Digitale Transformation

Innovationsstrategie für Braunschweig

Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion mit der Ratsgruppe Fraktion BS zur Beschlussvorlage 26-29470

Eingereicht zur Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig am 29. September 2026
Beschlussvorschlag:

Punkt 1 und 2 unverändert (wie Vorlage 26-29470).

3. (NEU) Die Verwaltung konkretisiert die Umsetzung der Innovationsstrategie in einem priorisierten Umsetzungsplan mit realistischen Zwischenzielen. Vorrang haben digitale Grundlagen und Maßnahmen mit nachvollziehbarem Nutzen für Datensicherheit, Datensouveränität, Verwaltungsabläufe und Dienstleistungen. Die dafür erforderlichen Ressourcen für Arbeitszeit (z. B. Koordination, Schulungen) und Investitionen in Hardware und Software sind zu beziffern und in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

    4. (NEU) Unter dem Querschnittsziel 3 (Kapitel 6.3 „Digitale Souveränität“) wird ausdrücklich der Einsatz von Open-Source-Lösungen und die Nutzung von Alternativen von Anbietern aus der EU verstanden, um die Abhängigkeit von einzelnen Software- und IT-Anbietern zu reduzieren und die Interoperabilität zu gewährleisten. Dazu sind Kriterien zu entwickeln und nach Möglichkeit bei zukünftigen Beschaffungs- und Vergabeentscheidungen zu berücksichtigen.

      5. (NEU) Bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist sicherzustellen, dass Menschen, die digitale Angebote nicht oder nicht selbstständig nutzen können oder wollen, weiterhin Zugang zu den Leistungen der Stadtverwaltung erhalten. Neben digitalen Angeboten sind deshalb bedarfsgerechte persönliche, telefonische und, soweit erforderlich, analoge Zugangs- und Unterstützungsangebote vorzuhalten.

        6. (NEU) Bei der Umsetzung der Innovationsstrategie ist insbesondere zu berücksichtigen, wie mit Tätigkeiten umgegangen wird, die sich durch den Einsatz von KI wesentlich verändern oder entfallen. Für betroffene Beschäftigte sind frühzeitig geeignete Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für neue oder veränderte Tätigkeitsbereiche vorzusehen.

          7. (wie ÄA 26-29470-01 Punkt 4) Die elektronische Aktenführung einschließlich elektronischer Fallakten und die bedarfsgerechte Anbindung der Fachverfahren sind schrittweise voranzutreiben. Ziel sind medienbruchfreie Arbeitsabläufe und die sichere, fachbereichsübergreifende Nutzung geeigneter Daten.

            8. (wie ÄA 26-29470-01 Punkt 5) Dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung wird jährlich anhand weniger aussagekräftiger Kennzahlen über Fortschritte, wesentliche Umsetzungshindernisse und die nächsten Schritte berichtet. Bestehende Berichtsformate sollen hierfür genutzt werden.

              Sachverhalt:

              Hinweis:

              • Punkte 1 und 2 entsprechen der Ursprungsvorlage.
              • Punkte 3, 4, 5, 6 sind neu.
              • Punkte 7 und 8 entsprechen den Punkten 4 und 5 des ÄA 26-29470-01 der CDU.

              Die inhaltliche Begründung wird in der Ratssitzung mündlich vorgetragen.