Bildung, Schule, Kinder und Jugend
Das Jahr 2021 hatte kaum angefangen, da ging es auch schon los mit den Haushaltsberatungen in den politischen Gremien! Vom 13. bis zum 29. Januar befassten sich alle Fachausschüsse mit dem Verwaltungsentwurf sowie den Fraktionsanträgen. Unsere Ratsfraktion ist mit diversen Initiativen zu den verschiedensten Themen in diese Beratungen gegangen. Beschlossen wird der Haushaltsplan im Übrigen erst bei der Ratssitzung am 23. März, bis dahin wird es sicherlich noch einige Gespräche / Verhandlungen geben.
Wir möchten unsere Vorschläge nun hier öffentlich vorstellen – angefangen mit den Bereichen Bildung, Schule, Kinder und Jugend:
In den KGSt-Vorschlägen (KGSt = Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) ist für Fachbereich 40 (Schule), Vorschlag 17, aufgeführt, dass im Rahmen des Digitalpakts rund fünf Millionen Euro im digitalen Ausbau der Schulen eingespart werden, indem man Standards im Medienentwicklungsplan (MEP) reduziert, wie z. B. die Größen von Präsentationsflächen. Die aktuelle Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass Braunschweig aber erheblichen Nachholbedarf bei der Modernisierung und Digitalisierung der Schulen hat und dass Dinge, die vorher entbehrlich erschienen, nun eventuell notwendig sind. So stellt sich z. B. die Frage, ob künftig ein hybrider Unterricht oder hybride Besprechungen für Lehrer*innen (persönliche und digitale Anwesenheit) möglich sein sollten. Statt die Mittel einzusparen, wollen wir daher wissen, wie sie im Rahmen des MEP sinnvoll eingesetzt werden können, um die Schulen zu stärken.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche Engpässe der digitalen Ausstattung unserer Schulen sind insbesondere durch die aktuelle Pandemie zutage getreten?
- Wo sieht die Verwaltung akuten Handlungsbedarf bei der Digitalisierung der Schulen, der durch den MEP nicht oder zu spät abgedeckt wird?
- Welche Verwendungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung der Schulen sieht die Verwaltung für fünf Millionen Euro, sollte die Politik sie wieder zur Verfügung stellen?
Zur Fortführung der Schulbildungsberatung soll im Fachbereich 51 (Kinder, Jugend und Familie / Abt. 51.4 Jugendförderung) eine zusätzliche Stelle zur Kompetenzfeststellung inkl. der Finanzierung der Lizenzkosten eingerichtet werden. Die Vorbereitungsklassen der Volkshochschule (VHS) sollen ab 2022 mit einem dauerhaften Zuschuss der Stadt von rund 140.000 Euro verstetigt werden. Im Jahr 2021 soll der Zuschuss ab dem Schuljahr 2021 / 2022 (August 2021) in Höhe von 58.000 Euro gezahlt werden. Die VHS wird gebeten, die nötigen Mittel bis August 2021 aus anderen Drittmitteln zu finanzieren.
Schulbildungsberatung (SchuBS) ist ein wichtiges Instrument, um zugezogene Kinder und Jugendliche schnell zu integrieren und ihnen bestmögliche Chancen zu geben. Dazu sind aber die Kompetenzfeststellung im Fachbereich 51 (Abteilung 51.4) und die Vorbereitungsklassen der VHS ein wichtiges Instrument. Mit der Verstetigung der 1,5 Stellen im Fachbereich 40 (Schule) ist nur ein Schritt getan.
- Grüner Antrag zum Bildungsfonds / „Kinder und Jugendliche in der Corona Krise“:

Im Haushalt 2021 soll ein mit 100.000 Euro ausgestatteter Bildungsfonds eingerichtet werden, aus dem schnell und unbürokratisch Projekte und Vorhaben gefördert werden können, die zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen dienen, bei denen die Familien diese Aufgabe nicht in vollem Umfang erfüllen können. Damit soll ein kleiner Beitrag zur Chancengleichheit geleistet werden.
Das Brennglas Corona hat die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf noch verstärkt. Viele sind im ersten Lockdown abgehängt worden. Das Aufholen ist schwierig und langwierig. Nötig ist eine Vielzahl von niedrigschwelligen Angeboten zur Unterstützung und Begleitung beim Lernen und bei der Gestaltung des sozialen Miteinanders. Vieles wird schon durch Kindertagesstätten, Jugendzentren, Schulen oder durch andere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit geleistet. Es reicht aber nicht aus und es fordert eine Reihe kreativer, zusätzlicher Ideen. Dazu ist aber auch die nötige Finanzausstattung erforderlich, sei es für Honorar- und Sachmittel oder eine erforderliche Netzwerkkoordination. Ein Abgleich mit dem Fonds Kinderarmut sollte erfolgen.
- Grüner Antrag zur Schulkindbetreuung / „Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung“:
- Zur Erreichung des voraussichtlichen Rechtsanspruches auf Schulkindbetreuung ab dem Jahr 2025 soll die Versorgungsquote an Grundschulen durch die Fortführung des Ausbauprogramms auf stadtweit 80 % bis zum Schuljahr 2025 / 2026 gesteigert werden.
- Davon soll an Kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) vorbehaltlich einer veränderten Landes- oder Bundesfinanzierung weiterhin eine 60 %-ige Bedarfsdeckung aus Mitteln der Stadt kofinanziert werden, der Rest an Gruppen und Tagesplätzen aus Mitteln der Schule.
