Winterdienst & Schneeräumung: GRÜNE fragen nach

rat2_250Noch hat der Winter Braunschweig mehr oder minder fest im Griff, der ersehnte Frühlingsanfang lässt auf sich warten: Kein schlechter Zeitpunkt also, um die zu Jahresbeginn aufgetretenen massiven Schwierigkeiten mit dem öffentlichen Winterdienst und der privaten Schneeräumung noch einmal zu thematisieren. Mit gleich zwei Anfragen zur Ratssitzung am 17. Februar 2009 reagierten die GRÜNEN deutlich anders auf diese Problematik als die CDU, die bei derselben Ratssitzung trotz vieler Bedenken eine Lockerung des Streusalzverbotes auf Gehwegen durchdrückte.

Beide Anfragen der GRÜNEN sowie die Antworten der Verwaltung finden Sie hier:

GRÜNE Anfrage „Winterdienst in Braunschweig“ zur Ratssitzung am 17.02.2009:

„Die Stadt Braunschweig hat ihre Pflicht zum Winterdienst auf den Straßen über einen Leistungsvertrag an die Firma Alba übertragen. Die Leistung wird aus den Einnahmen nach der Entgeltordnung für die Straßenreinigung, also über Einnahmen aus Gebühren pauschal vergütet.

Während in Braunschweig die Fahrbahnen insbesondere in Wohngebieten, sowie die Geh- und Radwege in den ersten Januartagen dieses Jahres so schlecht geräumt wurden, dass auch zwei Wochen später noch feste und gefährlich glatte Eisdecken auf ihnen zu finden waren, berichteten BürgerInnen aus dem Landkreis Wolfenbüttel von sauber geräumten Straßen und Radwegen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Welcher Umfang der Schneeräumung ist mit der Firma Alba in dem entsprechenden Leistungsvertrag vereinbart (Welche Straßengruppen in welchem Zeitraum? Vollständige Räumung oder partielle?)

2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Braunschweig bei Nicht- oder Schlechterfüllung dieser Leistungen, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu gewährleisten?

3. Was hat die Verwaltung unternommen, um dem gefährlich glatten Zustand der Fahrbahnen in Wohngebieten abzuhelfen?“

Die Stellungnahme der Verwaltung (Stadtbaurat Wolfgang Zwafelink) auf diese Anfrage hatte folgenden Wortlaut:

Antwort auf Frage 1: „Im Leistungsvertrag I (Straßenreinigung) mit der ALBA ist geregelt, dass die der Stadt obliegenden Winterdienstpflichten durch ALBA zu erbringen sind. Dazu gehört insbesondere die Schneeräumung und das Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte. Zudem ist festgelegt, dass der Winterdienst auf Grund der Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Vorrang vor den anderen vertraglichen Pflichten genießt.

Da eine Leistungsbeschreibung „Winterdienst“ auch aufgrund der nicht vorhersehbaren stets unterschiedlichen Wetterlagen nur schwer möglich war, orientiert sich die vertragliche Verpflichtung an dem Umfang der vom ehemaligen Stadtreinigungsamt erbrachten Leistungen.

Der Winterdienst wird durch ALBA nach Prioritätenliste vorgenommen. Die höchste Priorität haben der Ring, die Ausfallstraßen, die Hauptverkehrsstraßen, die Fußgängerzonen in der Innenstadt und die Straßen mit ÖPNV. In der zweiten Priorität werden die Wohnsammelstraßen bearbeitet. In der geringsten Priorität liegen Nebenstraßen, die erst bei einer Schneehöhe ab ca. 10 cm und anhaltendem Schneefall geräumt werden. Der Radwegewinterdienst beginnt von der Innenstadt nach außen zum Teil bereits zeitgleich mit der Ausführung des Fahrbahnwinterdienstes der Priorität 1.“

Antwort auf Frage 2: „Die Möglichkeiten der Stadt Braunschweig bei Nicht- oder Schlechterfüllung des Winterdienstes, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu gewährleisten, ergeben sich ebenfalls aus dem Leistungsvertrag 1. Kommt ALBA seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht nach, hat die Stadt das Recht, erforderliche Maßnahmen auf Kosten von ALBA selbst oder von einem Dritten durchführen zu lassen. Bei Gefahr im Verzug ist die Stadt zur sofortigen Durchführung der Maßnahme auf Kosten der ALBA ohne vorherige Mahnung berechtigt.“

