenschaftsverwaltung entsprechende Mittel für den Ankauf des Gebäudes zur Verfügung“ stünden.
Die geplante Rückverlagerung von Bürgerdiensten in die Innenstadt und eine tragfähige Nachnutzung des historischen Gebäudes mitten in der Braunschweiger Innenstadt ist sehr zu begrüßen. Die angekündigte Finanzierung wirft jedoch die Frage auf, für welche bereits veranschlagten Grundstücksankäufe und Investitionsvorhaben diese Haushaltsmittel ursprünglich vorgesehen waren und welche dieser Vorhaben weiterhin umgesetzt werden sollen.
Insbesondere der bislang nicht vollzogene Grundstückserwerb Poststraße 5 für das Haus der Musik wurde im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung am 05.03.2026 als wesentlicher Grund für die gegenüber der Planung geringeren Investitionsauszahlungen des Jahres 2025 benannt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Aus welchen konkreten Investitionsmaßnahmen und Haushaltsstellen setzen sich die in der Pressemitteilung genannten „Haushaltsreste der Liegenschaftsverwaltung“ zusammen, die für den Ankauf der Dankwardstraße 1 eingesetzt werden könnten? Bitte jeweils die ursprünglich vorgesehene Maßnahme, die Höhe des Haushaltsrestes und den für die Dankwardstraße vorgesehenen Betrag angeben.
- Welche ursprünglich mit diesen Haushaltsmitteln geplanten Grundstücksankäufe oder Investitionsvorhaben sollen weiterhin umgesetzt, zeitlich verschoben, in ihrem Umfang verändert oder nicht weiterverfolgt werden?
- Aus welchen Mitteln soll der vom Rat beschlossene Grundstückserwerb Poststraße 5 für das Haus der Musik wann umgesetzt werden?
Stellungnahme der Verwaltung
Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die „Haushaltsreste der Liegenschaftsverwaltung“ befinden sich im Haushaltsplan unter 5S.210008 „Global-Ankauf von Grundstücken“. Da bei der Aufstellung von Haushaltsplänen erfahrungsgemäß nicht verlässlich prognostiziert werden kann, welche Grundstücksankäufe im Haushaltsjahr realisiert werden können, werden die Mittel in der Regel global veranschlagt. Eine projektbezogene Veranschlagung erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Zu 2.:
Wie unter 1. aufgeführt, sind die Haushaltsmittel global und nicht grundstücksbezogen eingestellt.
Ein wesentlicher Teil der Haushaltsreste resultiert aus nicht realisierten Ankäufen von weiteren Miteigentumsanteilen des Rathaus-Komplexes. Daneben kann der Grunderwerb für den neuen Bahnhaltepunkt in Bienrode erst in 2027 realisiert werden, so dass diese Mittel in 2026 zur Verfügung stehen.
Zu 3.:
Die Mittel für den Erwerb des Objektes Poststraße 5 befinden sich im Haushaltsplan unter 4E.200006.