Weltweit wurden die vergangenen Wochen von einem Thema dominiert: den Folgen des Auftretens des neuartigen Corona-Virus. Das betrifft auch alle Sportvereine, dadurch dass auch alle Vereine aufgrund behördlicher Anordnung den Sportbetrieb in und auf sämtlichen Sportstätten einstellen mussten.
Wir – die Zuständigen für Sport in unserer Ratsfraktion – wollen hier kurz darlegen, wie es aktuell im Bereich des Vereinssports aussieht und welche Rechte Mitglieder von Sportvereinen in der aktuellen Situation haben, aber auch um Solidarität mit den Vereinen bitten.
Manches Mitglied eines Sportvereins mag sich in dieser Situation fragen: Was passiert mit meinem Mitgliedsbeitrag? Müsste ich den nicht zurückbekommen?

Wir haben uns für Euch informiert. Der Landessportbund Niedersachsen (LSB) vertritt die Rechtsauffassung, dass der Mitgliedsbeitrag nach vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt, sondern vielmehr die satzungsgemäße Verpflichtung des Mitglieds zur Verwirklichung des Vereinszwecks ist. Der Beitrag dient in erster Linie dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Diese Kosten können beispielsweise Miet- oder Pachtkosten oder auch Personalkosten sein.
Die Rückzahlung von Beiträgen widerspricht dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet in diesem Zusammenhang die Gemeinnützigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge besteht also nicht. Eure Vereine könnten sogar ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie die Beiträge zurückerstatten. Teilnahmegebühren für Kurse oder Gebühren für die Nutzung von Fitness-Räumen könnten jedoch zurückerstattet werden – wenn der Wunsch dazu besteht. Wir möchten aber an alle appellieren, solche Gebühren nicht zurückzufordern, sofern man es sich leisten kann. Vereine sind ebenso von Einnahmeausfällen bedroht wie andere Branchen.
Wie und in welchem Umfang Training oder gar Wettbewerbe auf Sportstätten in den kommenden Wochen oder gar Monaten möglich sein werden, ist in Anbetracht der ungewissen Situation leider noch nicht abzusehen.
Die Situation der Corona-Krise wird weiterhin täglich neu bewertet. Sobald für Sportvereine weitere Entwicklungen und Tendenzen absehbar sind, werden Vereine, Sportverbände und die Verwaltung sicherlich öffentlich informieren. Abschließend noch ein Tipp: Wer weiterhin Sport im Rahmen des momentan Zulässigen betreiben möchte, kann im Internet auf zahlreiche Vorschläge zurückgreifen, inklusive der Vorschläge für Sport in den eigenen vier Wänden.
Bis dahin wünschen wir uns allen eine möglichst gesunde Zeit, viel Kraft und eine große Portion Zuversicht!
Helmut Blöcker und Jan-Peter Jannack
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
Rathaus, Zi. A 1.60/61
38100 Braunschweig
Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
E-mail: gruene.ratsfraktion(at)braunschweig.de
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