Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Schulausschusses am 29. Mai 2026
Die Erfüllung der Schulpflicht ist eine zentrale Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. In Niedersachsen umfasst die Schulpflicht grundsätzlich zwölf Jahre, auch für Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule bereits nach der 9. oder 10. Klasse verlassen haben und keine unmittelbare Anschlussperspektive vorweisen können. Für den Übergang von den allgemeinbildenden Schulen in die berufsbildenden Schulen gibt es bestehende Strukturen und Verfahren zur Erfassung und Weiterleitung schulpflichtiger Jugendlicher. Gleichzeitig wird aus der Praxis der Schulen berichtet, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen oder Unklarheiten im Übergangsprozess kommen kann.
Insbesondere bei Jugendlichen ohne direkten Anschluss an eine Ausbildung oder weiterführende Schule stellt sich die Frage, wie eine lückenlose Erfassung und zeitnahe Zuweisung zu geeigneten schulischen Angeboten sichergestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass Anmeldungen an berufsbildenden Schulen teilweise erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem geeignete Schulplätze nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Für die betroffenen Jugendlichen kann dies Auswirkungen auf die Wahl geeigneter Bildungsgänge und ihre weiteren Bildungswege haben.
Angesichts der Bedeutung von Bildungsgerechtigkeit stellt sich daher die Frage, wie die bestehenden Verfahren zur Erfassung, Nachverfolgung und Steuerung schulpflichtiger Jugendlicher ausgestaltet sind und an welchen Stellen ggf. Weiterentwicklungsbedarf gesehen wird.
Auch mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung stellt sich die Frage, inwieweit bestehende Systeme eine transparente und koordinierte Steuerung der Übergänge unterstützen. Andere Kommunen nutzen hierfür bereits digitale Anmelde- und Steuerungssysteme, um Prozesse zu vereinfachen und frühzeitige Planungen zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, wie die bestehenden Strukturen in Braunschweig weiterentwickelt werden können, um eine möglichst frühzeitige und passgenaue Zuweisung schulpflichtiger Jugendlicher in geeignete Bildungsangebote sicherzustellen.
Daher fragen wir:
1. Wie stellt die Stadt Braunschweig sicher, dass alle schulpflichtigen Jugendlichen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen vollständig erfasst werden?
2. Welche Stelle trägt die verbindliche Verantwortung für die Nachverfolgung und Zuweisung schulpflichtiger Jugendlicher ohne Anschlussperspektive?
3. Welche Ansätze verfolgt die Stadt, um die Übergänge in die berufsbildenden Schulen künftig frühzeitiger, transparenter und digital unterstützt zu steuern?
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 06.05.2026 (26-28914) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nach §§ 63 Abs. 1 S. 1, 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht in Niedersachsen grundsätzlich eine zwölfjährige Schulpflicht. Die unmittelbare Schulpflichtüberwachung liegt bei der jeweiligen Schule. Bei Übergangen trägt die abgebende Schule gemäß § 31 Abs. 7 NSchG so lange die rechtliche Verantwortung für die Überwachung der Schulpflicht, bis sie eine Aufnahmebestätigung der neuen Schule erhält. Sobald der Wechsel feststeht, übermittelt die abgebende Schule die Schülerstammdaten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) und wichtige Laufbahndaten an die aufnehmende Schule.
Auch wenn die Stadt Braunschweig nicht für die unmittelbare Überwachung der Schulpflicht zuständig ist, besteht ein erhebliches kommunales Interesse an der Erfüllung der Schulpflicht, an gelingenden Bildungsübergängen sowie an der Verbesserung der Bildungschancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Die Jugendsozialarbeit des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie verfolgt hierzu einen ganzheitlichen und langfristigen Ansatz, der junge Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen unterstützt. Neben der „kommunalen Schulsozialarbeit“, die an allen weiterführenden Schulen im Einsatz ist, stellt die „Koordinierungsstelle Schulverweigerung – Die 2. Chance“, die junge Menschen wieder an Schule heranführt und Schulabbrüche vermeiden soll, ein wichtiges Angebot dar.
