Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion
Eingereicht zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 02. Juni 2026
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sind viele – gerade betagte – Patientinnen und Patienten weiterhin pflegebedürftig und benötigen daher eine geeignete Unterbringung. Um eine Versorgung solcher Rekonvaleszent*innen in unmittelbarer Nähe ihres bisherigen Wohnortes zu ermöglichen und nicht auf umliegende Gemeinden ausweichen zu müssen, wurde in Braunschweig im September 2022 das Projekt „Übergangspflegewohnungen“ auf den Weg gebracht.
Vorgestellt wurde das Projekt „Übergangspflegewohnungen“ bei einer Auftaktveranstaltung am 07.09.2022 im Gemeindehaus Melverode von der damaligen Sozialdezernentin Dr. Christine Arbogast, flankiert von Vertretern des Städtischen Klinikums Braunschweig (SKBS), des Caritasverbandes BS und der Nibelungen-Wohnbau-GmbH (NiWo-GmbH). Im Rahmen des genannten Projekts sollten vorhandene Netzwerke aus ambulanten Pflegediensten, Ärzt*innen, sozialen Einrichtungen und Nachbar*innen aus dem Quartier genutzt werden. Die Übergangswohnungen sollten durch die NiWo-GmbH umgebaut und ausgestattet werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hat sich das Projekt „Übergangspflegewohnungen“ seit der Auftaktveranstaltung im September 2022 entwickelt?
2. Wie viele Übergangspflegewohnungen wurden im Rahmen des Projekts seit September 2022 eingerichtet und genutzt?
3. Welche weiteren Möglichkeiten werden noch gesehen, um das Entlassmanagement stärker auf die Bedürfnisse betagter Patient*innen auszurichten?
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN [DS-26-29013-01] vom 19. Mai 2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig testete in den vergangenen drei Jahren die besondere Wohnform der sogenannten Übergangspflegewohnung im eigenen Bestand. Im Rahmen eines Pilotprojektes wurden zwei barrierefreie und möblierte Wohnungen Personen mit übergangsweisem Pflegebedarf zum kurzfristigen Einzug nach einem Krankenhausaufenthalt zur Verfügung gestellt. Die beiden Wohnungen befinden sich in der Halberstadtraße 4 im Heidberg und in der Gernotstraße 3 im Siegfriedviertel.
Sie bieten eine sichere und komfortable Lösung für Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Übergangsphase Unterstützung benötigen. Bewohner profitieren von einer barrierearmen Wohnumgebung, einer schnellen Verfügbarkeit sowie der Möglichkeit, Selbstständigkeit in einem geschützten Umfeld zu erhalten. Gleichzeitig entlastet das Angebot Angehörige und schafft Zeit für die Organisation weiterer Pflege- oder Wohnlösungen.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales hat das Pilotprojekt bis zum Ende des Jahres 2025 gefördert. Es konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die besondere Wohnform hat sich für den speziellen Zweck als geeignet herausgestellt. Der Bedarf von Übergangspflegewohnungen in Braunschweig ist vorhanden, wenn die eigene Wohnung im akuten Bedarfsfall nicht rollstuhlgerecht ist oder noch nicht über die notwendigen Hilfsmittel verfügt.
Im Zuge des Projektes waren der Belegungsprozess und die Bekanntheitssteigerung des besonderen Angebotes allerdings herausfordernd. Trotz Präsentationen, u. a. auf dem Tag der Senioren, der Pflegekonferenz und im Braunschweiger Pflege- und Gesundheitsnetzwerk sowie im B-to-C Vertriebsprozess, konnte sich das Angebot noch nicht in den typischen Versorgungsprozessen etablieren. Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH hält an dieser besonderen Wohnform auch nach Abschluss des geförderten Pilotprojektes fest und optimiert die Belegungssteuerung. Die Belegung der Übergangspflegewohnung im Siegfriedviertel erfolgt künftig direkt durch das Seniorenzentrum Wilhelminum. Die Übergangspflegewohnung im Heidberg wird durch die Nibelungen-Wohnbau-GmbH verantwortet.
Zu Frage 2:
Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH verfügt über zwei möblierte Übergangspflegewohnungen im Bestand.
Zu Frage 3:
Ein optimiertes Entlassmanagement setzt eine frühzeitige und enge Abstimmung aller beteiligten Akteure voraus. Bereits während des Krankenhausaufenthalts sollten Pflegebedarf, Unterstützungsangebote und die weitere Versorgung gemeinsam mit Angehörigen, Pflegeeinrichtungen und sozialen Diensten geplant werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei feste Ansprechpartner, kurze Kommunikationswege sowie ausreichend verfügbare Übergangs- und Kurzzeitpflegeangebote.