Antwort auf Frage 3: „Aus Sicht der Verwaltung ist es auf Fahrbahnen nicht zu verkehrlich gefährlichen Zuständen gekommen. Daher bestand kein Anlass zum Handeln. Hinsichtlich der Räumung auf Gehwegen wird auf die Räumpflicht der anliegenden Grundstückseigentümer hingewiesen, die diese ggf. auf ihre Mieter und damit Anwohner übertragen haben.“

GRÜNE Anfrage „Schneeräumung auf Gehwegen“ zur Ratssitzung am 17.02.2009:

„Auf den Gehwegen sowie den gemeinsamen Geh- und Radwegen sind in den Straßen der Stadt Braunschweig die EigentümerInnen der angrenzenden Grundstücke für den Winterdienst zuständig. Nach der Straßenreinigungsverordnung besteht die Pflicht zur Räumung der Flächen von Schnee und zum Streuen bei Glätte. Bei anhaltendem Schneefall muss das Schneeräumen und Streuen in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Verstöße gegen diese Räumpflicht können mit Geldbußen von bis zu 5.000 € geahndet werden.

In den ersten Januarwochen war in weiten Teilen der Stadt festzustellen, dass GrundstückseigentümerInnen dieser Pflicht nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind. In Folge dessen lag auf vielen Gehwegen eine festgetrampelte Schneedecke, die im Laufe der Zeit immer mehr zu einer buckligen Eisdecke wurde. An einigen Straßen war auch zu beobachten, dass Räumfahrzeuge Schnee von den Fahrbahnen auf die Geh- und Radwege schleuderten.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Wie sorgt die Stadt Braunschweig dafür, dass die GrundstückseigentümerInnen ihrer Räumpflicht nachkommen?

2. Weshalb hat das im Zusammenhang mit dem Schneefall vom 02.01.2009 an vielen Straßen nicht zu geräumten Geh- bzw. Geh- und Radwegen geführt?

3. Was können GrundstückseigentümerInnen dagegen unternehmen, dass Räumfahrzeuge Schnee von der Fahrbahn auf Geh- und Radwege werfen?“

Zu diesen Fragen gab die Verwaltung (Stadtbaurat Wolfgang Zwafelink) folgende Stellungnahme ab:

Antwort auf Frage 1: „Die Pflichten der Grundstückseigentümer/Innen ergeben sich aus der Straßenreinigungsverordnung bzw. -satzung. Durch Öffentlichkeitsarbeit, die mit dem Leistungsvertrag auf die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) übertragen wurde, wird u. a. auch in der Presse auf die Räumpflichten hingewiesen. Dies geschah zuletzt durch einen entsprechenden Artikel im Braunschweig Report am 4. Februar 2009. Bei einer Nicht-/ Schlechterfüllung der Winterdienstpflicht hat ALBA die Grundstückseigentümer/ Innen auf ihre Pflichten hinzuweisen.“

Antwort auf Frage 2: „Viele Anlieger hatten offensichtlich große Probleme mit der Ausführung des Winterdienstes vor ihren Grundstücken. Durch die sehr kalten Temperaturen überfroren die Schneeteppiche auf den Gehwegen sehr schnell, so dass sich Eisflächen bildeten, die nur mit erheblichem Aufwand beseitigt werden konnten. Erschwerend kommt dazu, dass der Wintereinbruch zum Beginn des Jahres mit einem langen Wochenende zusammenfiel. Daher ist davon auszugehen, dass viele Grundstückseigentümer nicht anwesend gewesen sind.“

Antwort auf Frage 3: „Es ist nicht immer auszuschließen, dass Räumfahrzeuge Schnee von der Fahrbahn auf Gehwege werfen, auch wenn dies nach Möglichkeit weitestgehend vermieden wird. Sofern trotzdem geschehen, ist der Grundstücksanlieger verpflichtet, den Fußweg erneut freizuräumen.“