Stellungnahme unserer Ratsfrau Lisa-Marie Jalyschko zu TOP 23. der März-Ratssitzung:
„Wir begrüßen ausdrücklich die Planungen zum Neubau der Helene-Engelbrecht-Schule. Auch in der Ablehnung eines vollen ÖPP- bzw. PPP-Modells* sind wir uns mit der Verwaltung und der großen Mehrheit des Rates einig. Insofern ist die Vergabe an einen Generalunternehmer in einem sog. „erweiterten Modell“ die richtige Entscheidung. Unterschiedliche Auffassungen gibt es aber in der Frage, welche Laufzeit insbesondere die Vergabe des technischen Gebäudemanagements idealerweise haben sollte. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Laufzeit von 20 Jahren ist aus unserer Sicht viel zu lang und sachlich nicht hinreichend begründet. Einen solchen Zeitraum zu überblicken und vertraglich bis ins letzte Detail ohne Risiken und unvorhersehbare Entwicklungen abzusichern, ist – wie die Vergangenheit gezeigt hat – mit großen Risiken verbunden.

Die finanziellen Vorteile einer längeren Laufzeit sprechen zwar auf den ersten Blick und nach dem heutigen Stand für diese Lösung. Nicht zuletzt die Erfahrungen mit der Vergabe des städtischen Kanalnetzes über 30 Jahre haben aber gezeigt, dass die Risiken immens sind und bei einer Veränderung der Rahmenbedingungen dazu führen können, dass Mittel in erheblichem Umfang aus dem städtischen Haushalt nachgeschoben werde müssen. Aus unserer Sicht muss die Laufzeit für das technische Gebäudemanagement nicht über 5 Jahre hinausgehen. Dieser Zeitraum überschneidet sich mit der Gewährleistungsfrist. Außerdem kann die / der Auftragnehmer*in diese Zeit nutzen, um etwaige „Kinderkrankheiten“, die sich bei einem solch großen Neubauvorhaben immer einstellen können, selbst zu heilen.
Erstaunt sind wir über die neue Stellungnahme der Verwaltung (Nr. 20-12751-01), in der Stadtbaurat Leuer sich gegen eine Reduzierung der Laufzeit der Vergabe des technischen Gebäudemanagements ausspricht. Noch in der Sitzung des Bauausschusses hat Herr Leuer auf unsere konkrete Nachfrage geantwortet, dass es weder für eine Frist von 20 Jahren noch von 15 oder 10 Jahren sachliche, also baufachliche Argumente gibt. Diese Kehrtwende, die jetzt innerhalb der Verwaltung vollzogen wird, deutet für uns darauf hin, dass es keine inhaltlichen Gründe sind, die in der Gesamtverwaltung den Ausschlag gegeben haben, sondern rein finanzielle Aspekte.“
Zum Hintergrund:
Die Grüne Ratsfraktion hat die Verwaltungsvorlage 20-12751 „Neubau der Helene-Engelbrecht-Schule an der Salzdahlumer Str. 85 auf dem Grundstück der Heinrich-Büssing-Schule / Grundsatzentscheidung und weiteres Vorgehen“ (TOP 23.) heute ebenso abgelehnt wie den Linken Änderungsantrag 20-13041 zu dieser Verwaltungsvorlage (TOP 23.1.). Zugestimmt haben die Grünen Ratsmitglieder nur dem eigenen Grünen Änderungsantrag 20-13094 zu der genannten Beschlussvorlage (TOP 23.2.).
Bei der Ratssitzung in der Braunschweiger Stadthalle gab es angesichts der Corona-Krise ausnahmsweise keine Diskussionen, sondern nur Abstimmungen der Fraktionsanträge und Beschlussvorlagen. Alle Ratsfraktionen haben sich im Vorfeld darauf verständigt, auf mündliche Redebeiträge zu verzichten und stattdessen lediglich bei Bedarf schriftliche Statements zu veröffentlichen.
*ÖPP = Öffentlich-Private Partnerschaft / PPP = Public Private Partnership
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
Rathaus, Zi. A 1.60/61
38100 Braunschweig
Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
E-mail: gruene.ratsfraktion(at)braunschweig.de
Internet: http://www.gruene-braunschweig-ratsfraktion.de
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