
Landesregierung senkt hohe Hürden für Bürgerbegehren
Zur Erleichterung von Bürgerbegehren und -entscheiden hat unser Ratsherr und Landtagsabgeordneter Gerald Heere am 26.02.2016 (Freitag) folgende Stellungnahme abgegeben:
„Wir unterstützen das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung voll und ganz, denn es entspricht unseren politischen Grundüberzeugungen. Unseres Erachtens ist es absolut sinnvoll, die hohen Hürden für Bürgerbegehren in Niedersachsen zu senken. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen (Stichworte: Zustimmungsquorum, Kostendeckungsvorschlag, Sperrwirkung) haben diese Form der Bürgerbeteiligung so stark behindert, dass sie in unserem Bundesland kaum erfolgreich angewendet werden konnte.
In Braunschweig hat es bislang noch nie einen Bürgerentscheid gegeben – trotz der beiden Bürgerbegehren für den Erhalt des Schlossparks und der Stadtteilbäder bzw. gegen den Neubau des ECE-Centers und des „Spaßbades“. Jeweils 30.000 Menschen haben in der Hoffmann-Ära diese Bürgerbegehren unterstützt, doch CDU und FDP wollten bei diesen umstrittenen Großprojekten partout keine Mitsprache der Bevölkerung. Damals konnten sie sich noch auf die restriktive Landesgesetzgebung berufen, zukünftig wird ihnen das nicht mehr möglich sein. Und das ist auch gut so!
Die Kritik von Goslars Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (CDU) an der Erleichterung von Bürgerbegehren und –entscheiden können wir demzufolge auch nicht nachvollziehen. Offensichtlich hält Herr Dr. Junk – wie seine Partei – wenig bis gar nichts von direkter Demokratie. Wir dagegen sind der Auffassung, dass repräsentative und direkte Demokratie keine Gegensätze sind, sondern sich sinnvoll ergänzen können. Das ist weder „fragwürdig“ noch „verantwortungslos“ (Zitat: Oliver Junk), sondern schlichtweg bürgerfreundlich!“
Anlass für diese Stellungnahme war folgende Presseanfrage (von Regional Braunschweig):
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die niedersächsische Landesregierung hat Anfang Januar den Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen. Er wird jetzt zur Verbandsanhörung freigegeben. Ein zentraler Punkt: Die Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren sollen deutlich verbessert werden. Ziel ist es, mehr Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Das stärkt kommunale Selbstverwaltung und Demokratie und kann die Akzeptanz von politischen Entscheidungen erhöhen.
Bürgerbegehren müssen bisher durchgehend von zehn Prozent der Wahlberechtigten schriftlich unterstützt werden, damit es zu einem Bürgerentscheid kommt. In größeren Kommunen bereitet es zunehmend Probleme, dieses Quorum zu erreichen. Dort soll das Quorum deshalb auf bis zu fünf Prozent gesenkt werden. Ein Bürgerentscheid ist bislang verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen dafür stimmen und diese Mehrheit mindestens von 25 Prozent der Wahlberechtigten getragen wird. Dieses Quorum soll auf 20 Prozent abgesenkt werden.
Wer in Niedersachsen ein Bürgerbegehren auf den Weg bringt, muss einen formellen Kostendeckungsvorschlag einreichen. Daran scheitern viele Verfahren, weil haushaltsrechtliche Fachkenntnisse erforderlich sind. Dem Beispiel anderer Länder folgend soll deshalb zukünftig auf den Kostendeckungsvorschlag als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens verzichtet werden. Auch in Niedersachsen soll die Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens eingeführt werden, dessen Zulässigkeit festgestellt worden ist. Damit soll es nicht mehr während des gesamten Verfahrens bis zur Durchführung des Bürgerentscheids zulässig sein, sich über ein Bürgerbegehren hinwegzusetzen und vollendete Tatsachen zu schaffen. Ausgenommen sind allerdings Maßnahmen, die von der Kommune wegen bereits bestehender rechtlicher Verpflichtungen vorgenommen werden müssen.
Goslars Oberbürgermeister Oliver Junk kritistisiert die neuen Regelungen, sie würden die Bürgermeister und die Ratsfraktionen schwächen. Siehe: „Keine Bayreuther Verhältnisse in Niedersachsen“. Wie steht ihre Ratsfraktion zu dem Vorhaben?“
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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