- Das Ausbauprogramm wird ab 2021 mit jährlich mindestens 100 zusätzlichen Plätzen im Bereich der Schulkindbetreuung in und an Schulen fortgeführt. Dazu werden zunächst alle Schulen, in deren Umfeld noch kein 60 %-iger Versorgungsgrad erreicht ist, auf 60 % aufgestockt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt der Stadt für 2021 einzuplanen.
- Bis zur Einrichtung einer Kooperativen Ganztagsschule wird ein inhaltliches Konzept für ein Übergangsprogramm entwickelt, das vorübergehend auch von der Stadt finanzierte Gruppen und Tagesplätze über den Versorgungsgrad von 60 % hinaus in Einrichtungen der „Schulkindbetreuung in und an Schulen“ vorsieht.
- Um die Umwandlung in eine KoGS noch vor Erreichen des baulich eingeplanten Standards zu ermöglichen, wird für den zusätzlichen Raumbedarf (wie Mensa und Funktionsräume) ein Übergangskonzept entwickelt, das jeweils von der Schule und dem Jugendhilfe-Kooperationspartner getragen werden muss.
- Zur Begegnung des Personalmangels wird angestrebt durch Kooperationen mit den Schulen und anderen Trägern alle Stellen für das pädagogische Personal auf mindestens 20 Stunden / Woche aufzustocken.
Im Frühjahr 2021 soll als erster Schritt zur Konzeptentwicklung das bewährte Modell eines Beteiligungsworkshops durchgeführt werden.
Auch wenn die Corona-Krise zu einer vorübergehenden Bedarfsabdeckung im Bereich der Schulkindbetreuung geführt hat, wird der notwendige Bedarf an Plätzen mit dem heutigen Stand in den Folgejahren nicht gedeckt werden können. Der künftige Bedarf wird von Fachleuten auf stadtweit mindestens 80 % geschätzt. Die Bundesregierung beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 einen Rechtsanspruch für eine ganztägige Schulkindbetreuung im Grundschulbereich einzuführen (s. Entwurf Ganztagsförderungsgesetz). Braunschweig ist dabei mit seinem Modell der Kooperativen Ganztagsgrundschule auf gutem Wege. Es ist aber schon jetzt ersichtlich, dass bis zum Jahr 2025 bei weitem nicht alle Grundschulen investiv zu einer KoGS ausgebaut werden können. Bis 2025 wird nach der jetzigen Investitionsplanung noch an mindestens 10 Schulen (25 %) nicht mit dem Ausbau begonnen worden sein. Und dann wird es noch Jahre bis zum Abschluss der Ausbaumaßnahmen dauern. Es ist deshalb erforderlich, Übergangsmodelle zu entwickeln, die einen vorübergehenden Ausbau der „Schulkindbetreuung in und an Schulen“ vorsehen, bis eine KoGS eingerichtet werden kann. Dies stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. So ist ein geeignetes, bedarfsgerechtes Modell auch für Tagesplätze ohne eine KoGS zu entwickeln, der jetzt schon vorhandene Personalmangel ist zu berücksichtigen und das Konzept sollte von allen getragen werden. Dazu hat sich das bisherige Modell der gemeinsamen Erarbeitung in Beteiligungsworkshops bewährt. Eines sollte aber klar sein: Wir müssen jetzt (!) mit der Planung beginnen, um den Rechtsanspruch ohne Einbußen der Qualität umsetzen zu können und um zu verhindern, aufgrund der Verspätung auf teure Notlösungen zurückgreifen zu müssen.
Zum selben Thema siehe auch: „Grüne wollen Schulkindbetreuung weiter ausbauen“ (Meldung vom 26. November 2020)
Das Rucksackprojekt unterstützt Kindertageseinrichtungen in ihrer interkulturellen Arbeit und leistet damit einen wichtigen Beitrag für gleiche Bildungschancen und Integration. Dieses Projekt leistet einen erheblichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Wir wollen, dass weitere Gruppen an Kindertagesstätten eingerichtet werden können – und haben daher einen dauerhaften Zuschuss von 20.000 Euro dafür beantragt.
Das Projekt Bildungspaten unterstützt Migrant*innen innovativ und zielgerichtet bei der Verbesserung der Chancen auf Sprache, Bildung und Ausbildung, indem eine Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird. Dies gilt es weiter zu unterstützen – daher haben wir einen dauerhaften Zuschuss von 20.000 Euro dafür beantragt.
Das Ausbauprogramm kommunale Schulsozialarbeit wird fortgesetzt mit dem Ziel, an allen Schulen kommunale Sozialarbeitsstellen einzurichten. Im Schuljahr 2021 / 2022 werden dazu zwei weitere Stellen eingerichtet. Es wird ein Konzept für den weiteren Ausbau bis zum Jahr 2025 erstellt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Neben der vom Land finanzierten Schulsozialarbeit ist die kommunale Schulsozialarbeit ein wesentliches Element, um die Bedarfe benachteiligter Kinder und Jugendlicher aus Sicht der Jugendhilfe ganzheitlich in den Blick zu nehmen. Hier können alle direkt und niedrigschwellig erreicht werden. Perspektivisch sollte das an allen Schulen etabliert werden.
Zum selben Thema siehe auch: „Grüne begrüßen Durchbruch bei der Schulsozialarbeit“ (Meldung vom 20. April 2018) sowie „Schulsozialarbeit: Grüner Antrag einstimmig beschlossen!“ (Meldung vom 15. September 2017).
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
Rathaus, Zi. A 1.60/61
38100 Braunschweig
Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
E-mail: gruene.ratsfraktion(at)braunschweig.de
Internet: http://www.gruene-braunschweig-ratsfraktion.de
Artikel kommentieren