GRÜNE Ratsfraktion für stärkere Besteuerung von Geldspielautomaten

Geld verspielen oder sparen? Gebäude am Bohlweg mit historischer Werbung
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Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Besteuerung von Geldspielautomaten umgestellt werden. Zukünftig wird nicht mehr die Anzahl der Geräte besteuert, zur Besteuerungsgrundlage werden stattdessen die durch sie erzielten Einnahmen. Die Braunschweiger Verwaltung hat ermittelt, dass dafür – trotz Mehraufwand – ein Prozentsatz von 12 % ausreichend wäre (siehe Beschlussvorlage „Neufassung der Vergnügungssteuersatzung“). Die GRÜNE Ratsfraktion hält eine Festsetzung auf 15 % für angemessen, wie es sie z. B. in den Städten Mannheim, Halle/Saale, Rostock und Mülheim gibt. Zur Februar-Ratssitzung haben die GRÜNEN daher einen Änderungsantrag zur Neufassung der Vergnügungssteuersatzung vorgelegt.

In seiner Antragsbegründung verwies ihr finanzpolitischer Sprecher Karl-Heinz Kubitza darauf, dass in früheren Diskussionen (beispielsweise in der Debatte um das sog. „Freizeit- und Eventcenter“ am Hauptbahnhof) das hohe Suchtpotential gerade von Geldspielautomaten thematisiert worden sei. Die Folgekosten für die medizinische Behandlung der Süchtigen trage die Allgemeinheit. Auch vor diesem Hintergrund sei hier eine Erhöhung der Einnahmen gerechtfertigt. Die jährlichen Mehreinnahmen beziffern die GRÜNEN auf 435.000 Euro. Gerade in der jetzigen finanziellen Situation sollte die Stadt nicht darauf verzichten. Es handelt sich dabei wohlgemerkt nicht um eine allgemeine Steuererhöhung, die (wie z. B die umstrittene Mehrwertsteuererhöhung von CDU und SPD auf Bundesebene) alle Bürger/innen trifft. Nein – die erhöhte Besteuerung von Geldspielautomaten trifft lediglich den relativ kleinen Kreis der Spielhallen-Betreiber.

Nichtsdestotrotz stießen die GRÜNEN mit ihrem Vorstoß bei CDU und FDP auf heftige Ablehnung. Dies ging so weit, dass ein Vertreter der CDU die GRÜNEN pauschal als „Steuererhöhungspartei“ titulierte. Jörg Fiene von der Braunschweiger Zeitung (BZ) hatte dafür kein Verständnis. „Günstige Gelegenheit verspielt“ lautete die Überschrift seines Kommentars vom 18. Februar 2010. Zitat: „(…) Die von den GRÜNEN geforderte Erhöhung der Automatenabgabe hätte den Spielhallenbetreibern angesichts der Millionen-Umsätze nicht gleich die Existenzgrundlage entzogen. (…) Die Argumente der schwarz-gelben Ratsmehrheit gegen eine Erhöhung sind dünn. (…) Obendrein haben CDU und FDP die beschworene Gebührenstabilität bei Abfall und Abwasser ja auch nicht halten können. (…)“

Siehe hierzu auch den BZ-Artikel „Spielhallen müssen mehr Automatensteuer zahlen“ vom 18.02.2010.

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