von Dr. Frank Schröter
Neben dem Flächennutzungsplan (FNP) wird die Siedlungsentwicklung auch vom Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RVB) beeinflusst. Hier wird zwischen folgenden Siedlungsentwicklungen unterschieden:
(1) Zentrale Orte (Oberzentrum, Mittelzentrum, Unterzentrum) hier ist eine (unbegrenzte) Siedlungsentwicklung möglich, um die jeweilige Zentralität zu erhalten.
(2) „Standorte zur Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“ auch hier ist eine (unbegrenzte) Siedlungsentwicklung möglich (3) Orte ohne Zentralität, die auch keine „Standorte zur Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“ sind. Hier ist nur eine Eigenentwicklung zulässig, in Höhe von 2,5 Wohneinheiten (WE)/Jahr.
Braunschweig ist ein Oberzentrum, aber dies gilt nur für das „zentrale Siedlungsgebiet“ in der zeichnerischen Darstellung des RROP, das den zentralörtlichen Bereich definiert!
Dies sind die gelben Flächen im RROP. Alle anderen Ortsteile fallen unter (3). Konkret betrifft das alle Ortsteile (außer Wenden) nördlich der A2 sowie Lamme, Timmerlah, Stiddien, Geitelde, Rautheim, Schapen, Volkmarode und Dibbesdorf. „Standorte zur Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“ sind in Braunschweig nicht festgesetzt.
In solchen Orten kann es im RROP graue Flächen geben, diese Flächen sind bauleitplanerisch gesichert, durch einen Bebauungsplan oder den FNP. Hier ist eine Siedlungsentwicklung möglich. Der RVB kann nur im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Bedenken gegen mehr WE vorbringen, als nach der Eigenentwicklung zulässig.
In solchen Orten können im RROP auch weiße Flächen dargestellt werden, für die es keine raumordnerischen Festlegungen gibt. Sofern diese Flächen als Potenzialflächen im FNP-Entwurf vorgesehen sind, gilt für diese Flächen die Eigenentwicklung! Hierbei kann für den FNP der 15fache Wert der Eigenentwicklung vorgesehen werden. Dies entspricht dem Zeitraum der üblicherweise für eine langfristige vorbereitende Bauleitplanung angesetzt wird.
„Eine Überschreitung des Orientierungswertes [der Eigenentwicklung Anm.d.V.] soll über nachzuweisende ortsspezifische Planungserfordernisse oder ein das Gemeindegebiet umfassendes Siedlungsflächenkonzept begründet werden und bedarf der Abstimmung mit der unteren Landesplanungsbehörde, in diesem Fall dem Regionalverband Großraum Braunschweig. Hierbei können z. B. die Lage an Siedlungsachsen gem. RROP, ein vorhandener SPNV-Haltepunkt oder ein Siedlungsflächenkonzept für die Überschreitung des Orientierungswertes als mögliche Begründung angeführt werden“ (RVB, 2026/026-E1, S. 3).
