Der Presse war zu entnehmen, dass die Niedersächsische Landesregierung eine Verordnung zur Kastration von Privatkatzen erlassen wird. Von 2013 bis 2014 läuft jedoch schon ohne eine solche landesweite Verordnung ein 100.000 Euro-Programm, mit dem die Kastration von sogenannten „herrenlosen“ Katzen durch die Tierschutzvereine gefördert wird. Zuschüsse werden jedoch nur an die Tierschutzvereine vergeben, in deren Kommunen bereits eine Kastrationsverordnung erlassen wurde. In Braunschweig ist das bisher nicht der Fall.
Durch ungehinderte Vermehrung freilaufender unkastrierter Katzen hat die Zahl herrenloser, frei lebender Katzen stark zugenommen. Für diese Katzen besteht die Gefahr der Unterernährung bis hin zum Verhungern sowie ein hohes Infektionsrisiko mit lebensbedrohlichen und ansteckenden Erkrankungen wie Katzenleukose, Katzenschnupfen und Feline Infektiöse Peritonitis (FIP). Der hohe Infektionsdruck herrenloser Katzen stellt auch für bisher gesunde Freigänger-Katzen ein hohes Infektionsrisiko dar. Die von den Katzen im Siedlungsraum hinterlassenen Ausscheidungen sind ein hygienisches Problem für betroffene Bürgerinnen und Bürger.
Auch das Braunschweiger Tierheim ist durch die wachsende Zahl der dort abgegebenen herrenlosen Katzen, die zu erheblichen Teilen einer tierärztlichen Behandlung bedürfen, zunehmend und bis über seine Kapazitätsgrenzen hinaus belastet.
Nur durch eine Kastration der Freigänger-Katzen kann das Anwachsen der Population wirksam begrenzt werden. Kreise in Nordrhein-Westfalen, in denen bereits seit einigen Jahren eine Kastrationspflicht gilt, haben mit diesem Instrument gute Erfahrungen gemacht. In Niedersachsen haben bisher 161 Gemeinden eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen eingeführt. Mit einer Kennzeichnung und Registrierung wird es möglich, Fundtiere schnell und unkompliziert ihren Besitzern ggf. auch zur Anlastung von Kosten zuzuordnen.
Vor diesem Hintergrund haben wir zur Ratssitzung am heutigen Montag (24.06.2013) folgende Fragen gestellt:
1. Auf welche Zahl schätzt die Verwaltung die unkastrierten Katzen mit Freigang in Privathaushalten und die von sogenannten herrenlosen Katzen in Braunschweig?
2. Sind seitens der Verwaltung Maßnahmen beabsichtigt, den Tierschutz Braunschweig e. V. bei der Umsetzung einer Landesverordnung zu unterstützen und wenn ja, welche?
3. Wie steht die Verwaltung zur Einführung einer Kastrationsverordnung für Katzen in Braunschweig ähnlich wie sie inzwischen in 161 niedersächsischen Gemeinden besteht?
Vorgetragen und begründet wurde unsere Anfrage „Tierschutz für Katzen“ von unserem Grünen Fraktionsvorsitzenden Holger Herlitschke, mündlich und schriftlich beantwortet wurde sie vom Ersten Stadtrat Carsten Lehmann (s. Verwaltungsantwort „Tierschutz für Katzen“) – nach Meinung unserer parteiinternen ExpertInnen allerdings nicht besonders aussagekräftig.
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