Wegweisender Beschluss zum Schutz der Artenvielfalt in Braunschweig

Rochus Jonas

Am 28. Januar 2025 wird der Umwelt- und Grünflächenausschuss (UGA) unter dem Titel „Zukünftiges Vorgehen bei städtischen landwirtschaftlich verpachteten Flächen mit dem Ziel der Erhöhung der Artenvielfalt“ einen aus Grüner Sicht wegweisenden Beschluss fassen. Hierzu äußert sich Rochus Jonas, Grüner Ratsherr und Vorsitzender des UGA wie folgt:

„Wir freuen uns, heute eine Beschlussvorlage aus dem Umwelt- und Grünflächenausschuss präsentieren zu dürfen, die das Potenzial hat, einen bedeutsamen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt in Braunschweig zu leisten.

Die Erarbeitung dieser Beschlussvorlage ist ein hervorragendes Beispiel für die konstruktive Zusammenarbeit eines fast zwei Jahre währenden Arbeitskreises, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedensten Bereichen und Interessen zusammenkamen. Der Arbeitsprozess war geprägt von der hohen fachlichen Kompetenz, der Hartnäckigkeit und dem gemeinsamen Willen aller Vertreterinnen und Vertreter aus der Landwirtschaftskammer, dem Niedersächsischen Landvolk, dem Ökolandbau, der Naturschutzbehörde sowie den politischen Fraktionen, ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Das konstruktive Zusammenwirken der verschiedensten Interessengruppen hat uns in die Lage versetzt, ein zukunftsweisendes Konzept zu erarbeiten, das die Stadt Braunschweig als Vorreiter für nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung und Artenschutz positioniert.“

Kern dieser Beschlussvorlage ist die Förderung der Biodiversität auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen. Durch die Umsetzung vielfältiger Maßnahmen sollen mindestens zehn Prozent dieser Flächen für die Natur zurückgewonnen werden, etwa durch die Anlage von Blüh- oder Ackerwildkrautstreifen. Alle Maßnahmen unterliegen dabei strengen Kriterien, um den größtmöglichen Nutzen für die Artenvielfalt zu gewährleisten.

„Mit dieser Beschlussvorlage setzt die Stadt Braunschweig ein starkes und klares Signal für den Artenschutz und zeigt gleichzeitig auf, wie kommunale Flächen effektiv und nachhaltig genutzt werden können“, so Rochus Jonas weiter. „Wir hoffen, dass dieses zukunftsweisende Modell nicht nur zur Förderung der lokalen Biodiversität beiträgt, sondern auch andere Kommunen inspiriert, ähnliche Wege zu beschreiten.“

Hier noch einmal die Kernpunkte der Beschlussvorlage:

Anlage von Biodiversitätsflächen: Zehn Prozent der Acker- und Grünlandflächen sollen extensiv bewirtschaftet werden, beispielsweise in Form von Blüh- oder Ackerwildkrautstreifen.

Mindestbreite für Streifen: Zur Sicherung eines hohen Nutzens für die Artenvielfalt müssen diese Streifen mindestens 12 Meter breit sein.

Verzicht auf chemische Mittel: In den Biodiversitätsflächen dürfen keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel verwendet werden.

Regelungen für Grün- und Ackerland: Altgrasstreifen im Grünland und Blühstreifen im Ackerland bleiben mehrjährig ungenutzt, um Lebensräume für Insekten und andere Tiere zu schaffen.

Flexibilität und Integration: Landwirte können gleichwertige freiwillige Maßnahmen wie EU-Ökoregelungen nutzen, um Biodiversitätsziele zu erfüllen.

Die Umsetzung erfolgt durch die Änderung bestehender Pachtverträge und die Aufnahme der neuen Regelungen in künftige Verträge.

Anhang:

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