Naturschutzgebiet „Thuner Sundern“: Grüne sorgen für Nachbesserungen

Rochus Jonas

Redebeitrag von Rochus Jonas (20. Februar)


Naturschutzrecht ist oft sehr kompliziert, um sich damit zu beschäftigen muss man sehr tief in die Vorlagen eintauchen.

Die Naturschutzgebiets-Verordnung „Thuner Sundern“ besagt, dass ein 62 Fußballfelder (44 ha) großes Gebiet, das Teil des EU-Vogelschutzgebietes ist, dauerhaft auch als Naturschutzgebiet gesichert werden soll.

Vogelschutzgebiete bilden ein europaweites vernetztes Schutzgebietssystem mit der Bezeichnung „Natura 2000“.

In Braunschweig ging jedoch nach dem Ausbau des Flughafens ein Teil des ursprünglichen Vogelschutzgebietes verloren. Bestimmte Teilflächen sind auch bis heute noch nicht ausgeglichen.

Da die „Natura 2000“-Gebiete jedoch europaweit verpflichtend zu sichern sind, wurde dieses Gebiet Thuner Sundern als Kohärenzmaßnahme festgelegt.

Zum Hintergrund noch:

Im Umwelt- und Grünflächenausschuss (UGA) sollte diese Verordnung bereits im Dezember beschlossen werden. Aus Sicht des BUND waren jedoch Belange zur Förderung einzelner Vogelarten, insbesondere des Mittelspechts, nicht ausreichend berücksichtigt.

Hierbei ging es insbesondere um die Bestandserhöhung von Totholz- und Habitats-Bäumen, die eine herausragende Rolle als elementare Lebensräume für viele Insekten, Säugetier- und Vogelarten spielen.

Der BUND forderte eine Nachbesserung der hier vorliegenden Verordnung.

Nach Aussagen der Verwaltung sollte dies aber aufgrund des zeitlichen Rahmens nicht mehr möglich sein. Bis spätestens Ende dieses Jahres 2024 hätte eine angepasste Verordnung nochmals den gesamten öffentlichen Auslegungs- und Beschlussprozess durchlaufen müssen.

Alles deutete also darauf hin, dass sich im Fachausschuss keine Mehrheiten für einen alternativen Anpassungsprozess der Verordnung finden würden.

Unser GRÜNES UGA-Team blieb jedoch standhaft und hat sich dem Gespenst, dass es keine Zeit mehr gäbe über die Verordnung zu sprechen, nicht gebeugt und konnte erreichen, dass die Vorlage auf den folgenden Gremienlauf verschoben wurde, mit dem Ziel, einen Gesprächskreis der fachkundigen Hauptakteure/-akteurinnen einzuberufen, insbesondere mit den Landesforsten.

Entscheidend war im folgenden Gesprächskreis dann die Zusage der Landesforsten, den hinterlegten Bewirtschaftungsplan, der für die Bewirtschaftung dieses Waldgebietes letztendlich verantwortlich (ausschlaggebend) ist, für das Gebiet Thuner-Sunderns dahingehend zu überarbeiten, dass durch die Art der örtlichen (Wald-)Bewirtschaftung eine höhere Anzahl von Totholz- und Habitats-Bäumen erhalten bleibt.

Also anders angepasst, als in der ursprünglichen Verordnung ursprünglich festgelegt wurde.

Trotz der damaligen Stimmen im Fachausschuss, dass eine Vertagung des Themas ja nichts bringen würde, zeigt dieses Beispiel sehr schön, dass wir in den Ausschüssen hartnäckig Themen, auch gegen Widerstände, verfolgen müssen und es nicht immer die großen Antragsentwürfe sind, die etwas bewirken, sondern dass es oft kleine Anpassungen bzw. Änderungen der politischen Entscheidungsprozesse sind, die den Erhalt einer vielfältigen und lebenswerten Umwelt für Mensch und Tier sichern.

Daher stimmen wir nun auch dieser Verordnung mit den zugesagten Nachbesserungen im Bewirtschaftungsplan zu.


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