Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Vielfalt und Integration am 10. September 2026
Die Stadt Braunschweig fördert im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen“ (gültig ab 01.01.2024) Aktivitäten von Organisationen, die nachhaltig das Ziel verfolgen, Integration und Vielfalt zu fördern, transkulturelle Verständigung zu stärken sowie chancengleiche Teilhabe unabhängig von Herkunft, Religion oder Sprache zu verbessern.
Förderfähig sind insbesondere nichtkommerzielle Veranstaltungen, Maßnahmen und Projekte mit Bildungs-, Informations-, Kultur- und Freizeitcharakter, die nachweislich einen sozialintegrativen Charakter besitzen. Antragsberechtigt sind Organisationen mit anerkannter Gemeinnützigkeit, die ihren Sitz in Braunschweig haben oder eine eigene Braunschweiger Ortsgruppe unterhalten.
(Siehe https://www.braunschweig.de/leben/soziales/migration/Richtlinie-zur-Gewaehrungvon-
Integrationsmassnahmen-gueltig-ab-01.01.2024.pdf)
Im Rahmen der AVI-Sitzungen am 27.11.2024 und am 26.03.2025 hat unsere Ratsfraktion diesen Integrationsfonds mit zwei Anfragen thematisiert.
(Siehe DS 24-24753 „Förderung der Integration“ und 25-25443 „Förderbudget für Integrationsmaßnahmen bekannter machen“)
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche weiteren Maßnahmen wurden seit der letzten Thematisierung der Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen im AVI am 26.03.2025 unternommen, um interessierte Vereine und Initiativen bzgl. des Integrationsfonds noch besser zu informieren und zu beraten?
- Welche weiteren Bedarfe und möglichen Hindernisse für interessierte Vereine und Initiativen wurden dabei festgestellt (z. B. bürokratische Hürden bei der Antragstellung, Informationsdefizite, Personalkapazitäten etc.)?
- Welche Anträge auf Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen wurden von interessierten Vereinen und Initiativen in diesem Jahr bereits beantragt und bewilligt?
Hinweis: Zur Beantwortung dieser Frage bitten wir um eine aktuelle Auflistung der gestellten Anträge für das Jahr 2026 mit den konkreten Summen, die jeweils beantragt und bewilligt wurden. Aus dieser Übersicht ergibt sich dann der aktuelle finanzielle Stand des Integrationsfonds, auch bzgl. der noch verfügbaren Mittel.