E-Scooter in der Oker

Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion

Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 26. November 2025

Der Wasserspiegel der Oker wird zu Wartungszwecken der Wasserbauwerke in regelmäßigen Abständen von der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SEBS) abgesenkt. In der Braunschweiger Zeitung war dazu am 26.10.2025 zu lesen, dass bei der aktuellen und nur selten durchgeführten Vollabsenkung viel Müll und auch eine Vielzahl von E-Scootern geborgen wurde. Frau Amelung vom Gewässerdienst der SEBS wird mit den Worten zitiert: „Besonders ärgerlich ist es, wenn E-Scooter in der Oker landen – die Batterien der Roller sind tickende Zeitbomben für die Umwelt.“ 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wer trägt die Kosten für die Bergung und Beseitigung der E-Scooter insbesondere von Leihanbietern?

2. Welche Umweltauswirkungen gehen von den E-Scootern in der Oker aus?

3. Wie kann die Verunreinigung der Oker durch E-Scooter minimiert oder ganz verhindert werden?


Stellungnahme der Verwaltung

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 12.11.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu 1: Nach Auskunft der SE|BS trägt die jeweilige Verleihfirma des aufgefundenen E-Scooters die Kosten für Bergung und Verwahrung inklusive Rechnungsstellung durch die SE|BS. Mit Zahlungsnachweis zur gestellten Rechnung werden die E-Scooter von der Verleihfirma bei der SE|BS abgeholt. Es mussten bisher keine privaten E-Scooter geborgen werden.

Zu 2: Jede der üblichen Lithium-Zellen enthält wassergefährdende Stoffe in flüssiger und fester Form, vor allem in den Elektroden (Kathode und Anode) und im Elektrolyt: 10 bis 20 Gew.-% der Zellen sind flüssige wassergefährdende Stoffe (Elektrolyt mit Leitsalz), 40 bis 60 Gewichtsprozent sind feste wassergefährdende Stoffe (Lithium-Metall-Mischoxid). Die Batteriezellen der Scooter sind so konstruiert, dass spontan kein Wasser eintreten kann. Erst auf Dauer oder bei einer Beschädigung besteht die Gefahr, dass wassergefährdende Stoffe austreten.

Zu 3: Nach Bekanntwerden der Erfahrungen aus der letzten Okerabsenkung ist die Verwaltung auf die Anbieter von Verleih-E-Scootern zugegangen, um die bestehenden Parkregelungen zum Schutz der Oker auszuweiten. Damit kann die Leihe der Scooter nicht mehr in unmittelbarer Nähe zu oder auf den Okerbrücken beendet werden. So wird Vorsorge gegen Vandalismus und das unzulässige Einbringen von abgestellten Scootern in der Oker getroffen. Die Zone ist in der jeweiligen App bereits implementiert.