Ratsrede von Cristina Antonelli-Ngameni (11. Juni 2024)
Sehr geehrtes Präsidium,
sehr geehrte Damen und Herren,
Nach meiner Rede zur Bezahlkarte in der letzten Ratssitzung (14. Mai 2024) hat es Reaktionen seitens der CDU gegeben, die durch meine Worte einen Bezug von ihrem Antrag zur Zeit des Nationalsozialismus hergestellt gesehen haben. Die CDU hat hier in der Ratssitzung und dann durch eine Pressemitteilung öffentlich gefordert, ich solle mich entschuldigen.
Dazu möchte ich an dieser Stelle sagen, dass ich in meiner Ratsrede in keinster Weise eine Verbindung zwischen der CDU, dem Antrag und der Nazi-Zeit herstellen wollte – und das sage ich hier gern öffentlich, weil es so ist und ich dazu stehe. Weder beim Schreiben noch beim Vortragen der Rede ging es mir darum. Sollte es so empfunden worden sein, so bedauere ich das.
Worum es mir tatsächlich ging, war, auf die historische Herkunft des Asylparagraphen – Artikel 16a (1) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ – in unserem gerade bundesweit gefeierten Grundgesetz Bezug zu nehmen.
Ich stehe nun hier, weil ich es richtig und wichtig finde, Stellung dazu zu beziehen, zum einen, weil der Vorwurf mich persönlich betrifft, zum anderen aber auch, weil es darum geht, wie wir die Streitkultur der politischen Debatten, die wir hier als Mandatsträger*innen führen, gestalten.
Dazu steht auf der Seite des niedersächsischen Landtages geschrieben: „… dass Abgeordnete im Plenum und in den Ausschüssen sagen können, was sie wollen – und abstimmen dürfen, wie sie wollen (…) damit sie im Parlament frei und ungezwungen ihre Meinung sagen können. Allerdings hat die Redefreiheit Grenzen: Abgeordnete, die andere Menschen verleumden, also bewusst falsche Dinge über jemanden behaupten, können gerichtlich verfolgt werden“.
Nun ließe sich weiter darüber streiten, ob ich mit meiner Rede frei meine Meinung geäußert habe oder an welcher Stelle und mit welchen Worten ich die Grenzen überschritten habe. Auch ließe sich darüber streiten, inwiefern mein Ruf durch die Öffentlichmachung geschädigt wurde.
Ich sehe die Grenze dieses Streits in der Vorbildfunktion, die wir als Mandatsträger*innen gegenüber der Stadtgesellschaft und der demokratischen Rede- und Streitkultur haben.
Aus diesem Grund haben Herr Köster und ich das Gespräch miteinander gesucht und uns persönlich ausgetauscht. Wir sind uns einig darüber, dass wir gegensätzliche Meinungen vertreten können (und müssen), dennoch gilt es dabei, das „Tischtuch nicht zu zerreißen“. Deshalb an dieser Stelle diese Stellungnahme.
Es ist unsere Aufgabe, das Gemeinwohl und nicht zuletzt das politische Klima dabei im Blick zu behalten. Nur so können wir die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen, eine gerechte und solidarische Gesellschaft gestalten und für das Vertrauen in die Politik sorgen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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