
Grüne Anfrage zur Ratssitzung am 21.12.2015
„In der Sozialwissenschaft wird als gesichert angesehen, dass soziale Integration am Besten in einem sozial durchmischten Wohn- und Lebensumfeld stattfinden kann. Insbesondere gesellschaftliche Gruppen, die aus finanziellen Gründen dazu gezwungen sind, sich in in sich geschlossenen Wohn- und Lebensumfeldern aufzuhalten (wirtschaftliche Segregation), profitieren in besonderem Maße von einer guten Durchmischung und einem im kommunalen Lebensumfeld über alle Stadtteile hinweg breit gestreuten Angebot von Wohnraum aller Preissegmente. Insbesondere gilt dies für das Problem der Kinderarmut, bei dem es laut dem Sozialatlas der Stadt Braunschweig die größten Segregationstendenzen gibt.
Es ist daher Ziel einer guten Wohnungspolitik, eine möglichst weitgehende soziale Durchmischung innerhalb einer Kommune anzustreben und zu erreichen, um insbesondere eine wirtschaftlich begründete Entmischung der Bevölkerung damit zu vermeiden und soziale Probleme, die mit starken Segregationstendenzen einhergehen können, zu mildern.
Im öffentlich geförderten Wohnungsbau kann daher von einer Kommune festgelegt werden, welche Wohneinheiten unmittelbar (Neubauwohnungen) oder mittelbar (Wohnungen aus dem Altbestand im Tausch für eine Neubauwohnung = „Bindungstausch“) eine Sozialbindung erhalten sollen und damit insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen zur Verfügung stehen. Dieses Instrument soll den Kommunen die Möglichkeit geben, den Wohnungsmarkt so zu regulieren, dass eine gute soziale Durchmischung in den einzelnen Stadtteilen, auch in Neubaugebieten, erreicht wird. Einer insbesondere in Neubaugebieten wegen der in der Regel höheren Durchschnittsmiete entstehenden sozialen Segregation soll damit entgegen gewirkt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele öffentlich geförderte Wohneinheiten (sog. „Sozialwohnungen“) werden unmittelbar als Neubauwohnung im Baugebiet Nördlicher Ring von den beteiligten Wohnungsunternehmen errichtet und in die Sozialbindung gegeben?
- Wenn neben der unmittelbaren Sozialbindung von Neubauwohnungen auch das Instrument des sog. „Bindungstausches“ Verwendung findet, wie viele Wohneinheiten werden über dieses Instrument jeweils durch die beteiligten Wohnungsunternehmen zur Verfügung gestellt?
- Wenn über das Instrument des Bindungstausches sog. „Sozialwohnungen“ im Altbestand generiert werden, wo sollen diese im Stadtgebiet angesiedelt werden und in welcher Größenordnung werden diese Wohneinheiten jeweils in den Stadtteilen verteilt?
Bei der Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird jeweils um die Nennung der absoluten Zahlen sowie des Prozentsatzes bezogen auf alle Neubauwohnungen im Nördlichen Ringgebiet gebeten.“
Eingebracht wurde diese Ratsanfrage von unserem Fraktionsvorsitzenden Holger Herlitschke, beantwortet wurde sie vom fachlich zuständigen Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer:
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
Rathaus, Zi. A 1.60/61
38100 Braunschweig
Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
E-mail: barbara.schulze(at)braunschweig.de
Internet: http://www.gruene-braunschweig.de
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