Unterkünfte und Hilfen für Obdachlose – Grüne fragen nach

Postkartenmotiv: Ein Bett auf der Straße (Copyright: CURA e. V. BS / 2014)

18.01.2019 – Am Donnerstag (17.01.2019) tagte der Ausschuss für Soziales und Gesundheit (AfSG) – es war die erste Sitzung im Jahr 2019. Schwerpunkt der Beratungen war die Unterbringung von Wohnungslosen. Dazu lagen ein umfangreicher Antrag der Linken, eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung sowie zwei Anfragen unserer Ratsfraktion vor. Diese Grünen Anfragen wurden von unserer sozialpolitischen Sprecherin Annika Naber eingebracht und vorgetragen. Wir dokumentieren an dieser Stelle den Wortlaut der beiden Anfragen sowie die Antworten der zuständigen Dezernentin Dr. Christine Arbogast:

Grüne Anfrage „Wohnraumanpassung in der Betreuten Unterkunft Sophienstraße“:

„Die Begehung der Wohnungslosenunterkunft Sophienstraße im Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit (am 04.12.2018) hat deutlich gemacht, dass in dieser Unterkunft die BewohnerInnen entweder bis zum Umzug in ein Pflegeheim oder bis zu ihrem Tode wohnen. Von einem langfristigen, häuslichen Wohnverhältnis ist demnach auszugehen.

Annika Naber

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, das bei den BewohnerInnen altersbedingt ein zunehmender Pflegebedarf entsteht. Im Zuge der Begehung wurde berichtet, dass BewohnerInnen mit einem Pflegebedarf durch ambulante Dienste in der Einrichtung versorgt werden. Besonders im Sanitärbereich ist Barrierefreiheit und der Einsatz von Hilfsmitteln wie Badewannenliftern eine wichtige Voraussetzung um die Arbeit von Pflegekräften zu ermöglichen und zu erleichtern, gleichzeitig dient sie der Sicherheit (Vermeidung von Stürzen) bei Pflegetätigkeiten. Auch die Selbstständigkeit der BewohnerInnen wird unterstützt. Bei der Begehung wurde deutlich, dass die Einstiege der Duschen nicht barrierefrei sind. Auch stellte sich die Frage ob an notwendigen Stellen Haltegriffe angebracht sind.

Auf Nachfrage wurde berichtet, dass es sich um eine ambulante Wohnform handelt, die nicht unter das Heimrecht fällt. Es kann davon ausgegangen werden, dass pflegebedürftige Bewohner einen Pflegegrad erhalten.

Wohnraumanpassung sowie Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung gefördert. In vielen Fällen wird ambulante Pflege so erst ermöglicht bzw. pflegerische Tätigkeiten werden durch geeignete Maßnahmen erleichtert und abgesichert.

Dazu unsere Fragen:

  1. Wann wurden die Sanitäranlagen in der Unterkunft Sophienstraße zuletzt umfassend renoviert und inwiefern entsprechen die Anlagen dem aktuellen sowie künftig zu erwartenden Pflegebedarf der Bewohner?
  2. Können Leistungen der Pflegeversicherung für Wohnraumanpassung bzw. für Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden, können die BewohnerInnen ihre Leistungen „poolen“?
  3. Welche Eigenmittel müssten für barrierefreie Wohnraumanpassung im Sanitärbereich eingeplant werden?“

Verwaltungsantwort:

Grüne Anfrage „Obdachlosigkeit, Obdachlosenunterkünfte und Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII“:

„Das Niedersächsische Sozialministerium führte bereits in 2011, 2012 und 2013 zum Stichtag 31. Dezember eine Erhebung zu Art und Umfang der Obdachlosigkeit und der Obdachlosenunterkünfte durch. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 hat die Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen die Erhebung im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführt.

Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst im Zwölften Buch (XII) – Sozialhilfe – unter anderem die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69). Zu dieser Hilfe in Notlagen zählen auch Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Neben anderen machen insbesondere der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) darauf aufmerksam, dass bei Personen, die in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht sind, in der Regel ein weitergehender Hilfebedarf erkannt werden kann. Aus diesem Grund sollte überprüft werden, inwiefern ein Anspruch auf Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII besteht.

Für die Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung von Obdachlosenunterbringungen ist die Prävention von Wohnungsverlusten sowie die enge Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen und Trägern von Sozialleistungen, wie z. B. den in diesem Arbeitsfeld tätigen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, zentral. Das SGB XII sieht hierfür in § 4 die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft vor.

Dazu unsere Fragen:

  1. Welche Daten hat die Stadt Braunschweig für die oben genannten vier Erhebungen zu Art und Umfang der Obdachlosigkeit und der Obdachlosenunterkünfte übermittelt?
  2. Für welche Anzahl von in Braunschweig ordnungsrechtlich untergebrachten Personen sieht die Verwaltung einen Anspruch auf Hilfen nach §§ 67 SGB XII als gegeben an?
  3. Gibt es in Braunschweig eine entsprechende Arbeitsgemeinschaft nach § 4 SGB XII? Wenn ja, welche Themen stehen aktuell im Fokus der Zusammenarbeit?“

Verwaltungsantwort:

Weitere Infos:

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
Rathaus, Zi. A 1.60/61
38100 Braunschweig
Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
E-mail: gruene.ratsfraktion(at)braunschweig.de
Internet: http://www.gruene-braunschweig-ratsfraktion.de

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