60.000 Euro Mehreinnahmen pro Jahr – das erhofft sich die Stadtverwaltung in Braunschweig von einer Erhöhung der Hundesteuer. Der ursprüngliche Zweck der Hundesteuer, nämlich den Hundebestand in der Stadt zu lenken, findet bei einer generellen Erhöhung der Steuer für alle Hunde allerdings keine Berücksichtigung mehr, denn dies hat keinerlei Auswirkungen auf bereits vorhandene Hunde. Das sehen vor allem die Grünen im Rat der Stadt so und haben daher zur Ratssitzung am 29. September 2020 einen überarbeiteten Änderungsantrag zur Hundesteuersatzung vorgelegt (siehe auch „Nähere Infos“).
Der Plan der Stadtverwaltung war es, die Steuer für alle Zweithunde und jeden weiteren Hund um 40 Prozent zu erhöhen. Noch gravierender sollte es die Besitzer*innen sogenannter gefährlicher Hunde treffen: Hier sollten sowohl der Erst- als auch jeder weitere Hund ursprünglich erheblich höher besteuert werden.

Die Grünen im Rat der Stadt setzten sich aber dafür ein, dass Besitzer*innen aller Bestandshunde, ob diese nun als gefährlich gelten oder nicht, weiterhin den alten Steuersatz zahlen sollen. Nur für Zweithunde, die ab dem Jahr 2021 angeschafft werden, soll der neue, höhere Steuersatz anfallen. Denn während die höhere Besteuerung bereits vorhandener Hunde keinen Einfluss auf den aktuellen Hundebestand in der Stadt hat, löst sie ein Problem an ganz anderer Stelle aus.
Eine Steuerhöhung von 40 Prozent kann dazu führen, dass die Halter*innen sich ihre Hunde nicht mehr leisten können und sie im Tierheim abgeben. Gerade die als gefährlich eingestuften Tiere gelten als unvermittelbar, da das Hundegesetz in Niedersachsen potentiellen Halter*innen dieser Hunde hohe Auflagen und Kosten auferlegt. Oft bleiben die Tiere dann bis an ihr Lebensende im Tierheim, das die entsprechenden Kosten aus Spendenmitteln aufbringen muss.
„Ich bin der Überzeugung, dass das Niedersächsische Hundegesetz der bessere und sinnvollere Weg ist, um Menschen und andere Tiere vor gefährlichen Hunden zu schützen, als eine höhere Hundesteuer“, so Beate Gries, die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion. „Es setzt nämlich genau da an, wo das Problem in der Regel liegt: Am anderen Ende der Leine, bei der Ausbildung und Schulung der Halter*innen.“
Das Ergebnis ist insgesamt ein schöner Teilerfolg für die Grüne Ratsfraktion. Ab 2021 kosten zwar grundsätzlich alle Zweithunde, auch die, die bereits seit langer Zeit in ihren Familien leben, mehr. Ein Erfolg auf ganzer Linie konnte dagegen für die als gefährlich geltenden Hunde erzielt werden. Hier müssen nur neu angeschaffte oder neu als gefährlich eingestufte Hunde über den höheren Satz versteuert werden. So besteht zumindest die Chance, dass diese Tiere nicht im Tierheim abgegeben werden müssen.
„Wir hätten uns gewünscht, dass alle Bestandshunde von der Erhöhung ausgenommen worden wären, aber wir sind zufrieden, dass der Rat der Stadt für die als gefährlich eingestuften Hunde unseren Antrag positiv entschieden hat“, freut sich Beate Gries. Über die Einstufung bestimmter Hunde als gefährlich, ohne dass diese gebissen haben oder anderweitig auffällig geworden sind, wird aber noch einmal zu diskutieren sein. Eine solche Rasseliste gibt es nämlich im Niedersächsischen Hundegesetz schon lange nicht mehr.
Nähere Infos:
- Verwaltungsvorlage „Änderung der Hundesteuersatzung“ vom 15.01.2020 (ersetzt durch Verwaltungsvorlage vom 21.09.2020)
- Verwaltungsvorlage „Änderung der Hundesteuersatzung“ vom 21.09.2020
- Grüner Änderungsantrag „Änderung der Hundesteuersatzung“ vom 09.07.2020 (ersetzt durch Grünen Änderungsantrag vom 09.09.2020)
- Grüner Änderungsantrag „Änderung der Hundesteuersatzung“ vom 09.09.2020
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