Haushalt 2020: Grüner Antrag zum Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Symbolfoto Smartphone / WLAN

Am 19. Dezember 2019 (Do.) befasst sich nun auch der Ausschuss für Soziales und Gesundheit (AfSG) mit dem Haushaltsentwurf 2020. Traditionell liegen zu diesem Ausschuss immer viele Haushaltsanträge zur Unterstützung sozialer Einrichtungen vor. Wir haben uns diesmal auf unseren Globalantrag zur Dynamisierung der Zuschüsse konzentriert (siehe „Haushalt 2020: Grüner Antrag für die Freien Träger“) und sind nur in ein paar Einzelfällen über diesen Globalantrag hinausgegangen.

Außerdem haben wir zum AfSG einen Antrag mit dem Titel „WLAN in Unterkünften für Wohnungs- und Obdachlose“ gestellt. Unser Beschlussvorschlag dazu lautet folgendermaßen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer ausreichenden Anzahl an WLAN-Zugängen in den Unterkünften An der Horst, Sophienstraße und Bertramstraße auszuschreiben und bis Ende 2020 einzurichten und in Betrieb zu nehmen. Für die Einrichtung der benötigten Access Points 2020 und den dauerhaften Betrieb ab spätestens Januar 2021 werden die benötigten Mittel in den Haushalt eingesetzt. Der AfSG sowie die Mitglieder der AG 2 vom „Bündnis für Wohnen“ werden spätestens im 4. Quartal 2020 über den Stand der Ausschreibung, die Einrichtung, die Inbetriebnahme und die Kosten informiert.“

Zur Begründung haben wir ausgeführt: „Mobile Endgeräte und Internetzugang sind kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung in einem zunehmend digitalisierten Alltag. Die Teilhabe und Teilnahme an unserem gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben findet in sozialen Bezügen statt, die zunehmend auch im Internet stattfindet. Ein Mindestmaß an Teilhabe kann folglich nur dann erfolgen, wenn eine Person Zugang zum Internet hat.

Die Braunschweiger Stadtverwaltung teilt in der DS-19-11789 mit, dass sie eine einheitliche E-Mail-Adresse eingerichtet hat, an die sich Personen wenden können, die von Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit bedroht bzw. betroffen sind. Auch Behördengänge erfordern zunehmend eine Nutzung von Online-Formularen, Terminvereinbarungen über das Internet und Beantwortung eventueller Nachfragen via E-Mail. Diese technischen Neuerungen erleichtern jenen den Alltag, die einen sicheren und gesicherten Zugang zum Internet haben.

Für von Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit Betroffene stellen sich jeden Tag Fragen, die sie sich durch Internet-Recherche selbstständig und unabhängig von anderen – wie beispielsweise den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern – beantworten können. Überlebensnotwendige Fragen nach dem Wetter, Schlafmöglichkeiten und Versorgung können selber beantwortet werden. An dieser Stelle kann WLAN für die zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Stadt Braunschweig eine Entlastung in ihrer täglichen Arbeit darstellen. Darüber hinaus können die Bewohnerinnen und Bewohner der drei Unterkünfte in den sozialen Medien in Kontakt mit Menschen stehen, die nichts von ihrer Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit wissen und ihnen ohne Stigmatisierungen begegnen. Kontakte in sozialen Medien geben zusätzlich Halt und helfen bei der Teilnahme an der Gesellschaft.

Viele Menschen, die von Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit betroffen sind, verfügen über mobile Endgeräte. Allerdings verfüge sie oftmals über keine Verträge, kein bzw. sehr geringes Datenvolumen oder auch keine SIM-Karte. Ein offener WLAN-Zugang ist folglich für viele Menschen sinnvoll. In oben genannter Mitteilung ist auch dargestellt, dass in der Befragung zu An der Horst der mehrheitliche Wunsch nach WLAN geäußert wurde. Wie in der Anfrage außerhalb von Sitzungen vom 21.12.2018 aufgenommen, besteht auch seitens der Bewohner der Sophienstraße der Wunsch nach WLAN-Zugang. Ein solcher Wunsch kann für die Unterkunft für Frauen in der Bertramstraße entsprechend abgeleitet werden. Wie eingangs dargestellt, handelt es sich dabei nicht um den Wunsch nach Luxus, sondern um den Wunsch an der Gesellschaft teilzunehmen und teilzuhaben.“

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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