Schülerbeförderung: Grüne Initiative erfolgreich

Ferienworkshop im "Kulturpunkt West" (Foto: Stadt BS)
Ferienworkshop im „Kulturpunkt West“ (Foto: Stadt BS)

Grüner Antrag zur Ratssitzung am 16.12.2014 (Dienstag)

Zur letzten Ratssitzung in diesem Jahr hatte unsere Fraktion einen wichtigen Antrag zur Schülerbeförderung von Grundschulkindern eingebracht. Erfreulicherweise wurde diesem Grünen Vorschlag, der im Schul- und im Verwaltungsausschuss vorberaten worden war, nun im Stadtparlament entsprochen. Allerdings mit einer leichten Einschränkung: Auf Betreiben der SPD wurde unsere Formulierung „ab Schuljahr 2015 / 2016″ abgeschwächt in die Formulierung „mit Beginn des Schuljahres 2015 / 2016 probeweise für ein Jahr“. Wie dem auch sei – einen schönen Erfolg im Sinne der betroffenen Kinder und Familien haben wir, insbesondere unser Ratsfrau Dr. Elke Flake, damit allemal errungen!

Zum Nachlesen für Interessierte – hier folgt der Wortlaut des Grünen Antrags „Schülerbeförderung von Grundschulkindern“ zur Ratssitzung am 16.12.2014:

„Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten zu beschließen:

„Neben dem im Schulgesetz festgeschriebenen Anspruch auf Schülerbeförderung für den Weg von der Schule zur Wohnung soll ab Schuljahr 2015 / 2016 als freiwillige Leistung die Beförderungspflicht für Kinder bis zum vierten Schuljahrgang auch zu einer Betreuungseinrichtung im Stadtgebiet Braunschweig bestehen. Dabei sollen die gleichen Bedingungen wie bei der Beförderung zur Wohnung gelten (d. h. z. B. Mindestentfernung 2 km, Taxi- und Kleinbusbeförderung bestimmter Jahrgänge etc.). Voraussetzung ist, dass der nachgewiesene Betreuungsort mindestens schulhalbjährlich regelmäßig an fünf Tagen in der Woche nach der Schule aufgesucht wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Änderung der Ratsbeschlüsse zur Schülerbeförderung vom 17. März 1982 und 7. März 1984 vorzubereiten.“

Begründung:

Der letzte Beschluss über die Grundlagen der Schülerbeförderung inklusive der Richtlinien zur Beförderungs- und Erstattungspflicht der Stadt Braunschweig ist mittlerweile über 30 Jahre alt. Seitdem haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedinungen stark geändert. So besteht bei vielen Eltern nicht zuletzt wegen der dadurch gegebenen besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Wunsch, die Kinder von der Schule aus nicht mehr direkt zum Elternhaus, sondern z. B. zu Betreuungseinrichtungen oder einer Betreuungsperson bringen zu lassen. Dies ist, wie die Verwaltung in der Stellungnahme 10480/14 ausführt, aufgrund der bisherigen Richtlinien, die eine Beförderung lediglich zum Elternhaus vorsehen, allerdings nur möglich, wenn die Eltern die Beförderungskosten dafür selbst tragen bzw. zuzahlen. Für ALG 2-Empfänger/innen oder Eltern mit niedrigen Einkommen ist die Zuzahlung äußerst problematisch, zumal die Kosten unseres Wissens nach von keiner Seite übernommen oder bezuschusst werden können.

Ziel dieses Beschlusses ist es, es den Eltern zu ermöglichen, neben dem eigenen Wohnort auch einen anderen ständigen Aufenthaltsort, den ihre Kinder regelmäßig an 5 Tagen in der Woche aufsuchen, festlegen zu können. Für einen solchen ständigen Aufenthaltsort sollen dieselben Regelungen und Entgelterstattungen gelten wie für die elterliche Wohnung. Es ist damit zu rechnen, dass sich kürzere oder längere Beförderungswege, die im Einzelfall entstehen können, in der Gesamtbetrachtung gegeneinander aufrechnen lassen, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass es durch diesen Beschluss zu einer höheren Belastung des städtischen Haushaltes kommen wird.“

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