
Grüne Anfrage zur Februar-Ratssitzung
Im Oktober 2013 gastierte in Braunschweig der Zirkus Carl Busch, der wie einige andere Zirkusunternehmen neben hervorragenden artistischen und künstlerischen Zirkusnummern auch Tierdressuren mit Königstigern, Kamelen und Elefanten darbietet. Eine der Vorstellungen in Braunschweig wurde durch eine Aktion der Tierschutzorganisation PETA gestört. Diese Organisation setzt sich seit Jahren unter anderem dafür ein, auf die Haltung und Präsentation von sogenannten „Wildtieren“ in Zirkussen völlig zu verzichten.
Das Problem der Haltung solcher Tiere im Rahmen eines Zirkusbetriebs ist politisch umstritten. So hat der Bundesrat bereits 2003 und 2011 in einem Entschließungsantrag eine gesetzliche Regelung zum Verbot der Haltung von bestimmten Wildtieren in Zirkussen gefordert. Er stimmte dabei mit der Forderung der Bundestierärztekammer ebenso überein wie mit der Haltung von 15 Ländern der Europäischen Union und zurzeit 22 deutschen Städten, die bereits Regelungen zur Einschränkung der Haltung von Wildtieren in Zirkussen getroffen haben.
Die Argumentation der Tierschutzorganisationen enthält sowohl Beispiele für nachgewiesenes Leiden von Tieren, das aufgrund systemimmanenter Bedingungen (Reisenotwendigkeiten, begrenzter Platz am Auftrittsort, Sicherheitsvorkehrungen gegen Ausbrüche etc.) entsteht wie auch ethische Begründungen in Bezug auf die Würde der Tiere. Dem stehen die Interessen einiger Zirkusbetriebe entgegen, die mit der Gewöhnung der Tiere beispielsweise an viele Transporte und das Fehlen von „Revieren“ und mit der Behauptung einer teilweisen Domestizierung der Tiere auf die Kritik antworten. Die vorgeschriebenen veterinärmedizinischen Untersuchungen und die tierärztliche Versorgung seien sichergestellt und damit gehe es den Tieren gut. Ins Feld geführt wird auch die „Tradition von Zirkussen“ und das Argument eines impliziten Berufsverbots für Tierdompteure, wenn die Haltung der Wildtiere untersagt würde.
Zweifellos ist hier eine weitergehende bundesweit einheitliche Regelung notwendig, die Wildtiere vor vermeidbarem Leid und vor einem Missbrauch schützt. Ungeachtet dessen kann aber die Stadt Braunschweig – wie andere Städte auch – schon über die Vergabe von öffentlichen Plätzen zum Zweck der Zirkusdarbietung Einfluss nehmen.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Verwaltung zur Ratssitzung am 04.02.2014 (gestern) um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Auf welchen städtischen Flächen sind in den letzten fünf Jahren wie viele Zirkusgastspiele zugelassen worden, bei denen Wildtiere mitgeführt und in das Programm integriert wurden?
- Wie überprüft die Verwaltung im Rahmen der Genehmigung von Zirkusgastspielen in Braunschweig die artgerechte Haltung der gegebenenfalls vorhandenen Wildtiere und wie stellt sie diese sicher?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, z. B. über eine städtische Satzung bestimmte Anforderungen an die Haltung von Wildtieren in Zirkussen durchzusetzen, die über die derzeit geltenden bundesgesetzlichen Regelungen hinausgehen?
Eingebracht wurde diese Grüne Anfrage von unserer Ratsfrau Susanne Schmedt, beantwortet wurde sie vom zuständigen Dezernenten Claus Ruppert – siehe dazu die Stellungnahme der Verwaltung „Wildtiere im Zirkus“ zur Ratssitzung am 04.02.2014.
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