Sofern bei Schulabsentismus die schulischen Maßnahmen, gegebenenfalls in Kooperation mit dem Jugendamt, ausgeschöpft worden sind, fällt die Verfolgung von Schulpflichtverletzungen in die Zuständigkeit der Kommune. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die Schulpflicht wird geregelt nach § 176 NSchG. Dabei arbeitet die Koordinierungsstelle eng mit Schulen, dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie weiteren Netzwerkpartnern zusammen.
Ergänzend bestehen die sogenannten „Praxisklassen“ an verschiedenen Allgemein bildenden und Berufsbildenden Schulen, die gezielt den Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf vorbereiten und Warteschleifen vermeiden sollen. Darüber hinaus wird seit 1999 die Schulabgängerbefragung durchgeführt, um Versorgungslücken zu erkennen und gemeinsam mit anderen Rechtskreisen (u. a. Jobcenter, Agentur für Arbeit) passgenaue Unterstützungsangebote zu entwickeln. Die Jugendsozialarbeit in Braunschweig umfasst darüber hinaus weitere aufeinander abgestimmte Unterstützungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen wie z. B. die „Kompetenzagentur“.
Zu Frage 3:
Die Stadt Braunschweig verfolgt keinen spezifischen Ansatz, um die Übergänge in die Berufsbildenden Schulen künftig frühzeitiger, transparenter und digital unterstützt zu steuern. Wie oben ausgeführt sind die Schulen grundsätzlich für die Schulpflichtüberwachung zuständig und halten die erforderlichen schülerbezogenen Daten. Eine Weitergabe ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen. Aus diesem Grund liegen der Stadt Braunschweig als Schulträgerin keine umfassenden Individualdaten zu Abgängen und Aufnahmen vor, um Übergänge stärker zu steuern. In der städtischen Datenauswertung liegt dennoch ein starker Fokus auf der Analyse von Übergängen. Die beiden Bildungsreporte des Bildungsbüros im Fachbereich Schule zu Übergängen, Verläufen und Abschlüssen von 2021 und 2024 dokumentieren dies (s. DS 21-16355 bzw. DS 24-24881).
Mit dem kontinuierlichen Ausbau der bereits erwähnten kommunalen Schulsozialarbeit im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie setzt die Stadt einen Ratsbeschluss von 2018 mit dem Ziel um, die Bedingungen benachteiligter Zielgruppen (von Armut betroffene Kinder und Jugendliche, Kinder Alleinerziehender, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund) zu verbessern und somit einen Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten.
In ihrer Rolle als Schulträgerin stattet die Stadt die Allgemein bildenden und Berufsbildenden Schulen zur digitalen Unterstützung mit einer Schulverwaltungssoftware (WinSchool) aus, in der die schülerbezogenen Daten erfasst und gepflegt werden. Darüber hinaus wird den Berufsbildenden Schulen die Onlineplattform Berufs-Online-Bewerbungssystem (BoB) für die Bewerbung und Anmeldung der Bildungsgänge zur Verfügung gestellt.
Das Land Niedersachsen führt zurzeit schrittweise die neue Verwaltungsplattform „NEO Niedersachsen“ ein. In diesem Zusammenhang hat das Niedersächsische Kultusministerium angekündigt, in den nächsten Jahren ein zentrales Schülerregister einschließlich Schüler-ID auf den Weg bringen zu wollen. Diese Daten des Landes sollen u. a. dabei behilflich sein, Bildungsverläufe nachzuvollziehen sowie An- und Abmeldungen an Schulen transparenter aufzuzeigen. Sie sollen auch den Jugendberufsagenturen zur Verfügung gestellt werden, wenn Jugendliche ohne Abschluss die Schule verlassen oder Unterstützung benötigen. Für die Erstellung eines zentralen Schülerregisters ist eine Änderung des § 31 NSchG erforderlich. Über die Gesetzesänderung ist in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 23.06.2026 entschieden worden. Weitere Informationen sind in dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes“ Landtagsdrucksache DS 19/9897 und 19/10940 zu finden.