
Vom 9. März bis zum 27. April 2010 – und damit erst im Nachhinein – werden die betroffenen Bezirksräte zu der am 16. Februar 2010 im Rat mehrheitlich beschlossenen Reduzierung der Stadtbezirke von 20 auf 13 angehört. Nach Auffassung der GRÜNEN ist diese Vorgehensweise nicht nur undemokratisch, sondern auch ein grober Verfahrensfehler und ein eindeutiger Verstoß gegen die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO). Der GRÜNE Fraktionsvorsitzende Holger Herlitschke (selber Mitglied im Bezirksrat 120 Östliches Ringgebiet) erläutert dazu:
„Der CDU-Ratsantrag (siehe Anlage 1) nimmt in Punkt 1 das Ergebnis der nun erfolgenden Anhörung der Bezirksräte bereits vorweg. CDU und FDP haben daher mit ihrer Einstimmen-Mehrheit einen rechtswidrigen Beschluss gefasst. In Paragraph 55 c Absatz 3 der NGO (siehe Anlage 2) ist eindeutig festgelegt, dass die Bezirksräte vor einer Beschlussfassung des Rates zur Änderung der Grenzen der Stadtbezirke angehört werden müssen. Wird dieses Anhörungsrecht – das ein zwingendes verfahrensrechtliches Erfordernis darstellt – verletzt, ist der entsprechende Ratsbeschluss verfahrensfehlerhaft und damit rechtswidrig. Dass dies dem Juristen und angeblichen NGO-Experten Dr. Gert Hoffmann bislang nicht aufgefallen ist, finden wir äußerst merkwürdig. Wir erwarten nun von ihm als Oberbürgermeister, den angerichteten Schaden – also den Verstoß gegen die NGO – zu reparieren, in dem er den rechtswidrigen Ratsbeschluss von CDU und FDP für null und nichtig erklärt!“
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